Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der belangten Behörde vom 19.07.2016, Zl. VA-VR 18377869/16-Ed, wurde dem Beschwerdeführer als Dienstgeber gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG nach §§ 33, 34, 35, 59, 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 400,-- vorgeschrieben. 1. Mit angefochtenem Bescheid der belangten Behörde vom 19.07.2016, Zl. VA-VR 18377869/16-Ed, wurde dem Beschwerdeführer als Dienstgeb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 27.03.2018, Zl. VA/ED-FP-0112/2018, der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 27.03.2018, Zl. VA/ED-FP-0112/2018, der römisch 40 GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß Paragraph 410, Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 11.10.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "SGKK") aus, dass seitens des nunmehrigen Beschwerdeführers, XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF"), auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] vom 20.06.2016, FA-GZ 054/10452/9/4716, eingeleitet, wonach anlässlich einer Kontrolle am 05.04.2016 im Lokal XXXX [im Folgenden: Lokal], dessen Betreiber der Beschwerdeführer ist, Frau XXXX [CH] im Service im Bereich der Schank angetroffen wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 31.03.2016, Zl. VA/ED-FP-0049/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG Beitragszuschläge in Höhe von EUR 1.800,00 vor, da die Anmeldungen für XXXX, geb.XXXX (im Folgenden MB1), und XXXX, geb. XXXX (im Folgenden MB2), zur Pflichtversicherung als Dienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 22.08.2017, Zl. XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß 1. Die Wiener Gebietskran... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid, datiert mit 19.10.2017, Zl. VA/ED- XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.800 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX zur Pflic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.07.2017 stellte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK oder belangte Behörde), GZ XXXX einen Beitragszuschlag gemäß § 33 Abs. 1 und 2 und § 113 Abs. 1 Z1 und Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) idgF in Höhe von Euro 1300.- fest. Begründend wurde ausgeführt, dass am XXXX.06.2017 um 17:35 Uhr in der XXXX eine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.02.2016, Zl. VA/ED-S-0100/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 160,- 1. Mit Bescheid vom 01.02.2016, Zl. VA/ED-S-0100/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) dem Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX stellte die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: XXXXGKK) fest, dass XXXX (im Folgenden: OH) aufgrund seiner Tätigkeit als Fluglehrer für die Beschwerdeführerin in den angeführten Zeiträumen als Dienstnehmer der Vollversicherung und der Arbeitslosenversicherung unterlegen habe. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 stellte die römisch 40 Gebietskrankenkasse (im Folgenden: XXXXGKK) fest,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 03.07.2017 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 400 vor, weil sie es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 03.07.2017 schrieb die Wiener Gebiets... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) dem Beschwerdeführer einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- vor, da die Anmeldung für 1. Mit Bescheid vom römisch 40 , schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) dem Beschwerdeführer einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- vor, da die Anmeldung für XXXX (im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.05.2017, GZ: VA/ED-FP-0098/2017, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der beschwerdeführenden XXXX KG (im Folgenden die Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtvers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.300,- vor. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 , schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.300,- vor. Begründend führte die Behörde aus, dass für XXXX, XXXX und XXXX keine Anmeldungen zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 07.12.2017, Zl. XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX, VSNR XXXX und XXXX, VSNR XXXX, zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit nicht rechtskräftiger Beschwerdevorentscheidung der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge: NÖGKK) vom 26.07.2017, Zl. XXXX wurde festgestellt, dass die XXXX GmbH, wegen nicht vor Arbeitsantritt erstatteter Anmeldung von 6 näher genannten Dienstnehmern gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 3.80... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 07.02.2017, um 13:30 Uhr, führten Beamte der Landespolizeidirektion Wien, Abteilung Fremdenpolizei, in 1020 Wien eine Kontrolle des LKW Ford Transit, Kennzeichen XXXX durch. Als Lenker des Fahrzeuges kontrollierten die Beamten lt Amtsvermerk Herrn XXXX (in weiterer Folge: Mitbeteiligter). Bei der Kontrolle gab der Mitbeteiligte gegenüber den Beamten an, dass er "schwarz" für Herrn XXXX (in weiterer Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 18.02.2016, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 08.01.2014, Zl. VA/ED-STB-0017/2013, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 2.800,- vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 08.01.2014, Zl. VA/ED-STB-0017/2013, wurde der Beschwerdeführerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.04.2014 übermittelte die Finanzpolizei Team 27, für das Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) einen Antrag betreffend XXXX (in der Folge BF) samt Anlagen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung. 1. Mit Schreiben vom 16.04.2014 übermittelte die Finanzpolizei Team 27, für das Finanzamt Neunkirchen Wr. Neu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 04.06.2013 fand auf der Baustelle des Liegenschaftsbesitzers XXXX (in weiterer Folge; Beschwerdeführer) eine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei statt. Am 04.06.2013 fand auf der Baustelle des Liegenschaftsbesitzers römisch 40 (in weiterer Folge; Beschwerdeführer) eine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei statt. Bei dieser Kontrolle stellten die Bediensteten fest, dass zwei rumänische Staatsangehörige auf einem Gerüst Fassadena... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 30.06.2016, Zl. XXXX , Dr. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.11.2013 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend führte die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 08.07.2016, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) im Spruchpunkt I. in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 iVm § 33 Abs. 1 und Abs. 1a ASVG sowie 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 08.07.2016, Zl. römisch 40 , römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführer) im S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.12.2016 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 2.800,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 16.03.2017 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte die Kasse aus, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 23.05.2014 wurde ausgesprochen, dass die XXXX (Beschwerdeführerin oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1, la und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldungen der beschäftigten und betretenen Personen XXXX, VSNR: XXXX, und XXXX, VSNR: XXXX, einen Beitragszuschlag von Euro 1.800,00 Euro zu e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.09.2016, GZ: VA/ED-FP-0156/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.09.2016, VA/ED-FP-0206/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.09.2016, VA/ED-FP-0210/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte sie aus, dass im Ra... mehr lesen...