Entscheidungsgründe: 1. Die Beschwerdeführerin lebt seit 4. April 2018 in einer eingetragenen Partnerschaft. Ihre Partnerin brachte am 18. Dezember 2019 ein – nicht im Wege der medizinisch unterstützten Fortpflanzung gezeugtes – Kind zur Welt. Mit Bescheid vom 10. Februar 2020 wies der Magistrat der Stadt Wien den Antrag auf Eintragung der Beschwerdeführerin als Elternteil in das Zentrale Personenstandsregister gemäß §11 Abs1 Personenstandsgesetz 2013 in Verbindung mit §144 Abs2 und 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der unmittelbar vom Straßenbauvorhaben "Fahrbahnverlängerung und Neubau eines Wendehammers am Ende der Mühlbachstraße" betroffenen Grundstücke Nr 110/11 und .159/1, je KG Katzbach, in Linz. Mit Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 wurden gemäß §11 Abs1 und §13 des Landesgesetzes vom 24. Mai 1991 über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (O.ö. Straßengesetz 1991), ... mehr lesen...
1. Die vorliegenden Beschwerden richten sich gegen die oben bezeichneten Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes. 2. Die Beschwerden sind zwar an den Verfassungsgerichtshof gerichtet, enthalten aber – entgegen §15 Abs2 VfGG – keine Bezugnahme auf einen Artikel des Bundesverfassungsgesetzes. An keiner Stelle der Beschwerden behauptet die Beschwerdeführerin, durch das Erkenntnis in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung, eines ver... mehr lesen...
Index: L8500 Straßen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallOö StraßenG 1991 §11, §13V des Gemeinderats der Landeshauptstadt Linz vom 20.11.2014 betreffend die Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch §1, §2 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg VfGG §7 Abs2, §15 Abs2, §18, §82 Abs4 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die Beschwerdeführerin steht als Richterin (Landesgericht Wiener Neustadt) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid vom 31. Oktober 2017 wurde die regelmäßige Dienstzeit der Beschwerdeführerin ab 1. Jänner 2018 auf "50 v.H." herabgesetzt (sogenannte "Teilauslastung"). Mit Bescheid vom 6. September 2019 wurde diese Teilauslastung antragsgemäß ab dem 1. Oktober 2019 auf "75 v.H." erhöht. In einem näher bestimmten Zeitraum war die Bes... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallGehG 1956 §16 Abs4 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
1. Die vorliegende, selbst verfasste Beschwerde richtet sich gegen die oben bezeichnete Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Tirol. 2. Mit Verfügung vom 8. April 2022 – zugestellt am 13. April 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den beschwerdeführenden Verein gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, die Beschwerde innerhalb von zwei Wochen durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen oder unter Vorlage eines nicht mehr als vier Wochen alten Vermögensbeke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg VfGG §7 Abs2, §18, §19 Abs3 Z2 litc B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr 1019/55, KG 16121 Perchtoldsdorf, und Nachbar des zu bebauenden Grundstückes der beteiligten Parteien Nr 1019/66, KG 16121 Perchtoldsdorf, das südlich direkt an das Grundstück des Beschwerdeführers angrenzt. 1.1. Am 5. August 2019 wurde von den beteiligten Parteien beim Bürgermeister der Marktgemeinde Perchtoldsdorf der Antrag auf Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung zur Errichtung von zwei Wohngebäu... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallBebauungsplan des Gemeinderats der Marktgemeinde Perchtoldsdorf vom 25.09.2019 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallStmk RaumOG 2010Örtliches Entwicklungskonzept Nr 5.00 des Gemeinderats der Marktgemeinde Großklein vom 25.10.2010 idF der Änderung Nr 5.04 vom 01.08.2019Flächenwidmungsplan Nr 5.00 des Gemeinderats der Marktgemeinde Großklein vom 16.06.2015 idF der Änderung Nr 5.10 vom 01.08.2019 Bebauungsplan "Forstbauer/Goldes" des Gemeinderats der Marktgemeinde Großklein vom 19.02.2020 ZPO §54 Abs1 VfGG §7 Abs2, §88 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die beteiligte Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist im Bereich Erdbau und Transport tätig. Die für diesen Verwendungszweck genützten Grundstücke Nr 23/1, 23/2 und 23/3, KG 66010 Goldes, Marktgemeinde Großklein, sind durch den Änderungsplan Nr 5.10 zum Flächenwidmungsplan Nr 5.00 der Marktgemeinde Großklein als "Sondernutzung im Freiland für Lagerplatz", als "Verkehrsflächen für den ruhenden Verkehr" und als "Land- und Forstwirtschaftliche Nutz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die mitbeteiligte Partei des Verfahrens vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ist Eigentümerin der Grundstücke Nr 1284/22, 1284/21, 1284/19 und 1284/18 (alle vormals Teil des Grundstückes Nr 1284/1), alle KG Jeging, die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Jeging als Bauland "Wohngebiet" ausgewiesen sind. 2. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr 1284/13, KG Jeging, das sich östlich des Grundstückes Nr 1284/18, KG Jeging, befindet und... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallOö RaumOG 1994 §36Flächenwidmungsteil Nr 3 des Gemeinderats der Gemeinde Jeging vom 12.02.2016Örtlicher Entwicklungskonzeptteil Nr 1 des Gemeinderats der Gemeinde Jeging vom 12.02.2016Bebauungsplan Nr 05 "Mühlholz" des Gemeinderats der Gemeinde Jeging vom 14.12.2018 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall EStG 1988 §20 Abs1 Z8 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die beschwerdeführende Partei hat in den Jahren 2015 bis 2017 im Rahmen von mit dem Betriebsrat abgeschlossenen Sozialplanvereinbarungen an die von der Betriebsänderung betroffenen Mitarbeiter Einmalzahlungen anlässlich der Auflösung des jeweiligen Dienstverhältnisses ausbezahlt. Diese Zahlungen wurden von der beschwerdeführenden Partei als Betriebsausgabe erfasst. 2. Nach Durchführung einer Außenprüfung wurde der beschwerdeführenden Partei der Betriebsausgaben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer steht seit 4. Mai 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde ursprünglich im Exekutivdienst (Verwendungsgruppe E2b) verwendet. Am 11. August 2015 wurde der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. September bis 31. Dezember 2015 im Bereich des Bundesministeriums für Inneres der Abteilung III/9, Referat III/9a – SBS Niederösterreich (Mödling), dienstzugeteilt. Er war als stellvertretender Leiter mit der Wahrnehmun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr 1398/2, KG 63105 Gries, in Graz. Mit dem 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz wurde ua für dieses, als Bauland ("Nutzungsüberlagerung Allgemeines Wohngebiet mit Kerngebiet") gewidmete Grundstück gemäß §26 Abs4 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 – StROG die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung verordnet (§4 iVm Deckplan 1 [Bebauungsplanzonierungsplan]); teilweise sind in diesem Gebiet ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallGehG 1956 §75 Abs1 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallBauG Stmk §18RaumOG Stmk 2010Flächenwidmungsplan 4.0 der Landeshauptstadt Graz §4 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis ... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer hat gegen die oben angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes eine selbstverfasste Beschwerde erhoben und gleichzeitig einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gestellt. 2. Der Verfassungsgerichtshof geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass in Verfahren, welche die Geltendmachung subjektiv-öffentlicher Rechte zum Gegenstand haben, das Rechtsschutzinteresse eine Prozessvoraussetzung darstellt. Ein derartiges Interesse ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter beim Heeresnachrichtenamt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 9. April 2019 begehrte der Beschwerdeführer die Abgeltung seiner bisherigen Journaldienste "Sicherheitsdienst Heeresnachrichtenamt" seit 1. März 2018 nach dem "alten" Journaldienst-Schlüssel 41. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 24. September 2019 (bestätigt durch die Beschwerdevo... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 VwGVG §8a VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/20... mehr lesen...
Index: 63 ALLGEMEINES DIENST- UND BESOLDUNGSRECHT
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallGehG 1956 §17aErlass des Bundesministers für Landesverteidigung vom 23.04.2018Erlass der Bundesministerin für Landesverteidigung vom 04.09.2020 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, selbstverfassten und als "Antrag Verfassungsgerichtsbarkeit" bezeichneten Eingabe vom 26. Jänner 2022 erhebt der Einschreiter der Sache nach eine Klage gemäß Art137 B-VG gegen den Bund wegen behaupteter Rechtsverstöße der Finanzprokuratur. Mit Verfügung vom 31. Jänner 2022 – zugestellt am 4. Februar 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für den Einschreiter bestellten Erwachsenenvertreter, der unter anderem die Vertretung des Einschreiters in allen gerichtlichen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 ... mehr lesen...
I. Sachverhalt und Beschwerdevorbringen römisch eins. Sachverhalt und Beschwerdevorbringen 1. Mit Bescheid vom 24. November 2020 erteilte die Niederösterreichische Landesregierung die Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für die Errichtung und den Betrieb einer Zitronensäureproduktionsanlage am Standort Bergern im Bezirk Melk. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Gemeinde – neben zahlreichen weiteren Parteien – Beschwerde. 2. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. N... mehr lesen...
Index: L1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationNö GdO 1973 §35, §36 UVP-G 2000 §19 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Die Beschwerde wendet sich gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes, das nach den Angaben in der Beschwerde am 15. Oktober 2021 zugestellt wurde. Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes gemäß Art144 B-VG (Beschwerdefrist) beträgt sechs Wochen. Sie beginnt mit dem Tag der Zustellung des Erkenntnisses (§82 Abs1 VfGG). Die Beschwerdefrist lief somit am 26. November 2021 ab. Der Rechtsanwalt der Beschwerdeführer brachte die Beschwerde abe... mehr lesen...