Entscheidungsgründe: I. 1. Das Gewerbe der Masseure ist auf Grund des §94 Z48 GewO 1994 ein reglementiertes, dh. an einen Befähigungsnachweis gebundenes (vgl. §16 Abs1 GewO 1994), Gewerbe. Die - bis zur Erlassung einer neuen Befähigungsnachweisverordnung zum Teil im Rang eines Bundesgesetzes weitergeltende (vgl. §375 Abs1 Z74 GewO 1994 idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2002) - Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl. Nr. 618/199... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art89 Abs2B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs3 erster SatzB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art129a Abs3StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungMedizinischer Masseur- und HeilmasseurG - MMHmG §84 Abs7
Leitsatz: Aufhebung einer Übergangsregelung hinsichtlich der Ausnahme
bestimmter gewerblicher Masseure vom Erfordernis der Aufschulung nach
dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland (im Folgenden: UVS) sind vier auf die Nachprüfung von Entscheidungen des Landes bzw. einer Gemeinde gerichtete Verfahren anhängig. Die Entscheidungen wurden im Zuge der Vergabe von Aufträgen über Straßenbauarbeiten getroffen, deren geschätzter Auftragswert jeweils unter dem in §10 Abs1 LVergG genannten Betrag lag. Aus Anlass dieser Verfahren beantragte der UVS beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art140 Abs1 (... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7200 Beschaffung, Vergabe
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art89 Abs3B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs5 / KundmachungB-VG Art14b Abs3B-VG Art151 Abs27B-VG Art129a Abs3Bgld Vergabe-NachprüfungsG §22Bgld VergabeG 2001 §10 Abs1
Leitsatz: Zulässigkeit des Antrags eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf
Aufhebung bereits außer Kraft getretener Bestimmungen;
Gleichheitswidrigkeit einer Schwellenwe... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (UVS) sind drei auf §72 Abs1 Fremdengesetz 1997 (im Folgenden: FrG 1997) gestützte Schubhaftbeschwerden anhängig. Mit Bescheid vom 23. Juli 1999 gab der UVS diesen Beschwerden insoweit statt, als festgestellt wurde, dass die niederschriftliche Inkenntnissetzung von der Schubhaftverlängerung jeweils nicht unverzüglich erfolgt sei und wies sie im Übrigen als unbegründet ab. Aufgrund der gegen diesen Be... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art89B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art129a Abs3FremdenG 1997 §74
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf
Aufhebung einer Vorschrift des FremdenG 1997 betreffend die
Möglichkeit einer Amtsbeschwerde einer Sicherheitsdirektion gegen
Entscheidungen des UVS an den Verwaltungsgerichtshof mangel... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Das antragstellende Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien begehrt unter Berufung auf Art129a Abs3 iVm Art89 Abs2 und Art139 Abs1 B-VG mit näherer
Begründung: die Aufhebung des §1 Abs3, in eventu §1 Abs3 erster Satz der Geschäftsordnung des UVS Wien (UVS-GO) vom 14. März 2000, kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 14 vom 6. April 2000, wegen Gesetzwidrigkeit. 2. Die im vorliegenden Zusammenhang maßgeblichen Bestimmungen des Gesetzes ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Präsidentin des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien begehrt unter Berufung auf Art129a Abs3 iVm Art89 Abs2 und Art139 Abs1 B-VG mit näherer
Begründung: die Aufhebung des §1 Abs3, in eventu §1 Abs3 erster Satz der Geschäftsordnung des UVS Wien (UVS-GO) vom 14. März 2000, kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 14 vom 6. April 2000, wegen Gesetzwidrigkeit. 2. Die im vorliegenden Zusammenhang maßgeblichen Bestimmungen des Gesetzes über den Unab... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Präsidentin des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien begehrt unter Berufung auf Art129a Abs3 iVm Art89 Abs2 und Art139 Abs1 B-VG mit näherer
Begründung: die Aufhebung der §§2 Abs1 zweiter Satz und 12 Abs5 der Geschäftsordnung des UVS Wien (UVS-GO) vom 14. März 2000, kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 14 vom 6. April 2000, wegen Gesetzwidrigkeit. 2. Die im vorliegenden Zusammenhang maßgeblichen Bestimmungen des Gesetzes über den Unabhängi... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0015 Unabhängiger Verwaltungssenat
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art129a Abs3VfGG §57 Abs2Wr UVS-GO §1 Abs3Wr UVS-GO §2 Abs1Wr UVS-GO §12 Abs5
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags der Präsidentin des Unabhängigen
Verwaltungssenates Wien auf Aufhebung von Bestimmungen der
Geschäftsordnung des UVS mangels Legitimation
Rechtssatz: Zurückweisung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Aus Anlaß mehrerer beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien anhängiger Verfahren gemäß Art129a Abs1 Z1 und 2 B-VG, die dort zu den Zahlen UVS-07/L/37/00043/97, UVS-07/L/28/00079/97, UVS-03/P/48/00774/97, UVS-04/G/35/00078/97, UVS-07/L/27/00025/97, UVS-04/G/20/00091/97, UVS-07/F/02/8/97, UVS-05/K/14/00088/97, UVS-07/L/38/00082/97, UVS-07/L/36/00094/97, UVS-05/K/15/00095/97, UVS-03/p/26/651/97, UVS-02/43/00001/97 u. UVS-02/43/00002/97, UVS-04/A... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0015 Unabhängiger Verwaltungssenat
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art87 Abs3B-VG Art89 Abs3B-VG Art129a Abs3B-VG Art129b Abs2B-VG Art129b Abs5B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litbB-VG Art139 Abs5 / FristsetzungB-VG Art139 Abs6 zweiter SatzGeschäftsverteilung 1997 UVS WienWr UVS-G §12 Abs8VStG §51cAVG §67a Leitsa... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien ist ein Verfahren gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien anhängig, mit dem der Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß §23 Abs2 StVO 1960, wonach außerhalb von Parkplätzen ein Fahrzeug, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt, zum Halten oder Parken am Rand der Fahrbahn und parallel zum Fahrbahnrand aufzustellen ist, bestraft wurde. 2. Aus A... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art129a Abs3B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätStVO 1960 §23 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags eines unabhängigen Verwaltungssenates auf
Aufhebung einer Halte- und ParkverbotsV mangels Präjudizialität
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien auf Aufhebung d... mehr lesen...
Index: L5 KulturrechtL5500 Baumschutz, Landschaftsschutz, Naturschutz
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art91B-VG Art129a Abs3B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzEMRK Art6 Abs1 / AllgPersFrSchG 1988 Art3 Abs2Wr BaumschutzG §13 Abs2
Leitsatz: Aufhebung der Festlegung von Verwaltungsstrafen in bestimmter Höhe im
Wr BaumschutzG mangels gerichtlicher Zuständigkeit bei aufgrund der
vorgeseh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (UVS Wien) sind Verfahren über Berufungen gegen Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien vom 2. Juni 1993, vom 19. August 1994, vom 5. Jänner 1995 und vom 26. August 1994 anhängig. Mit diesen Straferkenntnissen wurden die Berufungswerber schuldig erkannt, dadurch Verwaltungsübertretungen nach §4 iVm §13 Abs1 Z3 bzw. Z4 (iVm §13 Abs5) des Wiener Baumschutzgesetzes, LGBl. 27/1974 idgF begangen zu haben, daß s... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Beim unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich ist ein Verfahren über die Berufung des M B gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 6. Oktober 1992, Z Wa96-33/05-1992, anhängig, womit wegen der Übertretung des §137 Abs3 litg iVm §32 Abs1 und Abs2 lita Wasserrechtsgesetz 1959, Kdm. WV BGBl. 215/1959 idF der WRG-Nov. 1990, BGBl. 252, eine Geldstrafe von 3.000 S (und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstra... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art129a Abs3B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätVStG §51 Abs7
Leitsatz: Zurückweisung eines Gesetzesprüfungsantrags eines unabhängigen
Verwaltungssenates mangels Präjudizialität der bekämpften
Norm:
infolge Aufhebung des vor dem UVS angefochtenen Bescheides ex lege
nach Ablauf der Frist zur Entscheidung über die eingebrachte Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark sind Berufungsverfahren gegen Bescheide anhängig, mit denen die Berufungswerber bestraft wurden, weil sie jeweils ihre PKW in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Entrichtung der Parkgebühr abgestellt hatten. Da "eine allfällige Bestrafung wegen Abgabenverkürzung voraus(setzt), daß die Tat im zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich einer Kurzparkzone begangen wurde", sei die Frage, "ob eine Vero... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art129a Abs3B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs4KurzparkzonenV des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16.09.92StVO 1960 §25StVO 1960 §94f
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer KurzparkzonenV wegen Unterlassung der
gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der gesetzlichen
Interessenvertretungen ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg ist eine Berufung gegen einen Bescheid der Bundespolizeidirektion anhängig, mit dem der Berufungswerber wegen Übertretung eines mittels Straßenverkehrszeichen kundgemachten Fahrverbotes am 31. März 1991, um 9.32 Uhr, bestraft wurde. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 B-VG iVm Art129 a Abs3 und Art89 Abs2 B-VG gestützten Antrag begehrt der durch ein Einzelmitglied einschreitende Unabhängige Verwaltungssenat Salzb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art129a Abs3
Rechtssatz: Zurückweisung eines Antrags des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg auf Aufhebung einer Verordnung des Magistrats der Stadt Salzburg mangels Präjudizialität der angefochtenen - zum Zeitpunkt der Verwaltungsübertretung bereits in geänderter Fass... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1.1. Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich stellte zum AZ G241/92 aufgrund seines Kammerbeschlusses (§67 a Abs2 AVG) vom 7. Dezember 1992 in dem bei ihm anhängigen Verfahren über die Berufung des K S gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 15. Juli 1992, ZV/1-G-8224, womit ein Antrag auf Erteilung einer auf Abschleppdienst und Transport von Kraftfahrzeugen eingeschränkten Konzession für die Beförderung von Gütern mit K... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art129a Abs3GüterbeförderungsG §15b Abs5
Leitsatz: Zurückweisung der Anträge eines unabhängigen Verwaltungssenates
auf Aufhebung einer Bestimmung des GüterbeförderungsG mangels
Präjudizialität der angefochtenen, im Zeitpunkt der Antragstellung
noch nicht in Geltung gestandenen
Norm:
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg ist eine Berufung gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 16. August 1991, Z Cst 2681/SZ/91, anhängig, mit dem die Berufungswerberin wegen Übertretung eines straßenpolizeilichen Verbotes bestraft wurde. Die Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg zur Entscheidung über die Berufung wurde aus §51 Abs1 VStG 1991 abgeleitet, wonach dem Beschuldigten eines Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art129a Abs3
Rechtssatz: Zurückweisung eines Antrags des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg auf Aufhebung einer Verordnung des Magistrats Salzburg mangels Präjudizialität infolge Aufhebung der die Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungs... mehr lesen...