RS Vfgh 2022/3/3 E1163/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.2022
beobachten
merken

Index

L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
BauG Stmk §18
RaumOG Stmk 2010
Flächenwidmungsplan 4.0 der Landeshauptstadt Graz §4
VfGG §7 Abs1

Leitsatz

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im Anlassfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung des 4.0 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz, ABl 04/2018, soweit damit für das Grundstück Nr 1398/2, KG 63105 Gries, die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird, mit E v 03.03.2022, V249/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der gesetzwidrigen Verordnungsbestimmung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall, Flächenwidmungsplan

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2022:E1163.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten