Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid der WGKK wurden der Beschwerdeführerin Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz in Gesamthöhe von € 20.859,30 vorgeschrieben. Soweit verfahrensgegenständlich wesentlich führte die belangte Behörde aus, die betroffenen Dienstnehmer haben für die gesamte auf der Baustelle verbrachte Arbeitszeit eine Schmutzzulage erhalten, egal welche Arbeiten s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Herr XXXX wurde von seiner Mutter, Frau XXXX , mittels Dienstleistungsscheck per 05.08.2015 zur Pflichtversicherung in der Unfallversicherung gemeldet. 1. Herr römisch 40 wurde von seiner Mutter, Frau römisch 40 , mittels Dienstleistungsscheck per 05.08.2015 zur Pflichtversicherung in der Unfallversicherung gemeldet. Mit 17.08.2015 stellte Herr Mag. B. bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.01.2014, GZ: XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2, 44a Abs. 1 und 2, 53a Abs. 3, 54 Abs. 1 und 5 sowie 471 ff ASVG ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) verpflichtet sei, die mit der Beitragsrechnung für das Kalenderjahr 2012 vorgeschriebenen pauschalierten Dienstnehmerbeiträge zur K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 28.02.2005, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die Firma XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.09.2011 wurde ausgesprochen, dass die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) zur Nachentrichtung der im Zuge der GPLA festgestellten Meldedifferenzen ergebenden Sozialversicherungsbeiträge (Beitragsabrechnung vom 08.03.2011, Prüfbericht vom 08.03.2011) in der Höhe von insgesamt Euro 9.073,00 verpflichtet sei. 1. Mit Bescheid vom 27.09.2011 wurde ausgesprochen, dass die römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 04.05.2015, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX, (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF 1) aufgrund seiner Tätigkeit für Herrn XXXX (im Folgenden kurz: PN) am 16.07.2012 der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 12.08.2011 wurde eine Haftung des nunmehrigen Beschwerdeführers gemäß den §§ 67 Abs. 10 und 83 ASVG festgestellt. 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 12.08.2011 wurde eine Haftung des nunmehrigen Beschwerdeführers gemäß den Paragraphen 67, Absatz 10 und 83 ASVG festgestellt. 2. Dieser Bescheid wurde nach erf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.10.2015 beantragte die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin), vertreten durch die Dr. OBERMOSER Wirtschaftstreuhand GmbH, bei der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) die Ausstellung eines Bescheides betreffend die Beitragsnachrechnung und den Beitragszuschlag vom 13.10.2015 für den Prüfzeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2013. 1. Mit Schreiben vom 22.10.2015 be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Schriftsatz vom 24.06.2009 beantragte die nunmehrige Beschwerdeführerin, die XXXX , (im Folgenden kurz: "BF"), die Auswirkungen der Beitragsprüfung bescheidmäßig festzustellen. Mit Schreiben der OÖGKK vom 15.6.2009 sei die BF nämlich vom Ergebnis der Sozialversicherungsprüfung verständigt worden und habe die steuerliche Vertretung auch die Beitragsabrechnung und den Prüfbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Rahmen einer Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) gemäß § 41a ASVG für den Zeitraum vom November 2005 bis Dezember 2007 wurde der Dienstgeberin XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) ein Beitragsnachtrag in der Höhe von EUR 18.932,54 zuzüglich Zinsen in der Höhe von EUR 5.880,40 vorgeschrieben. 1. Im Rahmen einer Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) gemäß Paragraph ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid vom 14.08.2013 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "SGKK") ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer, Herrn XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF") auf Grund von Melde- und Beitragsdifferenzen gem. § 35 Abs. 1 ASVG Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 7.968,28 EUR sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1 ASVG in Höhe von 1.191,16 E... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 24.10.2014 wurde mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Kärnten, (im Folgenden: belangte Behörde) für XXXX, VSNR. XXXX, (im folgenden Beschwerdeführer, kurz BF) vom 28.04.2015 die Ausgleichszulage ab 01.01.2003 neu festgestellt. 1. Aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 24.10.2014 wurde mit Bescheid der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 04.07.2012 festgestellt, dass der Antrag der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , vom 21.12.2011 auf Erstattung gesetzlicher Zinsen im Zusammenhang mit der Rückerstattung ungebührlich entrichteter Beiträge für die an die angestellten Ärzte des XXXX weitergelei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: SGKK) hat mit Bescheid vom 14.10.2010, GZ. XXXX, festgestellt, dass Frau XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligte Partei) im Zeitraum vom 12.08.2004 bis 31.05.2009 aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 2 ASVG der Voll- (Kranken-, Unfall- und Pensions-) und Arbeitslosenversicherung unterlag. 1. Die Salzbur... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (Sachverhalt und Verfahrensgang): Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 23.11.2015, ZL. XXXX wurde der Antrag auf Nachentrichtung verjährter Beiträge zur gesetzlichen Pensionsversicherung (§ 68a ASVG) wegen Nichtbestandes eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 ASVG abgelehnt. Mit Bescheid der Niederösterrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nach einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (folgend kurz "GPLA") für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 beantragte die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , mit Schreiben vom 23.07.2012 die Ausstellung eines Bescheides aufgrund der Beitragsabrechnung aus der GPLA vom 01.01.2006 bis 31.12.2009. Weiters wurde bis zur Erledigung des von der bP gegen den beantragten Bescheid ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (folgend kurz "GPLA") für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 beantragte die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , mit Schreiben vom 23.07.2012 die Ausstellung eines Bescheides aufgrund der Beitragsabrechnung aus der GPLA vom 01.01.2006 bis 31.12.2009. Weiters wurde bis zur Erledigung des von der bP gegen den beantragten Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (folgend kurz "GPLA") für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 beantragte die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , mit Schreiben vom 23.07.2012 die Ausstellung eines Bescheides aufgrund der Beitragsabrechnung aus der GPLA vom 01.01.2006 bis 31.12.2009. Weiters wurde bis zur Erledigung des von der bP gegen den beantragten Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am 16.05.1947 geborene Beschwerdeführer beantragte zum Strichtag 01.06.2009 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ("Hacklerregelung"). Mangels ausreichender Versicherungszeiten wurde ihm mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Hauptstelle Wien, (im Folgenden PVA) ab 01.06.2009 eine Korridorpension in der Höhe von monatlich € 1.996,31 zuerkannt. 2. Dagegen erhob der Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die SVA hat mit Bescheid vom 16.06.2015, VSNR XXXX, festgestellt, dass Frau XXXXder Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung für den Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2007 gem. § 194 GSVG in Verbindung mit §§ 409 und 410 ASVG unterliegt. Die SVA hat mit Bescheid vom 16.06.2015, VSNR römisch 40 , festgestellt, dass Frau XXXXder Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung für de... mehr lesen...
Die Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern oder diesen gleichzuhaltenden, offenbar auf einem Versehen oder ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhenden Unrichtigkeiten in Bescheiden kann jederzeit von Amts wegen vorgenommen werden. Bei der Ausfertigung des Bescheides vom 16. September 2015 ist ein Schreibfehler unterlaufen, der hiermit richtig gestellt wird." 3. Gegen diesen Bescheid vom 20.10.2015 erhob der ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Laut Auszug über die "nachgewiesenen Versicherungszeiten und neutralen Zeiten" der Pensionsversicherungsanstalt vom 21.01.2014 (Stichtag: 01.09.2013) hat XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) in der österreichischen Pensionsversicherung folgende Versicherungszeiten erworben: 1. Laut Auszug über die "nachgewiesenen Versicherungszeiten und neutralen Zeiten" der Pensionsversicherungsanstalt vom 21.01.2014 (St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 03.01.2013 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) der XXXX einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 150,-- wegen verspäteter Lohn-/Gehaltsänderungsmeldung für zwei DienstnehmerInnen vor. 1. Mit Bescheid vom 03.01.2013 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) der römisch 40 einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 150,-- wegen verspäteter Lohn-/Gehaltsänderungsmeldung für zwei Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Von 01.01.2004 bis 30.12.2004 wurde Frau XXXX als freie Dienstnehmerin vom Dienstgeber XXXX senior zur Sozialversicherung gemeldet. 1. Von 01.01.2004 bis 30.12.2004 wurde Frau römisch 40 als freie Dienstnehmerin vom Dienstgeber römisch 40 senior zur Sozialversicherung gemeldet. 2. Mit Einantwortungsbeschluss des BG XXXX vom 15.10.2008, XXXX, ist 2. Mit Einantwortungsbeschluss des BG römisch 40 vom 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Von 01.01.2004 bis 30.12.2004 wurde Frau XXXX als freie Dienstnehmerin vom Dienstgeber XXXX zur Sozialversicherung gemeldet. 1. Von 01.01.2004 bis 30.12.2004 wurde Frau römisch 40 als freie Dienstnehmerin vom Dienstgeber römisch 40 zur Sozialversicherung gemeldet. 2. Mit Einantwortungsbeschluss des BG XXXX vom 15.10.2008, XXXX, ist 2. Mit Einantwortungsbeschluss des BG römisch 40 vom 15.10.2008, röm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor der XXXX Gebietskrankenkasse [SGKK] 1. Verfahren vor der römisch 40 Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Einleitend ist festzuhalten, dass dem gegenständlichen Verfahren bereits mehrere Verwaltungsverfahren zwischen den beteiligten Parteien vorangegangen sind. 1.1.1. Erstmalig fand am 29.07.2008 eine Kontrolle nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz [AuslBG] durch die Finanzpolizei statt. In F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Zum Vorverfahren: römisch eins.1. Zum Vorverfahren: I.1.1. Gemäß Anzeige des Finanzamtes XXXX vom 27.08.2010 war am 08.09.2009, um 13:45 Uhr auf der Baustelle "Hotel XXXX", XXXX durch Organe des Finanzamtes eine Beschäftigungskontrolle nach dem AuslBG durchgeführt worden. Dabei sei festgestellt worden, dass auf der gegenständlichen Baustelle 12 slowakische Arbeiter für die beschwerdeführende Partei (na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, als Dienstgeberin gem. § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die mit Beitragsvorschreibung vom 09.12.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von ? € 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") die b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 01.08.2013, lehnte die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) den Antrag der Frau XXXX, (in der Folge Beschwerdeführerin) auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage gemäß § 76 Abs 2 lit a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) für die gemäß § 16 Abs 1 ASVG geführte Selbstversicherung in der Krankenversicherung ab und stellte fest, dass als Beitragsgrundlage für die Selbstversicherung in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 04.06.2012, GZ: 046-Mag.Kurz/UK 69/12, hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "GKK") gegenüber der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden bezeichnet als MJ) im Zeitraum vom 29.01.2010 bis zum 28.02.2010, XXXX (im Folgenden bezeichnet als LL) im Zeitraum vom 01.11.2009 bis zum 31.12.2010 und XXXX (im Folgenden bezeichne... mehr lesen...