1. Mit der am 28. Dezember 2005 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde gegen "1. Universität Salzburg, Kapitelgasse 4-6, 5020 Salzburg" und "2. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur" wegen Verletzung der Entscheidungspflicht beantragte der Beschwerdeführer, der Verwaltungsgerichtshof wolle in Stattgebung der Beschwerde in der Sache selbst erkennen und mit Bescheid den positiven Abschluss des 3. Abschnittes des Habilitationsverfahrens "beschließen... mehr lesen...
Dem Beschwerdevorbringen zufolge hat der Bürgermeister der Stadtgemeinde Purkersdorf mit Bescheid vom 24. Februar 2004 den Antrag der Beschwerdeführer vom 29. September 2003, einer näher bezeichneten gemeinnützigen Bau- und Wohnungsgenossenschaft aufzutragen, das auf einem Grundstück der Katastralgemeinde Purkersdorf errichtete Wohnhaus abzubrechen in eventu die Baugebrechen zu beseitigen, abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 18. März 2004 erhoben die Beschwerdeführer dagegen Berufu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art132;UniversitätsG 2002 §123;UniversitätsG 2002 §4;UniversitätsG 2002 §6 Z7;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit der generellen Benennung der Universität als juristischer Person öffentlichen Rechts als belangte Behörde wird keine Säumnis eines bestimmten Organs geltend gem... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;BauO NÖ 1996 §2 Abs1;B-VG Art132;GdO NÖ 1973 §60 Abs2 Z2 idF 1000-12;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0211 B 25. August 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGG ist bei Säumnisbeschwerden nach Art. 132 B-VG als belangte Behörde die oberste Behörde zu bezeichnen, deren Entscheidung in der Rechtssache verlangt wurde. Sinn dieser Besti... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 24. August 2000 (eingelangt am 25. August 2000) beantragte die Beschwerdeführerin bei der Oberösterreichischen Landesregierung die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Zahnambulatoriums. Mit am 5. Oktober 2001 zur Post gegebenem (am 8. Oktober 2001 eingelangtem) Schriftsatz erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde gemäß § 27 VwGG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Oberösterreichi... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer, ein tunesischer Staatsangehöriger, stellte an den Landeshauptmann von Wien (die Erstbehörde) den mit 28. August 1996 datierten Antrag auf Erteilung einer (weiteren) Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz - AufG, BGBl. Nr. 466/1992 idF BGBl. Nr. 201/1996, für den Aufenthaltszweck "unselbständige Erwerbstätigkeit". 1. Der Beschwerdeführer, ein tunesischer Staatsangehöriger, stellte an den Landeshauptmann von Wien (die Er... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0298 E 27. März 1996 RS 4 Stammrechtssatz Die mangelnde Mitwirkung der Partei des Verwaltungsverfahren in diesem Verfahren stellt kein Entscheidungshindernis dar und bewirkt nicht die Unzulässigkeit der Säumnisbeschwerde dieser Pa... mehr lesen...
Mit ihrer Säumnisbeschwerde macht die beschwerdeführende Partei geltend, die belangte Behörde habe die sie treffende Pflicht zur Entscheidung über die Berufung der beschwerdeführenden Partei vom 11. Februar 1999 gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 25. Jänner 1999 verletzt. Mit diesem erstinstanzlichen Bescheid sei ein Antrag auf Rückzahlung von Getränkeabgaben für das Jahr 1998 abgewiesen worden. Mit Verfügung vom 30. Juli 2005 leitete der Verwaltungsgerichtshof das Vorve... mehr lesen...
Mit ihrer Säumnisbeschwerde macht die beschwerdeführende Partei geltend, die belangte Behörde habe die sie treffende Pflicht zur Entscheidung über die Berufung der beschwerdeführenden Partei vom 11. Februar 1999 gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 25. Jänner 1999 verletzt. Mit diesem erstinstanzlichen Bescheid sei ein Antrag auf Rückzahlung von Getränkeabgaben für das Jahr 1998 abgewiesen worden. Mit Verfügung vom 30. Juli 2005 leitete der Verwaltungsgerichtshof das Vorve... mehr lesen...
Das Stadtamt der Stadtgemeinde Klosterneuburg wies mit Bescheid vom 19. März 1998 den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf bescheidmäßige Festsetzung der Getränkesteuer für die Jahre 1995 bis 1997 sowie auf Rückerstattung der abgeführten Getränkesteuer als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei mit der Eingabe vom 25. Juni 1998 Berufung. Mit Schriftsatz vom 21. Juni 2005 erhob die beschwerdeführende Partei Säumnisbeschwerde an den Ve... mehr lesen...
Das Stadtamt der Stadtgemeinde Klosterneuburg wies mit Bescheid vom 19. März 1998 den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf bescheidmäßige Festsetzung der Getränkesteuer für die Jahre 1995 bis 1997 sowie auf Rückerstattung der abgeführten Getränkesteuer als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei mit der Eingabe vom 25. Juni 1998 Berufung. Mit Schriftsatz vom 21. Juni 2005 erhob die beschwerdeführende Partei Säumnisbeschwerde an den Ve... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §281;B-VG Art132;LAO NÖ 1977 §211;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2 idF 1997/I/088; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0155 B 15. Dezember 2005 RS 1 Stammrechtssatz Unter dem Begriff "den Bescheid" in § 36 Abs. 2 erster Satz VwGG bzw. "der B... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;GdO NÖ 1973 §60;LAO NÖ 1977 §48;LAONov NÖ 06te 2000 3400-7 Art2 Abs2;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0149 B 15. Dezember 2005 RS 1 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich vom 29. September 2004 wurde der Beschwerdeführerin, beginnend ab 1. April 2004, eine "Brutto-Witwenversorgung" in Höhe von EUR 696,10 (Grund- und Ergänzungsleistung) sowie von EUR 347,87 (Zusatzleistung) zuerkannt. Die Begründung: dieses Bescheides beschränkt sich darauf, dass dem Antrag der Beschwerdeführerin "vollinhaltlich" Rechnung getragen worden sei. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom April 2001 forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für das Kind Katarina (geboren am 2. Jänner 1984) für die Zeit von 1. August 1999 bis 30. April 2001 im Gesamtbetrag von 49.150 S mit der Begründung: auf, dass sich Katarina seit 16. Juli 1999 nicht mehr in Österreich aufhalte. In der dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, dass die Tochter österreichische Staatsbürgerin sei u... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;BAO §311 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0032 E 28. Februar 1985 VwSlg 11688 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Einbringung einer Säumnisbeschwerde nach Art 132 B-VG zieht - im Gegensatz zur Einbringung ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;
Rechtssatz: Eine durch das Finanzamt erlassene Berufungsvorentscheidung beendet nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Säumnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz (Hinweis Dolp3, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 537). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. August 1996 schrieb der Bürgermeister der Gemeinde Kleinarl ua dem Beschwerdeführer als Miteigentümer von zehn Ferienwohnungen für diese die besondere Ortstaxe für das Jahr 1995 in der Höhe von 27.360,-- S vor. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Mit Bescheid vom 4. Februar 1997 wies die Salzburger Landesregierung (die belangte Behörde) die Berufung als unbegründet ab. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof. Dieser le... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;LAO Slbg 1963 §227 Abs2 idF 1988/018;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/17/0018 B 8. November 2005
Rechtssatz: Da im Beschwerdefall gemäß § 227 Abs. 2 Sbg LAO eine Frist für den Übergang der Entscheidungspflicht auf die ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6;B-VG Art132;B-VG Art136;LAO Slbg 1963 §227 Abs2 idF 1988/018;VStG §51 Abs7;VwGG §27 Abs1 idF 1995/470;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/17/0018 B 8. November 2005
Rechtssatz: Im Beschwerdefall sieht das ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/17/0018 B 8. November 2005
Rechtssatz: § 27 VwGG gebraucht den Begriff "Übergang der Entscheidungspflicht" dreimal, je einmal, um die oberste im Devolutionsweg anrufbare Verwaltungsbehörde bzw. den im Devolutionsweg anrufbaren unab... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1 idF 1995/470;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/17/0018 B 8. November 2005
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 27 Abs. 1 VwGG idF BGBl. I Nr. 158/1998 ist eine Entscheidungsfrist von sechs Monaten bzw. eine kürzere oder längere Frist in Fällen, in denen... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 8. August 2001 erhoben die Beschwerdeführer wegen "gesetzes- und verfassungswidriger Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt", somit gestützt auf § 67a Abs. 1 Z 2 AVG, Beschwerde an die belangte Behörde, bei der dieser Schriftsatz am 9. August 2001 einlangte. Da die belangte Behörde hierüber nicht innerhalb der Frist von sechs Monaten entschied, brachten die Beschwerdeführer beim Verwaltungsgerichtshof die zur Zl. 2002/01/0281 prot... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;B-VG Art132;VwGG §36 Abs2 Satz3;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/10/0216 E 5. Mai 2003 RS 1(hier nur erster Halbsatz) Stammrechtssatz Nach Aufhebung des nach Ablauf der gemäß § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist nachgeholten Bescheides wegen Unzustän... mehr lesen...
Mit Schriftsätzen vom 8. August 2001 erhoben die Beschwerdeführer wegen "gesetzes- und verfassungswidriger Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" Beschwerde an die belangte Behörde, bei der diese Schriftsätze am 9. August 2001 einlangten. Da die belangte Behörde nicht innerhalb der Frist von sechs Monaten entschied, brachten die Beschwerdeführer beim Verwaltungsgerichtshof die zu den Zahlen 2002/01/0281 (betreffend den Erstbeschwerdeführer und die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 6. Juni 2003 war der Wiener Linien GmbH & Co KG die Inanspruchnahme von Grundstücken des Beschwerdeführers durch zwangsweise Einräumung von näher bezeichneten Dienstbarkeiten gemäß § 17 Abs 1 EisbEG bewilligt worden. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 6. Juni 2003 war der Wiener Linien GmbH & Co ... mehr lesen...
In den vorliegenden Säumnisbeschwerden an den Verwaltungsgerichtshof wird die Verletzung der Entscheidungspflicht des Stadtrates der Stadtgemeinde Wolfsberg mit der Begründung: geltend gemacht, dieser habe über zwei von der Kärntner Landesregierung als Vorstellungsbehörde aufgehobene und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesene Berufungen der Beschwerdeführerin nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof hat die beiden Beschwerden wegen des sac... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art118 Abs2;B-VG Art118 Abs5;B-VG Art132;GdO Allg Krnt 1998 §34 Abs1;GdO Allg Krnt 1998 §94 Abs1;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/05/0288 Hinweis auf Sta... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, am 7. Juni 2005 eingelangten Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, die belangte Behörde habe bislang nicht über seinen Antrag vom 7. Oktober 2004 (in einer Angelegenheit von Kammerbeiträgen) entschieden. Die belangte Behörde erstattete zunächst eine Gegenschrift mit dem Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig als "unbegründet abzuweisen". Dies wurde damit begründet, dass die belangte Behörde zwar eine Entscheidungspflicht über das Begehren d... mehr lesen...