1. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen — im Internet auf der Homepage der E-Control teilweise publizierten — Bescheid des Vorstandes der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control), mit dem die von der mitbeteiligten Partei als Verteilergebietsmanagerin beantragte Änderung der langfristigen Planung für Verteilerleitungsanlagen gemäß Anlage 1 GWG 2011 genehmigt wurde. Ziel der langfristigen Planung ist insbesondere die Planung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Am 17. April 2012 beantragte die beteiligte Partei – nachdem der Umweltsenat mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 12. März 2010 festgestellt hatte, dass das gegenständliche Vorhaben nicht dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliege – bei der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie die eisenbahnre... mehr lesen...
1.1. Mit ihrer Eingabe begehrt die Einschreiterin (wenngleich ohne Bezugnahme auf die Artikel des B-VG, auf Grund derer der Verfassungsgerichtshof angerufen wird) zum einen die kostenpflichtige Aufhebung eines Beschlusses des Oberlandesgerichtes Graz, mit dem ihr Antrag auf Abänderung des in einem (Berufungs-)Urteil enthaltenen Unzulässigkeitsausspruches (betreffend die ordentliche Revision) sowie ihre ordentliche Revision zurückgewiesen wurden. Zum anderen stellt sie einen "Individualantrag ... mehr lesen...
Index: 74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationBG über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften §11 Z1AnerkennungsG §2
Leitsatz: Teilweise Zurückweisung der Beschwerde gegen Bescheide betreffend die Anerkennung der islamischen-schiitischen Glaubensgemeinschaft als Bekenntnisgemeinschaft bzw als Religionsgesellschaft mangels Legitimation; im Übrigen Ablehnung der ... mehr lesen...
Index: 58/02 Energierecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationGaswirtschaftsG 2011 §22VwGG §26 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Genehmigung der Änderung der langfristigen Planung für Verteilerleitungsanlagen nach dem GaswirtschaftsG 2011 mangels Legitimation; fehlende Parteistellung der beschwerdeführenden Gesellschaft im Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des ... mehr lesen...
Index: 93/01 Eisenbahn
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides in einem dem Anlassfall gleichzuhaltenden Fall
Rechtssatz: Quasi-Anlassfall; Anlassfallwirkung der Aufhebung des letzten Satzes des §31a Abs1 EisenbahnG 1957 - EisbG idF BGBl I 125/2006 (betr die widerlegbare Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit der von den Projektwerbern beizubringenden Gutachten)... mehr lesen...
1. Mit Erledigung vom 8. August 2013 teilte die Bundesministerin für Justiz den Vertretern der Beschwerdeführerin mit, dass sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 16. Juni 2009, Fall Ruotsalainen, Appl. 13.079/03, (mit dem eine Verletzung des Art4 des 7. ZPEMRK festgestellt wurde, nachdem über den Beschwerdeführer wegen Fahrens mit – gering besteuertem – Heizöl statt mit Dieselkraftstoff zum einen eine Geldbuße wegen Abgabenhinterziehung verhängt und ihm zum an... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidGEG 1962 §7 Abs4a
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Bescheidcharakters der angefochtenen Erledigung der Bundesministerin für Justiz
Rechtssatz: Der Erklärung einer Behörde, dass sie zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlass finde, fehlt jeder rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Inhalt. Ein derartiger Verwaltungsakt ist dah... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragZPO §428, §468, §480, §508
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss betreffend die Unzulässigkeit einer ordentlichen Revision sowie des Individualantrags auf Aufhebung oder Abänderung von Bestimmungen der ZPO mangels Zuständigkeit des VfGH bzw wegen Möglichkeit der Anregung eines Gesetzesprüfungsantrags im ziv... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer ist Beamter der Landeshauptstadt Innsbruck. Am 27./28. Februar 2012 wurde er zum Mitglied der Dienststellenpersonalvertretung 7 der Berufsfeuerwehr Innsbruck gewählt. 1.1. Mit Erledigung der Zentralpersonalvertretung I der Landeshauptstadt Innsbruck (in der Folge: Zentralpersonalvertretung I) vom 13. März 2013 wurde der Beschwerdeführer wegen gröblicher Verletzung der Verschwiegenheitspflicht seines Amtes für verlustig erklärt. 1.2. Am 8. April 2013 beantragte der Besc... mehr lesen...
1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer, der sich seit 1. Jänner 2011 im Ruhestand befindet, war in seiner Aktivzeit Polizeibeamter im Bereich des Landespolizeikommandos Wien. 1.2. Die Abteilung für Personal- und Stabsangelegenheiten des Landespolizeikommandos Wien erstattete gegen ihn am 9. Juni 2009 wegen des Verdachts der Nichteinhaltung der Plandienststunden, Nichtteilnahme an Planquadraten und nicht ordnungsgemäßer Führung eigener Dienstzeitaufzeichnungen Disziplinaranzeig... mehr lesen...
1. Die (am letzten Tag der Beschwerdefrist eingebrachte) Beschwerde vom 23. August 2013 richtet sich gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung, mit welchem dem Antrag der Gemeinden Osterwitz und Trahütten auf Vereinigung zur neuen Gemeinde Trahütten keine Folge gegeben wird. 2. Gemäß §43 Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl 115 idF LGBl 125/2012, obliegt die Beschlussfassung über das Einschreiten bei Gerichten und Verwaltungsbehörden, sofern dies nicht zur laufenden Verwaltung gehör... mehr lesen...
Index: L2001 Personalvertretung
Norm: VfGG §33, §82 Abs1ZPO §148 Abs2B-VG Art144 Abs1 / BescheidTir Gemeinde-PersonalvertretungsG §11, §16AVG §58 ff, §61a
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags sowie der Beschwerde gegen eine als Bescheid zu qualifizierende Erledigung betreffend Erklärung des Amtsverlustes eines Personalvertreters als verspätet; Ablehnung der Behandlung der Beschwerde gegen einen Zurückweisungsbescheid der ... mehr lesen...
Index: L1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStmk GdO 1967 §43
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde zweier Gemeinden gegen die Abweisung der Anträge auf Vereinigung zu einer neuen Gemeinde mangels Vorlage innerhalb der Beschwerdefrist gefasster Gemeinderatsbeschlüsse zur Beschwerdeerhebung
Rechtssatz: Da der Beschwerde ein innerhalb der Beschwerdefrist gefasster Beschluss des dafür z... mehr lesen...
Index: 93/01 Eisenbahn
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2UVP-G 2000 §24fSchienenverkehrslärm-EmissionsschutzV (SchIV), BGBl 415/1993 §2VfGG §88
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall nach Aufhebung von Bestimmungen der Schienenverkehrslärm-EmissionsschutzV; Kostenzuspruch
Rechtssatz: Die Aufhebung der Wortfolge ", S 5004 (Ausgabe 1985) und S 5005 (Ausgabe 1992)" in §2 Abs1 sowie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer war Polizeibeamter im Bereich des Landespolizeikommandos Wien (LPK Wien) und befindet sich seit 1. Jänner 2011 im Ruhestand. Im Jahr 2009 erstattete das LPK Wien gegen ihn wegen des Verdachts verschiedener Disziplinarvergehen Disziplinaranzeige. In diesem Zusammenhang wurde gegen den Beschwerdeführer wegen allfälliger gerichtlich strafbarer Handlungen auch ein kriminalpolizeiliches Ermittlungsverfahren geführt, in dem die Staatsanwaltschaft ... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §140 Abs3 StPO idF BGBl I 19/2004 mit E v 01.10.2013, G2/2013. Quasi-Anlassfall: B926/2012, E v 02.10.2013. Entscheidungstexte B1408/2011 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 01.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde für das Wintersemester 2012/13 als Studierender der Universität Wien zugelassen. Die Universität Wien zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011 unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Studierender der Universität Innsbruck. Die Universität Innsbruck zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011, unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber bis zum Ablauf der vom V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Studierender der Universität Linz. Die Universität Linz zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011 unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber bis zum Ablauf der vom Verfassungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Beschwerdeführerin ist Studierende der Universität Graz. Die Universität Graz zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011, unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber bis zum Ablauf der vom Verfassung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Studierender der Technischen Universität Graz. Die Technische Universität Graz zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011, unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber bis zum Abl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde für das Wintersemester 2012/13 als Studierender der Universität Wien zugelassen. Die Universität Wien zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011, unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und de... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§31 und 31a des Satzungsteils "Studienrecht" der Satzung der Technischen Universität Graz idF Mitteilungsblatt der Technischen Universität Graz vom 06.06.2012, 17. Stück, Nr 167, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/20... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§46 und 47 des Satzungsteils "Studienrecht" der Satzung der Universität Linz idF Mitteilungsblatt der Universität Linz vom 29.06.2012, 26. Stück, Pkt 228, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/2013 ua. Kostenzuspruch:... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §44 des Satzungsteiles "Studienrechtliche Bestimmungen" der Satzung der Universität Innsbruck, Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 03.02.2006, 16. Stück, Nr 90 (Wiederverlautbarung), idF Mitteilungsblatt der ... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§23 und 23a des studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Wien idF Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 02.05.2012, 22. Stück, Nr 129, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/2013 ua. Kostenzuspruch: Die... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§23 und 23a des studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Wien, idF Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 02.05.2012, 22. Stück, Nr 129, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/2013 ua. Kostenzuspruch: Di... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§1 und 2 des Satzungsteils "Studienbeitrag" der Universität Graz idF Mitteilungsblatt der Universität Graz vom 06.06.2012, 35.a Stück, 38. Sondernummer, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/2013 ua. Kostenzuspruch: Die... mehr lesen...