RS OGH 1995/4/25 1Ob541/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1995
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Norm

JWG §9
JWG §26
JWG §30

Rechtssatz

Es liegt nicht an den Eltern, sich allenfalls notwendige Maßnahmen der Erziehungshilfe nach ihrem Gutdünken auszusuchen und sich einer begleitenden Kontrolle der Erziehung durch Organe des Jugendamtes zu entziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0063192

Dokumentnummer

JJR_19950425_OGH0002_0010OB00541_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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