Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) vom 29.12.2016 wurde dem nunmehrige Beschwerdeführer gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für drei im Bescheid näher bezeichneten Personen zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 18.02.2020 erließ die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) einen Bescheid mit dem festgestellt wurde, dass die XXXX Gmbh (BF) als Dienstgeberin verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in der Höhe von 1.800,00 Euro zu entrichten. Begründet wurde der Bescheid mit der Betretung von 3 Arbeitnehmern durch die Finanzpolizei, wobei festgestellt wurde, dass diese nicht zur Pflichtversicherung angemeldet waren. Der Betrag setze sich wie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.08.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) aus, dass die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR 1.000,- verpflichtet sei. Begründend wird ausgeführt, dass XXXX , (im Folgenden: Herr T.) am 30.06.2020 durch die Organe der Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse betreten worden sei und seine Anmeldung zur Pflichtversicherung als Dienstneh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 19.11.2019 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.400,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX , und XXXX , VSNR: XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am 11.10.2019 durchgeführten Kontrolle der Finanzpolizei fe... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.10.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) aus, dass der Beschwerdeführer als Dienstgeber zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR 300,- verpflichtet sei. Begründend wird ausgeführt, dass XXXX , (im Folgenden: Herr B.) am 11.02.2020 von Organen der Finanzpolizei bei der Entrümpelung eines Lokals sowie der anschließenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (in Folge: ÖGK oder belangte Behörde) vom 21.01.2020 wurde der Beschwerdeführerin gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.000,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX VSNR: XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerd... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 30.06.2020, GZ: XXXX , der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.400,00 vorgeschrieben. Im Rahmen der am 28.05.2020 erfolgten Betretung durch Organe der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse in XXXX , ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) mit Bescheid vom 13.07.2020, Zl. XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 30.03.2017, Zl. VA/ED-FP-0079/2017, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK), nun österreichische Gesundheitskasse, der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 3.300,00 vor, da die Anmeldungen für XXXX , geb. XXXX (im Folgenden Erstmitbete... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17.09.2019 erließ die Österreichische Gesundheitskasse (vormals NÖGKK - in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid, mit dem Herrn XXXX (in Folge als BF1 bezeichnet) und Frau XXXX (in Folge als BF2 bezeichnet) ein Beitragszuschlag in Höhe von € 2.600 vorgeschrieben wurde. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass im Rahmen der am 17.05.2019 erfolgten Betretung ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die vormalige Burgenländische Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK), hat mit Bescheid vom 11.07.2017, Zl. XXXX , im Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr XXXX , VSNR XXXX , rückwirkend für seine Beschäftigung am 11.02.2015 und am 12.02.2015 als Dienstnehmer des Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) in die Pflichtversicherung nach dem AS... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 23.06.2020, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.000,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX ,, verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , (im Folgenden: belangte Behörde) die XXXX (im Folgenden: der Beschwerdeführerin oder kurz: der BF) wegen der versäumten Anmeldung gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1, 1a und 2 sowie 113 ASVG des XXXX (im Folgenden: ZS) zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR XXXX . 2. Gegen diesen Bescheid der belangten B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Landwirt. Er führte bis zum Ende des Jahres 2019 unter der Bezeichnung „ XXXX “ auf eigene Rechnung und Gefahr einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Gemeinde XXXX . 1. Der Beschwerdeführer ist Landwirt. Er führte bis zum Ende des Jahres 2019 unter der Bezeichnung „ römisch 40 “ auf eigene Rechnung und Gefahr einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Geme... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft, eine zu XXXX des Landesgerichtes Wels protokollierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der politischen Gemeinde XXXX , wurde mit 13.12.2018 in das Firmenbuch eingetragen. Gegenstand des Unternehmens sind die Führung eines Gastronomiebetriebes sowie der Handel mit Waren aller Art. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft, eine zu röm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 21.05.2019, Zl. XXXX , Frau XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin), BKNR XXXX , gemäß § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.000, -- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für Herrn XXXX , SVNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 17.2.2020 verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die Beschwerdeführerin, die Ö. KG (im Folgenden kurz: „BF“) als Dienstgeberin, einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.000 zu entrichten. Der Strafantrag der Finanzpolizei vom 30.12.2019 werde beigelegt und stelle einen integrierenden Bestandteil des Bescheids dar. Verwiesen wurde auf die §§ 4, 33, 35, 113, 360 Abs 7... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 17.6.2020 verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) als Dienstgeber, einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.400 zu entrichten. Der Strafantrag der Finanzpolizei vom 2.3.2020 werde beigelegt und stelle einen integrierenden Bestandteil des Bescheids dar. Verwiesen w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.08.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) aus, dass der Beschwerdeführer als Bevollmächtigter gemäß § 35 Abs. 3 ASVG der XXXX , BKNR XXXX (im Folgenden: W GmbH) verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.000,- zu entrichten. Im Rahmen einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 28.06.2020 sei festgestellt worden, dass die Anmeldung des Dienstnehmers XXXX , VSNR XXXX , (im Fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 03.04.2018, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 30.06.2020, Zl. XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.400,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am 15.05.2020 erfolgten Betretung durch Organe der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse in XXXX St. XXXX , X... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die belangte Behörde dem Beschwerdeführer einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- vor, da die Anmeldung für PP zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden sei. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am XXXX erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei festgestellt worden sei, dass die Anmeldung des PP nicht vor Arbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse, (im Folgenden: WGKK, =belangte Behörde) der Beschwerdeführerin (im folgenden BF) einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG iHv € 400,-- vor. Zur
Begründung: bezog sich die WGKK auf eine Überprüfung der Baustelle XXXX Wien, XXXX vom 25.01.2018, bei der Herr XXXX (im Folgenden S) geb. XXXX , arbeitend (Reinigungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 14.06.2017, Zl. XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 3.800,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 26.03.2019 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,00 vor, weil sie es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am 30.10.2018 durchgeführten Kontrolle der Finanzpolizei f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.10.2016 wurde der XXXX (Beschwerdeführerin) von der damaligen NÖGKK, nunmehr ÖGK ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- nach § 113 Abs 1 Z1 ASVG vorgeschrieben, weil die Beschäftigten XXXX nicht vor Arbeitsbeginn als Dienstnehmer zur Sozialversicherung gemeldet worden waren Dem Bescheid war eine Vor-Ort Kontrolle durch die Finanzpolizei am 03.02.2016 auf der Baustelle in Pfaffstetten, Badnerstraße/Albrechtstraß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] vom 05.05.2017, FA-GZ XXXX , eingeleitet. Demnach seien bei einer Kontrolle am 19.04.2017 um 09:50 Uhr auf der Baustelle „ XXXX , XXXX “ [Cafe] Herr XXXX [AM], geb. am XXXX 1992, und Herr XXXX [MS], geb. am XXXX 1989, für die XXXX [im Folgenden auch T] arbeitend angetroff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Österreichische Gesundheitskasse [ÖGK] vom 03.01. 2020, FA-GZ XXXX , eingeleitet. Demnach seien bei einer Kontrolle am 25.11.2019 um 06:20 Uhr auf einer Baustelle in XXXX 4 Personen, darunter Herr XXXX [EC], geb. am XXXX .1991, für die XXXX [im Folgenden auch DB] arbeitend angetroffen worden. Der Anzeige waren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 26.02.2019 wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer als Dienstgeber ein Beitragszuschlag in Höhe von € 400,-- vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass im Zuge einer Überprüfung durch die Finanzpolizei bei einer Fahrzeugkontrolle in XXXX Wien, XXXX , am 17.05.2018 um 13:55 Uhr durch Prüforgane festgestellt worden sei, dass ... mehr lesen...