Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 03.07.2017 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 400 vor, weil sie es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass im Rahmen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) dem Beschwerdeführer einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- vor, da die Anmeldung für XXXX (im Folgenden: DM), XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden sei. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am XXXX erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei festgestellt worden sei,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.05.2017, GZ: VA/ED-FP-0098/2017, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der beschwerdeführenden XXXX KG (im Folgenden die Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.300,- vor. Begründend führte die Behörde aus, dass für XXXX, XXXX und XXXX keine Anmeldungen zur Pflichtversicherung vor Arbeitsantritt erstattet worden seien. Die genannten Personen seien im Zuge einer Kontrolle am XXXX durch die Wiener Gebietskrankenkasse arbeitend angetroffen worden. Die Anme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 07.12.2017, Zl. XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX, VSNR XXXX und XXXX, VSNR XXXX, zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstatt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit nicht rechtskräftiger Beschwerdevorentscheidung der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge: NÖGKK) vom 26.07.2017, Zl. XXXX wurde festgestellt, dass die XXXX GmbH, wegen nicht vor Arbeitsantritt erstatteter Anmeldung von 6 näher genannten Dienstnehmern gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 3.800 vorgeschrieben wurde. Gegen diesen Bescheid h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 07.02.2017, um 13:30 Uhr, führten Beamte der Landespolizeidirektion Wien, Abteilung Fremdenpolizei, in 1020 Wien eine Kontrolle des LKW Ford Transit, Kennzeichen XXXX durch. Als Lenker des Fahrzeuges kontrollierten die Beamten lt Amtsvermerk Herrn XXXX (in weiterer Folge: Mitbeteiligter). Bei der Kontrolle gab der Mitbeteiligte gegenüber den Beamten an, dass er "schwarz" für Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) arbeite. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 18.02.2016, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 08.01.2014, Zl. VA/ED-STB-0017/2013, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 2.800,- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der am 09.12.2013 erfolgten Betretung durch Organe der NÖGKK auf der Baustelle in XXXX , festgestellt worden sei, dass für die Versicherten X... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.04.2014 übermittelte die Finanzpolizei Team 27, für das Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) einen Antrag betreffend XXXX (in der Folge BF) samt Anlagen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung. In dem beigelegten Antrag vom 16.04.2014 an das Magistrat-MA1 in Wiener Neustadt betreffend eine Übertretung des ASVG durch die BF wurde aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 04.06.2013 fand auf der Baustelle des Liegenschaftsbesitzers XXXX (in weiterer Folge; Beschwerdeführer) eine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei statt. Bei dieser Kontrolle stellten die Bediensteten fest, dass zwei rumänische Staatsangehörige auf einem Gerüst Fassadenarbeiten durchführten, ohne dass die Anmeldungen zur Pflichtversicherung vor Arbeitsbeginn erstattet worden seien. 2. Am 22.01.2014 erließ die Niederösterreichische Geb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 30.06.2016, Zl. XXXX , Dr. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.11.2013 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass im Ra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 08.07.2016, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) im Spruchpunkt I. in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 iVm § 33 Abs. 1 und Abs. 1a ASVG sowie § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,00 vorgeschrieben. Im Spruchpunkt II. hat die BGKK dem Beschwerdeführer in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 iVm § 33 Abs. 1 und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.12.2016 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 2.800,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend führte die Kasse aus, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 16.03.2017 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte die Kasse aus, dass im Rahmen einer am 18.01.2017... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 23.05.2014 wurde ausgesprochen, dass die XXXX (Beschwerdeführerin oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1, la und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldungen der beschäftigten und betretenen Personen XXXX, VSNR: XXXX, und XXXX, VSNR: XXXX, einen Beitragszuschlag von Euro 1.800,00 Euro zu entrichten. 2. Dagegen erhob die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.09.2016, GZ: VA/ED-FP-0156/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte sie aus, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.09.2016, VA/ED-FP-0206/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte sie aus, dass im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.09.2016, VA/ED-FP-0210/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte sie aus, dass im Rahmen einer am 20.06.2016 durchgef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 25.10.2013, Zeichen: XXXX im Spruchpunkt I. Frau XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG iVm § 33 Abs. 1 und Abs. 1a ASVG sowie § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Im Spruchpunkt II. hat die BGKK der Beschwerdeführerin in Anwend... mehr lesen...