RS Vwgh 2003/5/20 2002/02/0231

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Veröffentlicht am 20.05.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §46;
KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §4 Abs7a;
VStG §24;

Rechtssatz

Eine geschätzte Menge ist als Grundlage einer die Richtigkeit einer Abwaage zu erschüttern suchenden Gewichtsberechnung ungeeignet.

Schlagworte

Beweise Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002020231.X01

Im RIS seit

30.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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