Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.10.2019 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) der beschwerdeführenden XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vor, weil die Beschwerdeführerin es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 03.02.2019 wurde der Beschwerdeführerin (inFolge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.400,- vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , und XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die BF fristgerecht Beschwerde und führte begründend imWese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer ist Gastwirt, er betreibt in XXXX , als Einzelunternehmer ein chinesisches Restaurant. 2. Am 06.12.2019 wurde der Betrieb des Beschwerdeführers einer Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei und des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl unterzogen. Im Gefolge wurden unter anderem ein nicht zur Sozialversicherung angemeldeter ungarischer Staatsangehöriger arbeitend bei Tätigkeit an der Schank betreten, f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 04.02.2020, GZ: XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vorgeschrieben. Im Rahmen der am 18.11.2019 erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei Team 26/für das Finanzamt Lilienfeld-St. Pölten in XXXX , sei festgestellt worden, dass die Anmeldung zur Pfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 8.2.2017 um 08:25 Uhr fand eine Kontrolle der Finanzpolizei betreffend das Bauvorhaben S. in S. statt. Mit im Akt befindlichem Gedächtnisprotokoll vom 8.2.2017 hielt die Finanzpolizei den Ablauf der Kontrolle auszugsweise wie folgt fest: "Der Finanzpolizei wurde mitgeteilt, dass sich an diesem Tag zwei Eisenbiegerpartien auf der Baustelle befinden. Partieführer waren Hr. M. und Hr. A., beide von der Firma O. B. (Anmerkung des BVwG: der nun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde verpflichtete den Masseverwalter als Masseverwalter im Konkursverfahren der Beschwerdeführerin zur Entrichtung eines Beitragszuschlags in der Höhe von EUR 1.800,--. Zwei namentlich genannte Personen seien von der Finanzpolizei bei Fassader-Arbeiten für die Beschwerdeführerin angetroffen worden, ohne zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts bzw. der Kontrolle zur Pflichtversicherung angemeldet gewesen zu sein. 2. Der Masseverwalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die damalige Burgenländische Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland (im Folgenden: die belangte Behörde bzw. ÖGK-B) hat mit Bescheid vom 05.04.2017, Zl. II-Gla-Her-17, in Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr H.G. (im Folgenden: Betretener 1) rückwirkend für seine Beschäftigung am 16.03.2015 als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die damalige Burgenländische Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland (im Folgenden: die belangte Behörde bzw. ÖGK-B) hat mit Bescheid vom 05.04.2017, Zl. II-Gla-Her-17, in Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr H.G. (im Folgenden: Betretener 1) rückwirkend für seine Beschäftigung am 16.03.2015 als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die damalige Burgenländische Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland (im Folgenden: die belangte Behörde bzw. ÖGK-B) hat mit Bescheid vom 05.04.2017, Zl. II-Gla-Her-17, in Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr H.G. (im Folgenden: Betretener 1) rückwirkend für seine Beschäftigung am 16.03.2015 als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit - an die Beschwerdeführerin XXXX 1230 Wien, adressierten - Bescheid vom 22.11.2019, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 400 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 21.3.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin im Sinne von § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs 2 ASVG gesetzlich festgelegten Höhe von ? 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit - an die Beschwerdeführerin Mag. XXXX , BKNR XXXX , adressierten - Bescheid vom 12.11.2019, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 07.05.2019, Zl. XXXX , der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Bevollmächtigte nach § 35 Abs. 3 ASVG des Herrn XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit - an den Beschwerdeführer XXXX adressierten - Bescheid vom 10.03.2020, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 und Abs. 3 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 300 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 25.09.2018, Zl. XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Burgenländische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 06.11.2019 Zl. XXXX , der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass XXXX , VSNR: XXXX , ab dem 13.11.2018 als Dienstnehmer für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.10.2016 wurde Frau XXXX ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die Herrn XXXX nicht vor Arbeitsantritt getätigt worden seien. Die Betretung durch die Finanzpolizei sei am 16.04.2016 erfolgt. 2. Dagegen hat Frau XXXX Beschwerde erhoben und vorgebracht, dass keine Meldepflicht verletzt worden sei, weil die Genannten nicht in der Autowerkstatt gearbeitet hätten, sondern ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.5.2016 wurde dem Beschwerdeführer (Bf) ein Beitragszuschlag in der Höhe von Euro 1800,- vorgeschrieben, weil er die Anmeldung für Frau Adina-Mihaela XXXX und Frau Magdalena XXXX nicht vor Arbeitsantritt erstattet habe, sie sollen als Dienstnehmerinnen zumindest am 18.4.2015 in seinem Betrieb beschäftigt gewesen sein. Dies sei bei der Betretung am 18.4.2015 durch die Finanzpolizei in XXXX , XXXX , so festgestellt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) mit Bescheid vom 09.10.2018, BZ XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde schrieb der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Absatz 1 Ziffer 1 in Verbindung mit Absatz 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,-- vor, weil die Anmeldung für eine namentlich genannte Person zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 in Verbindung mit Absatz 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. 2. Der Beschwerdeführer erhob dagegen rechtzeitig die zulässige Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.05.2017, GZ: VA/ED-FP-0473/2018, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse und im Folgenden: belangte Behörde) der beschwerdeführenden XXXX OG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil die Beschwerdeführerin es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , vor Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals Wiener Gebietskrankenkasse) (in Folge: ÖGK-W oder belangte Behörde) vom 23.12.2019 wurde der Beschwerdeführerin gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmerin XXXX , VSNR: XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.01.2018, GZ: VA/ED-FP-0529/2017, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK bzw. die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX (im Folgenden als Betretener 1 bezeichnet), XXXX (im Folgenden als Betretener 2 bezeichnet) und XXXX (im Folgenden als Bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.11.2018, GZ: VA/ED-FP-0432/2018, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde bzw. NÖGKK) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden als Betretener bezeichnet) vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, vormals Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 30.08.2019, Zl. XXXX, Herrn J XXXX S XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für C XXXX K XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstneh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 08.05.2018, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde schrieb der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.800,00 vor. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde. In der Folge erließ die belangte Behörde eine Beschwerdevorentscheidung mit der sie die Beschwerde als unbegründet abwies. Die Beschwerdeführerin stellte fristgerecht einen Vorlageantrag. 2. Mit Erkenntnis vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in Folge: belangte Behörde) vom 24.01.2019 wurde Herrn H XXXX L XXXX , (in Folge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer J XXXX B XXXX , VSNR XXXX , Herrn F XXXX HXXXX , VSNR XXXX , und Herrn S XXXX P XXXX , VSNR XXXX , (in Folge DN), zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 29.01.2019, Zl. XXXX, stellte die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: StGKK) gegenüber der Firma XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) fest, dass diese es verabsäumt habe,XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Erstmitbeteiligter oder kurz: MB1), XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Zweitmitbeteiligter oder kurz: MB2) und XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Drittmitbeteiligte oder kurz: MB3) ... mehr lesen...