1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen - der nunmehrigen Revisionswerberin - vom 2. Februar 2017 wurde der Antrag von M K auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes "in Form eines Kostenzuschusses zu den monatlichen Kosten der 24-Stunden-Betreuung" abgewiesen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark vom 20. Juli 2017 wurde einer dagegen von M K erhobenen Beschwerde Folge gegeben und dieser gemäß § 9 Abs. 2 lit. a Steiermärkische... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde S. vom 9. März 2018 wurde der Berufung der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid des Bürgermeisters dieser Marktgemeinde vom 21. Dezember 2017 keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, dass dem Bauwerber W. die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung von Stallungen für die Taubenzucht (Taubenhaltung) auf einem näher bezeichneten Grundstück nach (im Einzelnen bezeichneten Bestim... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte lenkte am 9. September 2016 um 18.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bezeichneten Omnibus auf einer näher genannten Stelle der Autobahn A 14 in Fahrtrichtung Deutschland auf dem rechten Fahrstreifen. Zur selben Zeit und an derselben Stelle lenkte Eugen T. seinen PKW auf dem linken Fahrstreifen ("Überholspur"). 2 Mit Straferkenntnis vom 2. August 2017 legte die revisionswerbende Partei - soweit verfahrensgegenständlich von Relevanz - dem Mitbeteiligten als ... mehr lesen...
I. 1 1. Mit Bescheid vom 15. Dezember 2015 wies der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft den Antrag des Erstrevisionswerbers vom 26. Februar 2013 auf aufsichtsbehördliche Fachgruppenzuordnung bezüglich der S L GmbH (erstmitbeteiligte Partei) gemäß § 137 in Verbindung mit § 44 Abs. 5 Wirtschaftskammergesetz 1998 (WKG) als unzulässig zurück sowie bezüglich der S B GmbH und der S B P GmbH (zweit- und drittmitbeteiligte Partei) gemäß § 137 WKG als unbegründet a... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 13. Oktober 2016 stellte der Bürgermeister der Marktgemeinde F die Abgabenschuld (Kanalanschlussbeitrag) der R reg.Gen.m.b.H als Eigentümerin einer näher genannten Liegenschaft mit 2.544 EUR fest. 2 Die dagegen erhobene Berufung wies der Gemeindevorstand der Marktgemeinde F mit Bescheid vom 14. März 2017 als unbegründet ab. 3 Aufgrund der dagegen erhobenen Beschwerde der R reg. Gen.m.b.H. änderte das Landesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 22. Mai... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer des Unternehmens F zu verantworten, dass entgegen der näher angeführten gesetzlichen Verpflichtungen in einem bis zum 29. Jänner 2015 reichenden Tatzeitraum 1. keine Dokumentation betreffend die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren im Betrieb erfolgt sei, 2. keine Bestellung einer Sicherheitsfachkraft erfolgt sei, 3. keine Bestellung eines Arbeitsmediziners erfolgt sei... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Die erstrevisionswerbende Wassergenossenschaft (WG), eine Körperschaft öffentlichen Rechts, verfolgt als Zweck die Erschließung und Erschrotung von Grundwasser für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, sowie die Errichtung, den Betrieb und die Erhaltung der genossenschaftlichen Anlagen. 2 Die Bezirkshauptmannschaft Eferding (BH) erteilte ihr mit Bescheid vom 5. August 2009 eine wasserrechtliche Grundsatzgenehmigung gemäß § 111a in Verbindung mit § 10 WRG 1959 f... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art133 Abs6B-VG Art133 Abs9VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/07/0042
Rechtssatz: Bei einer Amtsrevision handelt es sich um ein Instrument zur Sicherung der Einheit und Gesetzmäßigkeit der Vollziehung, mit welchem losgelöst vom individuellen Parteiinteres... mehr lesen...
1 Mit einem an die G. GmbH in L. (Oberösterreich) gerichteten Bescheid vom 13. März 2017 trug die belangte Behörde aufgrund eines am 17. Februar 2017 durch die Finanzpolizei gegen dieses Unternehmen verhängten Zahlungsstopps (gemäß § 34 Abs. 1 LSD-BG) diesem Unternehmen als inländischem Auftraggeber gemäß § 34 Abs. 4 LSD-BG auf, den an die Zweitrevisionswerberin als Auftragnehmerin noch zu leistenden Werklohn in Höhe von EUR 41.250,-- als Sicherheit bei der Behörde innerhalb von ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 29. März 2018 w... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 27. März 2018 w... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 27. März 2018 w... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen einer Übertretung 1... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen einer Übertretung d... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
I. Vorgeschichte 1 Mit Schreiben vom 29. März 2016 stellte die N GmbH (mitbeteilige Partei) bei der Oberösterreichischen Landesregierung (Behörde) den Antrag festzustellen, ob das Vorhaben „110 kV-Leitung V-S-K“ einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen sei. Mit Bescheid vom 14. Juni 2016 stellte die Behörde gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 fest, dass für dieses Vorhaben der mitbeteiligten Partei keine UVP durchzuführen ist. 2 Gegen diesen Bescheid erhoben die ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 38 Abs. 5 iVm §... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurden mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretungen 1.) und 2.) des § ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Ried im Innkreis vom 9. März 2... mehr lesen...
1 Mit Beschluss vom 17. Mai 2018 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die ordentliche Revision der Gemeinde P gegen das Erkenntnis des BVwG vom 23. März 2018, W109 2000179-1/350E, mit dem die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens "Parallelpiste 11R/29L" sowie die Genehmigung für den Vorhabensbestandteil "Verlegung der Landesstraße B 10" gemäß § 17 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) im Beschwerdeverfahren erteilt worden war, als unzulässi... mehr lesen...
1 I. Gegenstand 2 A. Die vor dem Bundesverwaltungsgericht (VwG) belangte Post-Control-Kommission (PCK) forderte die revisionswerbende Partei mit Bescheid vom 19. Februar 2018 dazu auf, hinsichtlich näher beschriebener Produktgruppen einige Produkte inklusive deren (Entgelt-)Bestandteile in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inklusive Produkt- und Preisverzeichnisse eindeutig als Universaldienstleistungen zu kennzeichnen, sofern diese Produkte Post... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E0620208010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR91/02 Post
Norm: B-VG Art133 Abs6EURallgPostmarktG 2009 §44aVwGVG 2014 §1312010E288 AEUV Art28831997L0067 Postdienste-RL Art22 Abs3
Rechtssatz: Art. 22 Abs. 3 Postdienste-RL normiert zwingend ein "Zuerkennungssystem" für die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde, das sich vom "Aberkennungssy... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (belangte Behörde) vom 21. September 2017 wurde der Mitbeteiligten, einer rumänischen Staatsangehörigen, Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben es zumindest bis zum 03.06.2016 um 09:10 Uhr unterlassen, nach Ablauf von vier Monaten ab Ihrer Einreise in das Bundesgebiet am 22.06.2015 (lt. ZMR-Anmeldung), Ihre Niederlassung der Behörde anzuzeigen, obwohl EWR-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht gemäß § 51 oder § ... mehr lesen...
1 Die vom Kärntner Naturschutzbeirat (dem Zweitrevisionswerber) gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 28. Februar 2017 (betreffend Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung) erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Kärnten (LVwG) vom 4. September 2017, Zl. KLVwG-640/8/2017, abgewiesen. Die dagegen vom Zweitrevisionswerber erhobene außerordentliche Revision wies der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 24. April 2018, Ra 2018/10/00... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Juni 2017 wurden über den Revisionswerber (als handelsrechtlichen Geschäftsführer der in Deutschland ansässigen I. Montage UG) wegen Unterentlohnung von auf einer Baustelle in Graz beschäftigten Arbeitnehmern vier Geldstrafen samt Ersatzfreiheitsstrafen nach näher genannten Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) verhängt. Gleichzeitig wurde gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen, dass die I. Montage UG für... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 10a... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurden mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom... mehr lesen...