Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht mit den Grundsätzen der Rsp des OGH, insb zur Schutzfähigkeit von Buchstabenzusammensetzungen die lautlich nicht aussprechbar sind (MR 1992, 37-CTC mwN), in Einklang. Hätte man aber davon auszugehen, daß der Firmenbestandteil "BA" nicht "Be-A" gesprochen wird, dann fehlte es an der akustischen Verwechslungsgefahr; die optische Verwechslungsgefahr wird durch den Gebrauch der Punkt... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2MSchG §4 Abs1 Z3UWG §9 C1
Rechtssatz: Bei bloßen Andeutungen einer bestimmten Beschaffenheit des zu kennzeichnenden Gegenstands liegt noch keine beschreibende Angabe vor; von einer solchen ist erst dann zu sprechen, wenn der ausschließlich beschreibende Charakter des Zeichenwortes für die angesprochenen Verkehrskreise allgemein, zwanglos und ohne besondere Gedankenoperationen erkennbar ist. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4UWG §9 B5UWG §9 C1UWG §9 C2
Rechtssatz: Für die besondere Bezeichnung des Unternehmens (§ 9 Abs 1 UWG) gelten die gleichen Grundsätze wie für Marken. Als Unternehmungsbezeichnungen sind demnach von Haus aus nicht schutzfähig reine Gattungsbezeichnungen - sofern sie nicht in einem ungebräuchlichen Sinn verwendet werden - und beschreibende Angaben. Vom Fall der Verkehrsgeltung abgesehen, ist die Kennzeichnungskraft einer beschreibe... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2UWG §9 C1
Rechtssatz: Ob ein Zeichen beschreibend ist, muß überdies immer in bezug auf das Objekt geprüft werden, für welches es verwendet wird; "relative Phantasiebezeichnungen" sind schützbar. Entscheidungstexte 4 Ob 77/95 Entscheidungstext OGH 07.11.1995 4 Ob 77/95 4 Ob 180/99w Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4UWG §9 C1
Rechtssatz: Das Wort "Plus" ist, soweit es zur Bezeichnung eines Unternehmens dient, im Hinblick auf die in diesem Zusammenhang gegebene Ungewöhnlichkeit und Neuartigkeit als Phantasiewort im weiteren Sinn aufzufassen und hat daher Unterscheidungskraft. Entscheidungstexte 4 Ob 77/95 Entscheidungstext OGH 07.11.1995 4 Ob 77/95 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist - auf Grund des Einbringungsvertrages vom 22. November 1993 - Rechtsnachfolgerin der "W*****gesellschaft mbH und der "W*****gesellschaft mbH & Co KG, welche Inhaber zweier beim Österreichischen Patentamt registrierten Wort-Bild-Marken sind. Zunächst erwarben sie die Marke "Plus KAUF PARK" mit der Priorität vom 5.August 1969 für die Warenklassen 1 bis 3, 5 bis 9, 11, 12, 14, 16 bis 18, 20 bis 33 mit folgendem Aussehen: Ferner ist für sie d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die die Firma der Streitteile jeweils prägenden Schlagwörter "Polyfelt" und "Geofelt" verwechselbar ähnlich sind, ist eine Frage des Einzelfalles (ecolex 1993, 253 - Stephansdom; ecolex 1994, 406 - EKG-Elektroden ua unveröffentlichte Entscheidungen wie 4 Ob 1021/93; 4 Ob 105/93; 4 Ob 167/93; 4 Ob 9/94; 4 Ob 29/95); die Verneinung der Verwechslungsgefahr durch das Berufungsgericht hält sich jedenfalls im Rahmen d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die die Firma der Streitteile jeweils prägenden Schlagwörter "Polyfelt" und "Geofelt" verwechselbar ähnlich sind, ist eine Frage des Einzelfalles (ecolex 1993, 253 - Stephansdom; ecolex 1994, 406 - EKG-Elektroden ua unveröffentlichte Entscheidungen wie 4 Ob 1021/93; 4 Ob 105/93; 4 Ob 167/93; 4 Ob 9/94; 4 Ob 29/95); die Verneinung der Verwechslungsgefahr durch das Berufungsgericht hält sich jedenfalls im Rahmen d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung sind die Gerichte bei der Beurteilung des wettbewerbsrechtlichen Schutzes einer Marken nicht an die Entscheidung des Patentamts im Registrierungsverfahren gebunden (ÖBl 1974, 115 - Kopftuch-Flaschenverschluß; ÖBl 1993, 95 - Schilcher-Traubencocktail; ÖBl 1994, 77 - Art Deco; ÖBl 1994, 85 - TÜV I). Im Eingriffsprozeß ist vielmehr die Vorfrage, ob das Markenrecht nach den Bestimmungen de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von den in der Zulassungsbeschwerde angeführten Rechtsfragen hängt die Entscheidung schon deshalb nicht ab, weil bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr nicht das zergliedernde Betrachten der einzelnen Bestandteile, sondern der Gesamteindruck des Zeichens maßgebend ist (Fitz/Gamerith, Wettbewerbsrecht 39; ÖBl 1993, 156 - Loctite uva). Ob das Firmenschlagwort der Klägerin "DOROTHEUM" der Etablissementbezeichnung ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1UWG §9 F3
Rechtssatz: Eine Markenlizenz berechtigt zum Einwand gegen die Zeicheninhaber, daß er die Benützung des Zeichens dulden müsse. Entscheidungstexte 4 Ob 1056/95 Entscheidungstext OGH 10.08.1995 4 Ob 1056/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0066832 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behaupteten Aktenwidrigkeiten liegen nicht vor: Aktenwidrig sind Feststellungen nur dann, wenn sie auf aktenwidriger Grundlage getroffen wurden, also auf einem bei der Darstellung der Beweisergebnisse unterlaufenen Irrtum, auf einem Formverstoß beruhen, der aus den Prozeßakten selbst erkennbar und behebbar ist (EFSlg 39.271; MietSlg 34.775 uva; s Kodek in Rechberger, ZPO § 503 Rz 4 mwN). Die Klägerin kann auch ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der zu Nr. ***** des Österreichischen Patentamtes ua für die Klasse 25 (Bekleidungsstücke) eingetragenen Wort-Bild-Marke "The New Yorker". Diese Marke war am 2.Juli 1991 angemeldet worden; Beginn der Schutzdauer ist der 1.April 1992. Diese Wort-Bild-Marke ist in rot-schwarz gehalten und weist einen charakteristischen Schriftzug auf. Die Marke wurde Anfang 1989 für Unterwäsche entwickelt. Die wichtigsten damit bezeichneten Warengruppen der... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie 384L0450 Art2 Nr2UWG §2 A2UWG §9 C3a
Rechtssatz: Auch wenn die Eignung zur Irreführung oder die tatsächliche Irreführung jener Personen maßgebend ist, an die sich die Werbung richtet oder die von ihr erreicht werden (Art 2 Nr 2 RL), schließt das noch nicht aus, daß diese Frage auf Grund richterlicher Erfahrung beurteilt wird. Auch der EuGH behandelt die Frage der Irreführungseignung als Rechtsfra... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Dem Wort "Pizza" kommt als der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für eine bestimmte Art von Speisen (§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG) keine Unterscheidungskraft und daher kein Schutz nach § 9 UWG zu. Entscheidungstexte 4 Ob 1043/95 Entscheidungstext OGH 27.06.1995 4 Ob 1043/95 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß dem Wort "Pizza" als der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für eine bestimmte Art von Speisen (§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG) keine Unterscheidungskraft und daher kein Schutz nach § 9 UWG zukommt, trifft zwar zu, ist aber hier nicht entscheidend: Daß dem Wort "Pizza" als der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für eine bestimmte Art von Speisen (Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, MSchG) keine Unterscheidungskraft un... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke Nr 103.094 "Miss Austria" für die Warenklasse 42 (Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen und Miss-Wahlen), welche mit dem Beginn der Schutzdauer vom 22.7.1983 auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises am 24.8.1983 für E***** R***** registriert worden war und am 19.7.1994 auf die Klägerin umgeschrieben wurde. Die Klägerin organisiert - wie ihr Rechtsvorgänger - Schönheitskonkurrenzen und Miss-Wahlen in gan... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitung "täglich Alles" und der Wochenzeitung "Die ganze Woche". Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, ist Verlegerin der "Neuen Kronenzeitung" einschließlich der "Oberösterreich-Krone". Die Drittbeklagte ist Medieninhaberin der "Neuen Kronenzeitung" einschließlich der "Oberösterreich-Krone"; die Viertbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Fünftbeklagte ist ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind im Herbst 1990 als "Kern" einer im Sommer 1990 in Linz gegründeten fünfköpfigen Jazzband verblieben. Nachdem der Beklagte eine Komposition mit dem Werktitel "DETOMASO" geschaffen hatte, welche er im Frühjahr 1991 auch mit dem Formblatt "Werkanmeldung für Urheber" bei der "AKM" und der "Austro Mechana" anmeldete, sind die Streitteile übereingekommen, den Werktitel "DETOMASO" als Bandnamen zu verwenden. Sie veröffentlichten in der Folge ... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26JWG §30
Rechtssatz: Es liegt nicht an den Eltern, sich allenfalls notwendige Maßnahmen der Erziehungshilfe nach ihrem Gutdünken auszusuchen und sich einer begleitenden Kontrolle der Erziehung durch Organe des Jugendamtes zu entziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 541/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 1 Ob 541/95 Eu... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C4bUWG §9 F3
Rechtssatz: Der Lizenznehmer oder derjenige, der das Markenrecht zwar erworben hat, aber noch nicht im Register eingetragen ist, kann vor Gericht gegen Dritte einschreiten. Auch für die Übertragung einer international registrierten Marke für einzelne Vertragsländer gilt nichts anderes. Art 9 MMA enthält darüber nur Verfahrensvorschriften. Inhalt und Umfang des Markenschutzes richten sich jedoch nach dem nationalen Rech... mehr lesen...
Norm: MSchG §2UWG §9 C4b
Rechtssatz: Der rechtsgeschäftliche Erwerber eines Markenrechtes kann vor der Umschreibung Ansprüche aus § 9 UWG gegen den Überträger nicht geltend machen. Dem steht nämlich bis dahin das gemäß § 2 MSchG aus der Registrierung erworbene Markenrecht des Überträgers entgegen. Gegen den Überträger des Markenrechtes kann daher der Erwerber bis zur Registrierung Unterlassungsansprüche nur aus der mit diesem getroffenen Verein... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Verwechslungsgefahr ist auch dann zu bejahen, wenn die Benützer der konkurrierenden Zeichen in verschiedenen Bundesländern ihren Sitz haben, wenn und soweit sich ihr Kundenkreis überschneiden kann. Das ist bei Reisebüros jedenfalls anzunehmen, beschränkt sich ihre Tätigkeit doch zwangsläufig nicht auf ihren Standort. Dazu kommt die allgemeine Mobilität, die es naheliegend erscheinen läßt, daß Kunden und andere Gesch... mehr lesen...
Norm: MSchG §14UWG §1 AUWG §9 C3a
Rechtssatz: Der österreichische Gesetzgeber hat - anders als etwa der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland - den in den Art 4 Abs 4 und 5 Abs 2 EG-MarkenRL nur fakultativ vorgesehenen Sonderschutz bekannter Marken außerhalb des Ähnlichkeitsbereiches der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marken eingetragen sind, nicht übernommen. Insoweit lag aber auch keine bindende Vorgabe für das nationale Mark... mehr lesen...
Norm: UWG §9 D1
Rechtssatz: Werbung für ein ausländisches Unternehmen in einer im Ausland erscheinenden Fach-Zeitschrift, die auch im Inland Verbreitung findet, wird vom inländischen Verkehr - insbesondere inländischen Fachkreisen in der Regel - mangels entgegenstehender ausdrücklicher oder schlüssiger Hinweise - dahin verstanden, daß sie nur an die Verkehrskreise jenes Landes gerichtet ist, in dem das betreffende Medium erscheint und auch das ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die Beklagte ihre Firma als Warenkennzeichnung im Sinne des § 13 MSchG gebraucht, ist ohne Bedeutung, weil ein Unterlassungsanspruch nach § 9 UWG nicht nur bei Kollision von Kennzeichen der gleichen Gattung - also von Marken (Firmen usw) jeweils untereinander -, sondern auch beim Zusammentreffen unterschiedlicher Unternehmenskennzeichen wie zB von Marke und Firma besteht (ÖBl 1980, 132 - IKEA/IKERA; ÖBl 1980, 13... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist Inhaberin der österreichischen Wort-Bild-Marke 172: und der österreichischen Wort-Bild-Marke 91013: welche mit Beginn der Schutzdauer 2.7.1946 bzw 30.4.1979 für die Klassen 10, 23: Kraftfahrzeuge aller Art und deren Fahrzeuggestelle, Verbrennungskraftmaschinen, Geschwindigkeitswechselgetriebe für Kraft- und Luftfahrzeuge aller Art, Luftschrauben, Vorrichtungen zur Veränderung der Steigung von Luftschrauben, Bestandteile für alle ... mehr lesen...
Begründung: Michael und Gabriele N***** sind seit 1986 verheiratet und haben zwei Kinder, nämlich die am 23.September 1987 geborene Yvonne und die am 25. August 1991 geborene Marie-Theres. Es handelt sich dabei um die zweite Ehe der Mutter. Ihre erste Ehe wurde 1981 geschieden. Dieser Ehe entsprossen der am 3.Dezember 1979 geborene Jürgen und die am 21. April 1981 geborene Tanja. Die Mutter hatte mit Jürgen erhebliche Erziehungsschwierigkeiten. Er befindet sich seit 10.Oktober... mehr lesen...
Begründung: Seit 1968 befaßt sich der Geschäftsführer der Klägerin und später diese der mit Planung, Konstruktion und Herstellung von Kanalverbaugeräten. Die Beklagte vertreibt seit Februar 1994 ebenfalls Stahlkanalverbaugeräte. Auf Grund einer vom Geschäftsführer der Beklagten, Ing.Wolfgang A*****, erteilten Information veröffentlichte die Zeitschrift "B*****" in ihrer Nummer 6/94 unter der Überschrift "AT*****: Der Spezialist für den Kanal- und Leitungsbau" einen Artikel, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRsp setzt sowohl der Titelschutz nach § 80 UrhG als auch der Kennzeichenschutz nach § 9 UWG Unterscheidungskraft des verletzten Zeichens voraus. Die Bezeichnung eines Druckwerkes muß etwas Besonderes, Individuelles an sich haben und darf sich nicht auf die bloße Angabe des Inhalts oder des Gebietes, auf das sich das Druckwerk bezieht, beschränken (SZ 62/155 = ÖBl 1990, 138 = MR 1989, 223 = ecolex 1990, 39 - ... mehr lesen...