1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 29. März 2018 w... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 27. März 2018 w... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 27. März 2018 w... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen einer Übertretung 1... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen einer Übertretung d... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
I. Vorgeschichte 1 Mit Schreiben vom 29. März 2016 stellte die N GmbH (mitbeteilige Partei) bei der Oberösterreichischen Landesregierung (Behörde) den Antrag festzustellen, ob das Vorhaben „110 kV-Leitung V-S-K“ einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen sei. Mit Bescheid vom 14. Juni 2016 stellte die Behörde gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 fest, dass für dieses Vorhaben der mitbeteiligten Partei keine UVP durchzuführen ist. 2 Gegen diesen Bescheid erhoben die ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 38 Abs. 5 iVm §... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurden mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretungen 1.) und 2.) des § ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Ried im Innkreis vom 9. März 2... mehr lesen...
1 Mit Beschluss vom 17. Mai 2018 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die ordentliche Revision der Gemeinde P gegen das Erkenntnis des BVwG vom 23. März 2018, W109 2000179-1/350E, mit dem die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens "Parallelpiste 11R/29L" sowie die Genehmigung für den Vorhabensbestandteil "Verlegung der Landesstraße B 10" gemäß § 17 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) im Beschwerdeverfahren erteilt worden war, als unzulässi... mehr lesen...
1 I. Gegenstand 2 A. Die vor dem Bundesverwaltungsgericht (VwG) belangte Post-Control-Kommission (PCK) forderte die revisionswerbende Partei mit Bescheid vom 19. Februar 2018 dazu auf, hinsichtlich näher beschriebener Produktgruppen einige Produkte inklusive deren (Entgelt-)Bestandteile in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inklusive Produkt- und Preisverzeichnisse eindeutig als Universaldienstleistungen zu kennzeichnen, sofern diese Produkte Post... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E0620208010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR91/02 Post
Norm: B-VG Art133 Abs6EURallgPostmarktG 2009 §44aVwGVG 2014 §1312010E288 AEUV Art28831997L0067 Postdienste-RL Art22 Abs3
Rechtssatz: Art. 22 Abs. 3 Postdienste-RL normiert zwingend ein "Zuerkennungssystem" für die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde, das sich vom "Aberkennungssy... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (belangte Behörde) vom 21. September 2017 wurde der Mitbeteiligten, einer rumänischen Staatsangehörigen, Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben es zumindest bis zum 03.06.2016 um 09:10 Uhr unterlassen, nach Ablauf von vier Monaten ab Ihrer Einreise in das Bundesgebiet am 22.06.2015 (lt. ZMR-Anmeldung), Ihre Niederlassung der Behörde anzuzeigen, obwohl EWR-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht gemäß § 51 oder § ... mehr lesen...
1 Die vom Kärntner Naturschutzbeirat (dem Zweitrevisionswerber) gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 28. Februar 2017 (betreffend Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung) erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Kärnten (LVwG) vom 4. September 2017, Zl. KLVwG-640/8/2017, abgewiesen. Die dagegen vom Zweitrevisionswerber erhobene außerordentliche Revision wies der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 24. April 2018, Ra 2018/10/00... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Juni 2017 wurden über den Revisionswerber (als handelsrechtlichen Geschäftsführer der in Deutschland ansässigen I. Montage UG) wegen Unterentlohnung von auf einer Baustelle in Graz beschäftigten Arbeitnehmern vier Geldstrafen samt Ersatzfreiheitsstrafen nach näher genannten Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) verhängt. Gleichzeitig wurde gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen, dass die I. Montage UG für... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 10a... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurden mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurden mit dem angefochtenen Erkenntnis - soweit in diesem Verfahren von Bedeutu... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wels vom 7. Juni 2016 wurde die Mitbeteiligte mit Ablauf des 21. August 2016 von der Funktion als Magistratsdirektorin der Stadt Wels abberufen. Mit weiterem Bescheid vom 7. Juni 2016 wurde mit Wirkung vom 22. August 2016 die Einreihung der Mitbeteiligten in die FL 11 Z 1 Einreihungsverordnung sowie die Versetzung der Mitbeteiligten in die Abteilung BZ auf den Arbeitsplatz Dienstposten 003 Dienststelle Verwaltungspolizei verfügt. 2 Mit... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magist... mehr lesen...
I. 1 Mit Bescheid vom 22. Juni 2011 (im Folgenden: Errichtungsbewilligungsbescheid) erteilte die belangte Behörde, gestützt auf § 4 Wr. KAG in der Fassung LGBl. Nr. 56/2010, der B. s.r.o. mit Sitz in Bratislava, Slowakei, die Bewilligung zur Errichtung eines selbständigen Ambulatoriums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in XY. Die Revisionswerberin wurde diesem Verfahren weder als Partei beigezogen, noch wurde ihr der Errichtungsbewill... mehr lesen...
Index: L94409 Krankenanstalt Spital Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;B-VG Art133 Abs6 Z1;KAG Wr 1987 §4 Abs6;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/11/0160 Ra 2017/11/0053
Rechtssatz: Die Revisionslegitimation der Österreichischen Zahnärztekammer als Formalpartei... mehr lesen...
1 A. Mit Bescheid vom 23. November 2017 schloss der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Vösendorf den Mitbeteiligten mit sofortiger Wirkung aus der Freiwilligen Feuerwehr Vösendorf aus (Spruchpunkt 1.). Ferner wurde der Mitbeteiligte aufgefordert, sämtliche Ausrüstungsgegenstände sowie Dienst- und Einsatzbekleidung der Freiwilligen Feuerwehr Vösendorf binnen 14 Tagen ab Zustellung dieses Bescheides zu retournieren und dazu mit dem Feuerwehrkommandanten unter einer nä... mehr lesen...
1 A. Mit Bescheid vom 23. November 2017 schloss der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Vösendorf den Mitbeteiligten mit sofortiger Wirkung aus der Freiwilligen Feuerwehr Vösendorf aus (Spruchpunkt 1.). Ferner wurde der Mitbeteiligte aufgefordert, sämtliche Ausrüstungsgegenstände sowie Dienst- und Einsatzbekleidung der Freiwilligen Feuerwehr Vösendorf binnen 14 Tagen ab Zustellung dieses Bescheides zu retournieren und dazu mit dem Feuerwehrkommandanten unter einer nä... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis setzte das Bundesfinanzgericht gemäß § 212a Abs. 1 BAO die Einhebung von Abgaben (Altlastenbeitrag, Säumniszuschlag sowie Verspätungszuschlag in bestimmter Höhe) nach Beschwerde gegen eine zuvor abweisende Entscheidung des Finanzamtes aus. 2 Dagegen richtet sich die vorliegende vom Zollamt gemäß Art. 133 Abs. 1 Z 1 und Abs. 6 Z 2 B-VG erhobene Revision vom 28. April 2016. 3 Mit Schreiben vom 6. April 2018 teilte das revisionswerbende Z... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist Tierhalterin einer Katze, die am 29. August 2016 von einer dritten Person gefunden, in der Folge in einem von der Stadt Wien beauftragten Tierheim untergebracht und in dieser Zeit aus gesundheitlichen Gründen an der veterinärmedizinischen Universität tierärztlich behandelt wurde. Die Mitbeteiligte holte ihre Katze am 28. September 2016 von der Betreuungseinrichtung ab und beglich die bis dahin bekannten Kosten für den Aufenthalt und den Transport des Tiere... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132 Abs1 Z2;B-VG Art133 Abs6 Z3;VwGG §26 Abs1 Z3;VwGG §29;VwGG §34 Abs1;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Soweit die Bundesministerin in ihrer gemäß § 36 Abs. 2 iVm § 29 VwGG erstatteten "Revisionsbeantwortung" selbst den Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses stellt, ist festzuhalten, dass ihr eine Kopie des angefochtene... mehr lesen...