Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §26 Abs1 Z1VwGVG 2014 §29 Abs1VwGVG 2014 §29 Abs2VwGVG 2014 §29 Abs4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1VwGVG 2014 §29 Abs1VwGVG 2014 §29 Abs2VwGVG 2014 §29 Abs4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §34 Abs1VwRallg B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs3 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gül... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG i... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8B-VG Art133 Abs6 Z1VwGG §26 Abs2VwGG §33 implVwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erhebung einer Revision nach § 26 Abs. 2 VwGG ist, dass der angefochtene Bescheid überhaupt erlassen, also einer Partei zugestellt oder verkündet worden ist. Dies ist aber nur bei einem im Mehrparteienverfahren er... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 15. Juli 2020 wurde der Revisionswerber im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall wegen näher konkretisierter Übertretungen 1. des § 4 Abs. 1 lit. a StVO, 2. des § 4 Abs. 5 StVO sowie 3. des § 4 Abs. 1 lit. c StVO bestraft. Über ihn wurden zu 1. gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO, zu 2. gemäß § 99 Abs. 3 lit. b StVO sowie zu 3. gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO Geld- sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt und ein Beitrag zu den Kosten des Ve... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsach... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 17. Juli 2020, mit dem der Einspruch gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 23. Juni 2020 als verspätet zurückgewiesen worden war, als verspätet zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erklärte das Verwaltungsgericht hinsichtlich des Spruchpunktes 1. der Strafverfügung - betreffend... mehr lesen...
1 Über den Revisionswerber wurden mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 11. November 2019 wegen Übertretungen der 1. § 68 Abs. 1, 2. § 38 Abs. 5 iVm § 38 Abs. 1 lit. a, 3. § 11 Abs. 2, 4. § 8 Abs. 4a, 5. § 97 Abs. 5, 6. § 11 Abs. 2, 7. § 11 Abs. 2, 8. § 68 Abs. 1 und 9. § 52 lit. a Z 8c StVO gemäß jeweils § 99 Abs. 3 lit. A StVO (Spruchpunkte 1.-4. und 6.-9.) sowie § 99 Abs. 3 lit. J StVO (Spruchpunkt 5.) - diese Bestimmungen sehen jeweils einen Strafrahmen vo... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsach... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsach... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte ist Eigentümer eines in der revisionswerbenden Gemeinde gelegenen geschlossenen Hofes und beantragte am 25. Oktober 2019 die Aufhebung der Hofeigenschaft gemäß §§ 2 und 7 Tiroler Höfegesetz (THG). Der Mitbeteiligte ist Eigentümer eines in der revisionswerbenden Gemeinde gelegenen geschlossenen Hofes und beantragte am 25. Oktober 2019 die Aufhebung der Hofeigenschaft gemäß Paragraphen 2, und 7 Tiroler Höfegesetz (THG). 2 Die belangte Behörde bewilligt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8 B-VG Art130 Abs1 Z1 B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §28 Abs3VwGVG 2014 §17VwRallg AVG § 8 heute AVG § 8 gültig ab 01.02.1991 B-VG Art.... mehr lesen...
Index: E1P001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8 B-VG Art133 Abs6 Z1HöfeG Tir §2HöfeG Tir §7MRK Art6 VwGG §28 Abs3 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §24 Abs4VwRallg12010P/TXT Grundrechte Charta Art47 AVG § 8 heute ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist- nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine am 28. November 2006 nach österreichischem Recht errichtete Privatstiftung, die 100% Anteile der am 30. November 2006 gegründeten luxemburgischen B SARL hält. Die B SARL hatte ursprünglich Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg; am 1. Dezember 2008 wurden jedoch die Verlegung des Orts der Geschäftsleitung nach Österreich beschlossen und die ursprünglich ausländischen Manager durch zwei in... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zu... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs2 B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §7 Abs1 AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 63 gültig von 01.01.1999 bis ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1 AVG §66 Abs4 B-VG Art131 Abs1 Z1 B-VG Art133 Abs6 Z1 idF 2012/I/051 VwGG §34 Abs1VwRallg AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert du... mehr lesen...
„Erstes“ Verfahren: 1.1. Die belangte Behörde stellte mit Bescheid vom 11. November 2016 - gestützt auf § 28 Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) - von Amts wegen fest, dass das unbefristete Niederlassungsrecht der Revisionswerberin, einer türkischen Staatsangehörigen, beendet sei und statt dessen ein befristeter Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ auszustellen sei (Rückstufung). 1.1. Die belangte Behörde stellte mit Bescheid vom 11. November 2016 - gestützt ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/03 Nationalrat Bundesrat
Norm: B-VG Art130 Abs1a B-VG Art133 Abs6 Z1 B-VG Art133 Abs6 Z2 B-VG Art136 Abs3aGO NR 1975 Anl1 §36GO NR 1975 Anl1 §36 Abs1GO NR 1975 Anl1 §56 B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/03 Nationalrat Bundesrat
Norm: B-VG Art130 Abs1a B-VG Art133 Abs6 Z1 B-VG Art133 Abs6 Z2 B-VG Art136 Abs3aGO NR 1975 Anl1 §36GO NR 1975 Anl1 §36 Abs1GO NR 1975 Anl1 §56 B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/03 Nationalrat Bundesrat10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1GO NR 1975 Anl1 §36 Abs1GO NR 1975 Anl1 §55 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der Antrag des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) vom 16. Juli 2020 auf Verhängung einer Beugestrafe über die mitbeteiligte Partei gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 und § 56 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse abgewiesen. Weiters sprach das Bundesverwaltungsgericht aus, dass... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der Antrag des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) vom 16. Juli 2020 auf Verhängung einer Beugestrafe über die mitbeteiligte Partei gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 und § 56 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse abgewiesen. Weiters sprach das Bundesverwaltungsgericht aus, dass... mehr lesen...