Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs7a idF 1990/458;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einem Gesamtgewicht von 42.000 kg wird die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines Kraftwagens mit Anhänger - dieses ist wiederum aus § 4 Abs. 7a KFG 1967 abzuleiten - überschritten und liegt somit ein tatbildmäßiges Verhalten iSd § 102 Abs.... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 26. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug und seine Beladung den Vorschriften entspreche, weil am 12. November 1992 um 14.30 Uhr auf der A 12 an einer näher bezeichneten Stelle festgestellt worden sei, daß das höchstzulässige Gesamtgewicht von 22.000 kg um 10.500 kg überschritten wurde und es sich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 92/02/0040 1 Stammrechtssatz Eine Glaubhaftmachung, daß den Beschuldigten an der Verletzung einer Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft, ist in der bloßen Behauptung, es lägen bestimmte entlastende Umstände vor, nicht gegeben. Im Rahmen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 103 Abs 1 Z 1 KFG allein ist keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG; es ist vielmehr erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung im Einzelfall verletzt w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der am 24. März 1992 erfolgten Überladung sowohl des Lkws als auch des Anhängers eines Kraftwagenzuges zweier Verwaltungsübertretungen nach § 103 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG schuldig erkannt. Es wurden Geldstrafen von S 1.560,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) und S 2.210,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt. Hiegegen erhob der Beschwerdef... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juli 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe als im Sinne des § 9 VStG verantwortlich Beauftragte der K. GesmbH, etabliert in G., am 15. April 1991 im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers nicht dafür gesorgt, daß das für diese GesmbH zum Verkehr zugelassene, den Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug (Lkw mit Anhänger) hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Überladung kann bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet werden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020227.X03 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 idF 1990/458;KFG 1967 §103 Abs1 idF 1990/458;KFGNov 13te;VStG §44a;VStG §52a Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 92/02/0081 1 Stammrechtssatz Erläßt die Berufungsbehörde einen auf § 52a Abs 1 VStG gestützten Bescheid, mit dem eine Neufassung des Bescheidspruch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Mit einer Überladung ist eine Gefährdung der Verkehrssicherheit und eine überhöhte Abnützung des Straßenbelages verbunden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19930202... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer zum näher bezeichneten Tatzeitpunkt einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug einer namentlich genannten Person zum Lenken überlassen, ohne dafür Sorge getragen zu haben, daß dieser Lkw-Zug und seine Beladung den gesetzlichen Vorschriften entsprochen habe, da bei der Fahrt auf einer näher beschriebenen Route bei einem Eigengewicht von 18.200 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0148 3 Stammrechtssatz Dienstanweisungen können den Zulassungsbesitzer (das Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG) von seiner Verantwortung gem § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 KFG nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer treffen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer kann sich nicht durch bloße Dienstanweisungen, etwa an den Kraftfahrer, von seiner in § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ohne ein entsprechendes wirksames Kontrollsystem entlasten, wobei bloß stichprobenartig durchgeführte Kontrollen die Anforderung an ein solches wirksames Kontrollsystem nic... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 28. April 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 27. November 1992 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1410,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen und acht Stunden) bestraft. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030153.X02 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 6. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 103 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 bestraft, weil er als handelsrechtlich Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers, der Firma J Gesellschaft m.b.H. in R, nicht dafür gesorgt habe, daß die Beladung des dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagens den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes 1967 entspricht, weil am ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0145 4 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen der Beladung kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Beschwerdeführer an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Vielmeh... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft D vom 28. August 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. Februar 1990 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger in Betrieb genommen, ohne sich trotz Zumutbarkeit davon zu überzeugen, daß der Lkw und der Anhänger im Hinblick auf die Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprochen haben, zumal er den Kraftwagenzug um 06.15 Uhr auf der X-Bundesstraße in L ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §101 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung eines der im Verfahren vernommenen vier Gendarmeriebeamten, es sei die Überladung des Fahrzeuges bereits optisch erkennbar gewesen, vermag bei der gegebenen Sachlage den Schuldspruch nicht mit der für in Verwaltungsstrafsachen notwendigen Sicherheit zu stützen, zumal sich die Anzeige ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;EichstempelV §1 Abs4;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFGNov 13te;MEG 1950 §13 Abs2 Z1;MEG 1950 §36;
Rechtssatz: Es bedarf der Feststellung, welche Geräte (hier: Radlastwagen) bei der Abwaage verwendet wurden, da nur dann eine weitere Klärung bezüglich des Vorliegens einer gültigen Eichung möglich ist (Hinweis E 27.1.1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1990/458;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFGNov 13te;VStG §1 Abs2;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 92/03/0105 1 Stammrechtssatz Während der Täter im Geltungsbereich der
Norm: des § 101 Abs 1 lit a idF vor der 13ten KFGNov im Falle der Überladung des Lkws und des Anhängers zwei Verwaltungsübertretungen b... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: EichstempelV §1 Abs4;KFG 1967 §101 Abs1 lita;MEG 1950 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/27 90/03/0190 1 Stammrechtssatz Der Zeitpunkt der jüngsten Eichung von Achslastmessern und Radlastmessern ergibt sich aus der Eichplombe, weil das bei der Eichung (Stempelung) verwendete Eichzeichen gem § 1 Abs 4 Eichstempelverordnung, BGBl 1950/239 u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws und des damit gezogenen Anhängers nicht dafür gesorgt, daß die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte durch Beladung 38.000 kg nicht überschreite, weil am 19. Juli 1991 um 8.15 Uhr in R. festgestellt worden sei, daß das tatsächliche Gesamtgewicht beider Fahrzeuge zusammen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1990/458;KFGNov 13te;VStG §1 Abs2;VStG §22 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/02/0034 E 16. März 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 91/03/0290 3 Stammrechtssatz Die Überladung sowohl des Kraftfahrwagens als auch des Anhängers stellt seit der 13ten KFGNov ein Delikt dar, das ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 21. November 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, als nach § 9 VStG zur Vertretung der H. Ges.m.b.H nach außen berufene Geschäftsführerin am 20. Juli 1990 nicht dafür gesorgt zu haben, daß der für die angeführte Gesellschaft zugelassene, näher bezeichnete LKW, der an diesem Tag um 07,30 Uhr auf der B 76 bei Strkm. 17,8 mit Schotter beladen von E. W. in Richtung Graz gelenkt worden sei, hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtlichen Bestim... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2;KFG 1967 §101 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030186.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe zur Tatzeit an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen gelenkt, obwohl das höchste zulässige Gesamtgewicht (laut Zulassungsschein 22.000 kg) durch die Beladung um 5.000 kg überschritten worden sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a K... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020307.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 25. März 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 24. April 1991 um 14.22 Uhr an einem näher bezeichneten Tatort in Wien ein aus Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger gebildetes Sattelkraftfahrzeug gelenkt und somit in Betrieb gehabt zu haben, obwohl er sich, wenngleich dies möglich und zumutbar gewesen wäre, vor Inbetriebnahme nicht davon überzeugt habe, 1. daß das tatsächliche Gesa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KDV 1967 §7 Abs1;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Hängt die Fällung einer Sachentscheidung lediglich von der Lösung der Tatfrage ab, mit der auch keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang steht, ist die Behandlung der Beschwerde gem § 33a VwGG abzulehnen. Eu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KDV 1967 §7 Abs1;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §6;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Lenker eines Sattelkraftfahrzeuges, dessen tatsächliches Gesamtgewicht über dem höchstzulässigen Gesamtgewicht lag und dessen Bereifung nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach, als Dienstnehmer im Auftrag des Dienstgeb... mehr lesen...