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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , (im Folgenden: belangte Behörde) die XXXX GmbH (im Folgenden: der Beschwerdeführerin oder kurz: der BF) wegen der versäumten Anmeldung gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1, 1a und 2 sowie 113 ASVG des XXXX (im Folgenden: AB) zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Hö... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 10.12.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: "ÖGK") aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF"), BKNR: XXXX , als Dienstgeber verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.200,00 zu entrichten. Der Betrag sei innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides einzuzahlen. Der Strafan... mehr lesen...
, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2022, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) es verabsäumt habe, Herrn XXXX (im Folgenden: Erstmitbeteiligter oder kurz: MB1), Herrn XXXX (im Folgenden: Zweitmitbeteiligter oder kurz: MB2), Herrn XXXX (im Folgenden: Drittmitbeteiligte... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 15.02.2022, GZ: XXXX , Frau XXXX (in der Folge: BF1) und Herrn XXXX (in der Folge: BF2) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,00 vorgeschrieben. Im Rahmen der am 21.10.2021 erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei Team 23 in XXXX , sei fe... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.07.2021 schrieb die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich (im Folgenden: die belangte Behörde bzw. ÖGK) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.400,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX , SVNR XXXX , (im Folgenden als N.R. bezeichnet) und XXXX , SVNR XXXX , (... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 5.5.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) aus, dass Frau S. A. (die nunmehrige Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz: „BF“) als Dienstgeberin verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.000 zu entrichten. Verwiesen wurde dabei auf die §§ 4, 5, 33, 35, 49 und 113 ASVG. 1. Mit Bescheid vom 5.5.2021 sprach die Österreichis... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 23.7.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) aus, dass die in Anlage I zum gegenständlichen Bescheid angeführten Personen [ XXXX , im Folgenden kurz: „T. A.“ und XXXX , im Folgenden kurz: „T. E.“] aufgrund der für Frau XXXX [die nunmehrige Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz: „BF“] in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Rahmen einer Kontrolle nach den Ausländerbeschäftigungsgesetz am 14.10.2021 durch Organe der FInazpolizei, Team 20, gegen 17:40 Uhr, in XXXX wurden zwei Dienstnehmer bei der XXXX GmbH (In Folge als BF bezeichnet) bei der Arbeit betreten, ohne zu Sozialversicherung gemeldet zu sein. 1. Im Rahmen einer Kontrolle nach den Ausländerbeschäftigungsgesetz am 14.10.2021 durch Organe der F... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Kontrolle durch die Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde), gemeinsam mit der Finanzpolizei am 28.11.2019 wurde XXXX (im Folgenden: Dienstnehmer) in der Filiale XXXX , der XXXX (im Folgenden: Dienstgeberin) beim Herrichten von Fleisch angetroffen. Er verweigerte die Angaben und füllte das Personalblatt ni... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 10.3.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: "ÖGK") aus, dass Herr XXXX (im Folgenden kurz: "BF"), BKNR: XXXX , als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs. 2 ASVG geset... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 9.12.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: "ÖGK") aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "BF"), BKNR: XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.800,00 zu entrichten. Der Betrag sei innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides einzuzahlen. Die Kontrollmitteilun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 4.11.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: "ÖGK") aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "BF"), BKNR: XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.400,00 zu entrichten. Der Betrag sei innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides einzuzahlen. Der Strafantrag der F... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 20.1.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: "ÖGK") aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "BF"), BKNR: XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.400,00 zu entrichten. Der Betrag sei innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides einzuzahlen. Das Baustellenerhebun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 20.1.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: "ÖGK") aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "BF"), BKNR: XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.400,00 zu entrichten. Der Betrag sei innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides einzuzahlen. Das Baustellenerhebun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 15.2.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: "ÖGK") aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "BF"), BKNR: XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.000,00 zu entrichten. Der Betrag sei innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides einzuzahlen. Der Strafantrag der F... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 26.09.2018 im Friseurgeschäft „ XXXX “ wurde XXXX allein im Geschäft angetroffen. Er gab an, dass er für den Chef auf das Geschäft aufpasse. Der angebliche Chef, XXXX , gab bei seiner Rückkehr in das Geschäft an, als Friseurhelfer in dem von XXXX (im Folgenden: Dienstgeberin) geführten Geschäft beschäftigt zu sein. XXXX sei ein ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2021, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK), gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) iVm § 33 Abs. 1 und 2 und § 113 ASVG aus, dass der Verein XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) es verabsäumt habe, XXXX , VSNR: XXXX (in der Folge: ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 16.6.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "BF"), BKNR: XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.800,00 zu entrichten. Der Betrag sei innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides auf die oben angeführte Beitragskontonummer einzuzahlen. Der ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 01.02.2022, GZ: XXXX , der XXXX GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,00 vorgeschrieben. Im Rahmen der am 16.01.2022 erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei Team 20 in XXXX , sei festgestellt worden... mehr lesen...