Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.10.2024
(1) Die Verhandlungen in Zivil- und Strafrechtssachen vor dem erkennenden ordentlichen Gericht sind mündlich und öffentlich. Ausnahmen bestimmt das Gesetz.
(2) Im Strafverfahren gilt der Anklageprozess.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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