RS Vwgh 1993/12/20 93/02/0227

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1993
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
VStG §19;

Rechtssatz

Das Ausmaß der Überladung kann bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet werden.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020227.X03

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten