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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im AnlassfallRechtssatz
Anlassfallwirkung der Aufhebung des §20 Abs1 Z8 EStG 1988 idF BGBl I 13/2014 mit E v 16.03.2022, G228/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung für die Rechtsstellung der beschwerdeführenden Partei nachteilig war.Anlassfallwirkung der Aufhebung des §20 Abs1 Z8 EStG 1988 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 13 aus 2014, mit E v 16.03.2022, G228/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung für die Rechtsstellung der beschwerdeführenden Partei nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, EinkommensteuerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E3068.2020Zuletzt aktualisiert am
31.03.2025