Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Febru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag römisch eins. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stammt aus der Provinz Ghazni, Distrikt Gharabagh. Er gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischer Moslem. Er stellte am 5. Mai 2015 als Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 30. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beiden Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige und stammen aus der Provinz Ghazni, wo sie bis zu ihrer Ausreise lebten. Beide gehören der Volksgruppe der Hazara an und sind schiitische Moslems. Ihre Muttersprache ist Dari. Der damals noch minderjährige Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer (Onkel des Erstbeschwerdeführers) sind spätest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige des Irak. Sie gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum schiitisch-muslimischen Glauben. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. Vor ihrer Ausreise lebten die Beschwerdeführer in Bagdad. Nach ihrer Ausreise stellten sie am 16. Oktober 2015 im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsangehöriger, der der Volksgruppe der Araber angehört und sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben bekennt. Er lebte bis zu seiner Ausreise in der Provinz Babel. Am 14. August 2015 stellte er im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 22. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren römisch eins. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Zur Rechtslage: römisch eins. 1. Zur Rechtslage: 1.1. Relevante Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) lauten auszugsweise (Art90a B-VG, eingefügt mit BGBl. I 2/2008; Art129a Abs1 B-VG, eingefügt mit BGBl. 685/1988): 1.1. Relevante Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) lauten auszugsweise (Art90a B-VG, eingefügt mit Bundesgesetzblatt Teil eins, 2 aus 2008,; Art129a Abs1 B-VG, eingefügt mit Bundesges... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozess, Strafvollzug25/01 Strafprozess
Norm: B-VG Art90 B-VG Art94 B-VG Art129a Abs1 Z2 B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsumfang B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz AVG §67a StPO §106 Abs1, §107 Abs1 B-VG Art. 90 heute B-VG Art. 90 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, römisch eins. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, LGBl. 21 idF LGBl. 7/2004, überträgt dem Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft die Zuständigkeit zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen im Rahmen des Nachweises der jagdlichen Eignung, die eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte gemäß §... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art19, Art20 Abs1, Art120a Abs1Krnt JagdG 2000 §37, §81, §91 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt, römisch eins. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2600 Lehrer
Norm: B-VG B-VG Art18 Abs2 B-VG Art21 Abs3 B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsumfang B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsumfang B-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaBVG Ämter d LReg §3Sbg Landeslehrer-Diensthoheits-ErmächtigungsV §1 Abs1Sbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995 §1 Abs5 B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde er schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er römisch eins. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde e... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art83 Abs2 StGG Art5 EMRK Art7 RAO §19 RL-BA 1977 §16, §17 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Wien stellte auf Grund seines Beschlusses vom 23. September 1999, GZ 21 Bs 218/99, in dem bei ihm anhängigen Verfahren über die Beschwerde eines ehemaligen Häftlings gegen einen Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 28. April 1999, GZ 6a Vr 8695/89-86, mit dem ihm eine Entschädigung nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (StEG), BGBl. Nr. 270/1969, zuletzt novelliert BGBl. Nr. 91/1993, versagt worden war, gemäß Art140 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Auf Grund des Strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes, BGBl. Nr. 270/1969, zuletzt novelliert BGBl. Nr. 91/1993 (im folgenden: StEG) hat der Bund unter bestimmten Voraussetzungen die durch eine strafgerichtliche Anhaltung oder Verurteilung entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile dem Geschädigten auf dessen Verlangen in Geld zu ersetzen. römisch eins. 1. Auf Grund des Strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 270 aus 1969,, zulet... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art89 Abs2 B-VG Art90 B-VG Art140 Abs1 / Allg B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK österr Vorbehalt zu Art6 StEG §6 Abs3 StEG §6 Abs4 VfGG §65a B-VG Art. 89 heute B-VG Art. 89 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Verfassungsgerichtshof verweist zunächst - um weiterreichende Wiederholungen zu vermeiden - auf die Darstellung des Verwaltungsgeschehens sowie der einschlägigen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs in den Entscheidungsgründen seines Erk. B237,238/78 vom 8. Juni 1984 (VfSlg. 10014/1984), welches aufgrund einer Beschwerde des (auch) in den vorliegenden Beschwerdesachen B845/92 und B846/92 einschreitenden Beschwerdeführers P H gefällt wurde; das (na... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art90 StGG Art5 EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK österr Vorbehalt zu Art6Nö JagdG 1974 §27 Abs8Nö JagdG 1974 §101 Abs2Nö JagdG 1974 §120a Abs4 B-VG Art. 90 heute B-VG Art. 90 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden, nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Zurücklegung einiger von ihm eingebrachter Strafanzeigen durch den Staatsanwalt sowie gegen Akte der Gerichtsbarkeit. Die Beschwerde erweist sich in beiden Fällen als unzulässig. Wie der Verfassungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen hat, hat die Staatsanwaltschaft den Strafanspruch des Staates zu vertreten; auf die Gelt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StPO §90
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Zurücklegung von vom
Beschwerdeführer erstatteten Strafanzeigen durch die
Staatsanwaltschaft mangels Legitimation; Zurückweisung von
Beschwerden gegen Gerichtsakte mangels Zuständigkeit des VfGH
Rechtssatz:
Wie de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VwGH ist eine Beschwerde gegen einen Bescheid römisch eins. 1. Beim VwGH ist eine Beschwerde gegen einen Bescheid (Berufungserkenntnis) der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, womit über die Berufung des Bf. gegen das Erkenntnis des Disziplinarsenates bei der Ingenieurkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Sektion Zivilingenieure, entschieden wurde. Mit diesem Erkenntnis... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art90 B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art6 Abs1MRK Vorbehalt zu Art6IngenieurkammerG §49 Abs1 Z5 VfGG §62 Abs1 VfGG §62 Abs1 zweiter SatzIngenieurkammerG §49, §50, §51, §60 Abs2, §64 Abs5 B-VG Art. 90 heute B-VG Art. 90 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Sbg. Gebietskrankenkasse führte am 13. Juli 1978 eine Beitragsprüfung für die Zeit vom Jänner 1976 bis Mai 1978 beim Beschwerdeführer durch. Da bei der Überprüfung festgestellt wurde, daß der Beschwerdeführer in vier Fällen beitragspflichtige Sonderzahlungen nicht gemeldet hatte, wurde ihm eine Nachzahlung von S 5.021,96 sowie mit Bescheid vom 28. September 1979 ein Beitragszuschlag nach §113 Abs1 ASVG in Höhe von S 1.000,- vorgeschrieben. 1.2. De... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art18 Abs1 B-VG Art90 B-VG Art94 StGG Art5 ASVG §33 ASVG §34 ASVG §113 idF BGBl 6/1968 VfGG §88 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...