Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitung "täglich Alles" und der Wochenzeitung "Die ganze Woche". Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, ist Verlegerin der "Neuen Kronenzeitung" einschließlich der "Oberösterreich-Krone". Die Drittbeklagte ist Medieninhaberin der "Neuen Kronenzeitung" einschließlich der "Oberösterreich-Krone"; die Viertbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Fünftbeklagte ist ein ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der im "H*****"-Katalog 1994 und in der zugehörigen Preisliste mit den Worten "Keine billigen Gipskartonplatten" angepriesene Vorteil der Häuser der Beklagten wird von den angesprochenen Interessenten im Sinne der Unklarheitenregel nicht als Preisvergleich mit den Gipsfaserplatten ("F*****"-Platten) der Beklagten aufgefaßt, sondern als abwertende Qualitätsangabe im Sinne von billig = schlecht und von minderer Qualit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin, die Zweitbeklagte Verlegerin der - im Bundesland Salzburg in einer Mutationsausgabe unter dem Titel "Salzburg Krone" erscheinenden - "Neuen Kronen-Zeitung". In der "Salzburg Krone" vom 9.12.1994 warben die Beklagten unter Gegenüberstellung der Preise der Streitteile für ein Monatsabonnement mit folgenden Worten um Abonnenten: Mit ei... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9a
Rechtssatz: Ob eine Zugabe vorliegt, hängt davon ab, welchen Eindruck der angesprochene Durchschnittsinteressent bei flüchtiger Wahrnehmung der Ankündigung gewinnt; bei Mehrdeutigkeit gilt die für den Ankündigenden ungünstigste Auslegung (so schon Entscheidung vom 03.02.1976, 4 Ob 366/75 zu § 1 ZugG = ÖBl 1976,108). Entscheidungstexte 4 Ob 35/95 Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "OÖ Nachrichten". Die Beklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung" und deren Regionalausgabe "Neue Oberösterreichische Krone" sowie der Tageszeitung "Kurier". In der "Neuen Oberösterreichischen Krone" vom 23.Oktober 1994 war folgende Einschaltung abgedruckt: In derselben Ausgabe war im Impressum (Seite 34) folgender Hinweis zu lesen: "Bei Barinkasso oder Bezahlung mit Erlagschein bzw Pos... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile beschäftigen sich mit dem Verkauf von Autolacken an Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätten. In Oberösterreich und Teilen Niederösterreichs vertreibt die Beklagte Lacke des Markenzeichens "Dupont", in ganz Österreich vertreibt die Klägerin Autolacke der Marke "PPG". Die Klägerin begehrt zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr "weder mündlich noch schr... mehr lesen...
Begründung: Seit 1968 befaßt sich der Geschäftsführer der Klägerin und später diese der mit Planung, Konstruktion und Herstellung von Kanalverbaugeräten. Die Beklagte vertreibt seit Februar 1994 ebenfalls Stahlkanalverbaugeräte. Auf Grund einer vom Geschäftsführer der Beklagten, Ing.Wolfgang A*****, erteilten Information veröffentlichte die Zeitschrift "B*****" in ihrer Nummer 6/94 unter der Überschrift "AT*****: Der Spezialist für den Kanal- und Leitungsbau" einen Artikel, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadtgemeinde verwaltet im Hause A***** im Rahmen der Hoheitsverwaltung die A***** Friedhöfe (Friedhofsverwaltung). An demselben Sitz betreibt sie unter der Firma "Stadtgemeinde-Stadtwerke A*****" in Ausübung der Privatwirtschaftsverwaltung das konzessionierte Gewerbe eines Leichenbestatters. Für beide Tätigkeitsbereiche benützt sie in diesem Haus dieselben Räume. Weitere Betriebsstätten - sogenannte "Anmeldestellen" - hat sie an den Standorte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist zwar richtig, daß unrichtige Angaben über die eigene Leserzahl nicht gegen § 7 UWG verstoßen. Von dieser unrichtigen (auf einer Verwechslung von Irreführungs- und Schädigungseignung beruhenden) Subsumtion durch das Berufungsgericht hängt also die Entscheidung im vorliegenden Fall nicht ab, weil die zweite Instanz die Frage der Irreführungseignung der beanstandeten Werbung iS des § 2 UWG im Einklang mit der R... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §2 D4
Rechtssatz: Wer mit Preisgegenüberstellungen wirbt, hat demnach alles Erforderliche vorzukehren, um einen einwandfreie, jedes Missverständnis ausschließende Aufklärung des Publikums über die Art der jeweils herangezogenen Vergleichsgrundlage sicherzustellen und mögliche Irrtümer in dieser Richtung hintanzuhalten (so schon: Entscheidung vom 02.03.1976, 4 Ob 304/76 = ÖBl 1976,161 - Preisgegenüberstellung). Der Werbende i... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §2 D4
Rechtssatz: Der Werbevergleich muß alle Informationen enthalten, die notwendig sind, um seine Aussagekraft beurteilen zu können. Für den Preisvergleich gilt nichts anderes. Auch wenn ein strenger Maßstab anzulegen ist, weil Preisgegenüberstellungen sehr werbewirksam sind, ist doch immer nur zu beurteilen, ob der durch den Preisvergleich erweckte Eindruck in einem für den Kaufentschluß wesentlichen Punkt zur Irreführung... mehr lesen...
Norm: PrAG §9 Abs2UWG §1 D1cUWG §2 C2cUWG §2 D4
Rechtssatz: Der Zweck des PrAG auf klare und nachvollziehbare Preisangaben hinzuwirken, wird durch die Angabe von Vergleichspreisen in ausländischer Währung nicht berührt. Maßgebend ist für den Kunden der vom Anbieter verlangte Preis (in österreichischer Währung) und damit dessen Angabe; der durch zusätzliche Angaben (in Fremdwährung) erweckte Eindruck, daß dieser Preis günstig sei, hat mit der Pr... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §2 D4
Rechtssatz: Wer seine Preise "Schon gesehen um" - Preisen gegenüberstellt, muß demnach entweder schon in der Ankündigung ausreichend deutlich klarstellen, um welche Preise es sich dabei handelt, oder aber nur solche Vergleichspreise als "schon gesehehen" anführen, die als eher günstig bezeichnet werden können und daher keinesfalls über den Marktpreisen vergleichbarer Mitbewerber liegen dürfen (ÖBl 1987,76 - Aktionsprei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Recht weist die Klägerin darauf hin, daß die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 1 ZPO entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508 a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO fehlen, weil die Beklagte mit keiner ihrer Revisionsausführungen eine im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfrage aufzeigt: Mit Recht weist die Kläge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt in Filialen in ganz Österreich Parfumerieartikel. Die Beklagte vertreibt in Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Wien Parfumeriewaren. Im Juli 1994 brachte die Beklagte in ihrem Geschäftslokal in Wien *****, an den Regalen Schilder mit folgender Aufschrift an: "Bei den angegebenen Richtpreisen handelt es sich um allgemein gültige, verbindliche oder unverbindliche Preisempfehlungen". Für die - im Geschäftslokal der Beklagten angebotenen - Ar... mehr lesen...
Begründung: Vereinszweck des klagenden Schutzverbandes ist es, unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Dem Kläger gehören Landesgremien und Innungen des Einzelhandels mit Elektrowaren als Mitglieder an. Die Beklagte betreibt in mehreren österreichischen Städten Einzelhandelsgeschäfte, in denen sie (ua) Elektrogeräte vertreibt. Der Ausgabe der Tageszeitung "Neue Kronenzeitung" vom 21.7.1994 lag eine Werbedrucksache der Beklagten bei, deren erste Seite mit "Jetzt schon Europa-Pr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wort-Bild-Marke Nr. 144.508, welche von den mit ihr in Verbindung stehenden österreichischen Media-Märkten in Lizenz verwendet wird: Am 16.1.1994 erschien in der "Neuen Kronen-Zeitung" ein Inserat der Beklagten, in dem sie ihre eigenen Preis und die Preise der Media-Märkte für das Fernsehgerät Telefunken FS 435 Color TV anhand der Abbildungen des - jeweils in derselben Tageszeitung erschienenen eigenen Inserates vom... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist allein die Behauptung der Beklagten, die "Kleine Zeitung" sei die "ungelesene Nr. 1". Mit dieser Behauptung wird der "Kleinen Zeitung" unterstellt, jene Zeitung zu sein, von deren Druckauflage am meisten Exemplare ungelesen bleiben. Daß dies der Wahrheit entspräche, haben die Beklagten nicht einmal behauptet. Als herabsetzende Tatsachenbehauptung, deren Richtigkeit die Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung setzt sich in keinem Belang in Widerspruch zur Rechtsprechung des OGH: Zwar besteht grundsätzlich keine allgemeine Pflicht zur Vollständigkeit, weil der Werbende nicht auf Nachteile seiner Ware hinzuweisen braucht (WBl 1993, 164 - Naturkautschuk uva); Aufklärungspflicht besteht aber dann, wenn eine entsprechende Information des Geschäftsverkehrs nach den Umständen zu erwarten ist, vor... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A1UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Nennung - frei erfundener - Namen und die Beigabe - irgendwelcher - Personenfotos zu Krankengeschichten in einer allgemeinen Gesundheitsserie in den Sonntag-Beilagen einer Tageszeitung löst beim Publikum den - unrichtigen - Eindruck aus, daß diese Personen die ehemaligen Kranken sind, deren persönliche Leidensgeschichten wiedergegeben werden. Dies betrifft einen für den Kaufentschluß der Interessenten w... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben Waschmittel; die Klägerin ua Ariel Ultra, die Beklagte ua Persil Megaperls. Die Beklagte wirbt für Persil Megaperls im Fernsehen. In einem Werbefilm werden stark verschmutzte Wäschestücke gewaschen; dann wird das Ergebnis verglichen. Die Fernsehwerbung beginnt mit dem Satz "Persil Megaperls im Test gegen die Besten der Welt". Danach wird (in einer Version) aus dem Brief einer Frau O'Hara aus Dingle Bay, Irland, der Satz "Und ich bin sic... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "N*****" und "K*****", die sie auch herausgibt und In Verkehr bringt. Sie trägt hiefür das Unternehmerrisiko. Ihr kommen - zumindest teilweise - die Anzeigen- und Verkaufserlöse der beiden Tageszeitungen zu. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "t*****". Seit dem erstmaligen Erscheinen der Tageszeitung "t*****" am 5.4.1992 wird in jeder Sonntag-Ausgabe eine Serie zum Thema Gesundheit "Z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte hat in erster Instanz zu den von der Klägerin vorgelegten Fotos darauf hingewiesen, daß "Landeck" auf jenen Abbildungen nicht aufscheint, auf denen "Kogoj" zu sehen ist. Es sei auf den Fotos nicht überall ersichtlich, daß es sich um Fahrzeuge der Beklagten handle. Das Erstgericht hat festgestellt, daß die Funktaxis der Beklagten (ua) mit "Landeck-Taxi" im Zusammenhang mit der rot eingerandeten Telefonnu... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin und die Erstbeklagte betreiben das Taxi- und Mietwagengewerbe in L*****; der Zweitkläger ist Geschäftsführer der Erstklägerin; der Zweitbeklagte Geschäftsführer der Erstbeklagten. Die Taxis der Erstbeklagten waren mindestens bis 22.8.1994 mit "Austria Taxi L***** 1716" beschriftet. Im Februar 1994 warb die Erstbeklagte für ihr Unternehmen in Zeitungseinschaltungen mit der Ankündigung "Austria Taxi Tag und Nacht Austria Autoverleih L*****". Jedenf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Inseratenzeitschrift "Fundgrube", welche in verschiedenen Regionalausgaben, darunter auch für das Bundesland Kärnten, erscheint. Die Beklagte ist die Verlegerin und Herausgeberin der Inseratenzeitschrift "PM-Privatmarkt". Beide Zeitschriften werden entgeltlich abgegeben und enthalten unentgeltlich eingeschaltete Privatanzeigen. Die Titelseite der Nr 10/92 der Zeitschrift "PM-Privatmarkt" enthielt die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Werbende ist zur Aufklärung verpflichtet, wenn eine entsprechende Information des Geschäftsverkehrs nach den Umständen des Einzelfalles zu erwarten ist (stRsp ÖBl 1985, 101 - Lesebrille; ecolex 1993, 253 - Naturkautschuk ua). Eine Pflicht zur Aufklärung besteht demnach immer dann, wenn die Gefahr besteht, daß der Verkehr die Werbung mißversteht (ecolex 1993, 611 - Kästle-Ökosystem; s auch ÖBl 1981, 21 - Garteng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende "Austria-Telecommunication Gesellschaft mbH" ist seit 19.12.1984 im Handelsregister (nunmehr Firmenbuch) Wien eingetragen. Gegenstand ihres Unternehmens ist: "1. Die Schaffung von Voraussetzungen für eine inländische Produktion des von der Post- und Telegraphenverwaltung für den Einsatz in ganz Österreich ausgewählten österreichischen Einheitswählsystems OES-D, das für die öffentlichen Fernmeldedienste, insbesondere für Fernsprecheinrichtung... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen und die Erstbeklagte betreiben den Einzelhandel mit Elektrogeräten; die zweitbeklagte Werbeagentur hat ein Werbefaltblatt für die Erstbeklagte gestaltet. Dieses Werbefaltblatt war der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 9.6.1994 beigelegt. Auf seiner Titelseite und auf den beiden folgenden Seiten war eine "WM-VERLEIH-AKTION Live dabei um öS 600,--" blickfangartig angekündigt. Auf Seite 3 des Werbefaltblattes waren die Bedingungen der Aktion angegeben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Gratiszeitung "Der neue Grazer". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin einer Gratiszeitung, die bis Mai 1992 unter dem Tittel "Graz aktiv" 14tägig erschien und seither als "Die Woche-Graz aktiv" wöchentlich erscheint. In der Ausgabe 1992/93 der Druckschrift "Das bunte Branchentelefonbuch Graz" ließ die Beklagte ein Inserat einschalten, welches wie folgt lautete: "DIE WOCHE-GRAZ AKTIV ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von der Beklagten behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor: Das Erstgericht hat den Text der Plakate so festgestellt, wie er auf den Fotos (mit einer Lupe) zu sehen ist. Danach wird mit Nach der E 4 Ob 66, 67/92 ÖBl 1992, 273 - Mercedes-Teyrowsky läßt die Verwendung einer - weltbekannten - Marke auf Beziehungen zur Markeninhaberin schließen; nach der E 4 Ob 123/93 kommt es bei nach einheitlichem Konzept betr... mehr lesen...