RS Vwgh 1992/3/25 91/03/0290

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §66 Abs4;
KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1990/458;
KFGNov 13te;
VStG §1 Abs2;
VStG §22 Abs1;
VStG §44a litb;
VStG §44a litc;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Überladung sowohl des Kraftfahrwagens als auch des Anhängers stellt seit der 13ten KFGNov ein Delikt dar, das auch nur einmal mit der Höchststrafe bedroht ist. Das neue Recht ist für den Täter daher günstiger.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030290.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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