Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956Norm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im AnlassfallRechtssatz
Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "des Exekutivdienstes" nach der Wortfolge "nächsthöheren Verwendungsgruppe" in §75 Abs1 GehaltsG 1956 idF BGBl I 60/2018 mit E v 03.03.2022, G324/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "des Exekutivdienstes" nach der Wortfolge "nächsthöheren Verwendungsgruppe" in §75 Abs1 GehaltsG 1956 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 60 aus 2018, mit E v 03.03.2022, G324/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, Dienstrecht, Verwendungszulage, RuhegenussEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E1299.2021Zuletzt aktualisiert am
18.03.2022