Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zum Revisionsrekurs der Klägerin: römisch eins. Zum Revisionsrekurs der Klägerin: Die Rechtsmittelausführungen zur Frage, wer für die Einhaltung oder Verletzung der Teilnahmebedingungen der Bundeswirtschaftskammer für Gruppenveranstaltungen behauptungs- und bescheinigungspflichtig ist, gehen ins Leere. Die Klägerin übersieht nämlich völlig, daß ihr Unterlassungsanspruch zu Punkt 2 nicht darauf gerichtet war, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt den Einzelhandel mit Elektrogeräten aller Art; sie vertreibt (ua) Autoradios. Die Erstbeklagte ist Detailhändlerin für Autozubehör und Autoradios; die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. In der Ausgabe der Tageszeitung "Kleine Zeitung" vom 2.6.1996 schalteten die Beklagten ein Inserat ein, in dem sie das Angebot von Geräten der Marke K***** mit "K*****-Tiefstpreise" überschrieben. Angeboten wurde, neben vier... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung sind Untersuchungen über Leserzahlen nicht im Sinn exakter Aussagen zu verstehen; es handelt sich vielmehr um Durchschnittswerte im Rahmen einer Schwankungsbreite, in welcher Zufallsabweichungen nach oben und unten möglich sind (ÖBl 1993, 237 - Reichweitenvergleich; ÖBl 1996, 194 - Chronischer Leserschwund; RIS-Justiz RS0078834). Angaben über Veränderungen der Leserzahl oder der Reichwe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, welche Wirkung eine Werbeaussage auf die beteiligten Verkehrskreise hat, ist eine Rechtsfrage, wenn zu ihrer Beurteilung die Erfahrungen des täglichen Lebens ausreichen; sie ist immer dann eine Tatfrage, wenn dies nicht der Fall ist (stRsp ua ÖBl 1990, 231 = WBl 1990, 245 - Familia II; MR 1993, 116 = WBl 1993, 337 - WBl 1990, 245 - Familia römisch zwei; MR 1993, 116 = WBl 1993, 337 - Reichweitenrekord; ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII3ZPO §502 Abs1 HI2MSchG §4 Abs1 Z4UWG §2 A2UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste uva), soweit nicht eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Inte... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte vertreibt in ihrer Organisationsform H***** Expreß Schuhprodukte. Ende Oktober 1996 versandte sie einen Prospekt mit der Bezeichnung "H***** Expreß", in welchem sie - auf der letzten Seite links unten - die Abbildung eines Kinderstiefels der Marke "E*****" brachte, den sie zum Preis von S 629,50 (statt des durchgestrichenen Preises von S 699,50) ankündigte. Am 31.Oktober 1996 kaufte Lars F***** dieses Produkt in der H***** Expreß-Filiale in der S****... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte leitet das "Institut für Zahnheilkunde" in J*****, für welches mit Bescheiden des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 8.6.1995 und 21.11.1995 die sanitätsbehördliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung erteilt wurde. Neben dem Institut betreibt der Erstbeklagte noch eine Zahnarztpraxis. Der Zweitbeklagte und die Drittbeklagte sind im Institut als Ärzte teilzeitbeschäftigt. Die Drittbeklagte führt darüber hinaus im selben Gebäude eine ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste uva), soweit nicht eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrgenommen werden muß. Davon ka... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung", die auch in einer Ausgabe für das Bundesland Salzburg erscheint. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten", die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten; die Drittbeklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschriften "Lungauer Nachrichten", Flachgauer Nachrichten", "Tennengauer Nachrichten", "Pongauer Nachrichten" und ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung", die auch in einer Ausgabe für das Bundesland Salzburg erscheint. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten", die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten; die Drittbeklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschriften "Lungauer Nachrichten", Flachgauer Nachrichten", "Tennengauer Nachrichten", "Pongauer Nachrichten" und ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Ankündigung verstößt schon dann gegen § 2 UWG, wenn sie nach ihrem Gesamteindruck bei flüchtiger Betrachtung durch einen Kunden mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit irrige Vorstellungen erwecken kann (stRsp ua ÖBl 1997, 20 - Steirischer Medienjumbo mwN). Die Werbeankündigung der Beklagten erweckt durch die unmittelbare Abfolge der beiden Aussagen den Eindruck, daß mit "System" das Produkt der Beklagten gemein... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie 384L0450 Art7EWGV Art30EG Amsterdam Art28EGV Maastricht Art30UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Mitgliedstaaten sind nicht gehindert, bei Inlandssachverhalten an strengeren Irreführungsverboten festzuhalten. Entscheidungstexte 4 Ob 146/97t Entscheidungstext OGH 13.05.1997 4 Ob 146/97t 4 Ob 233... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung darf bei blickfangartiger Herausstellung eines Teils der Ankündigung auch dieser Teil für sich allein nicht zur Irreführung im Sinne des § 2 UWG geeignet sein (ÖBl 1984, 75 - Elektrogeräte-Bestpreisgarantie uva). Im Inserat der Beklagten ist der Preis von "nur S 1.890,--" blickfangartig hervorgehoben; über die Voraussetzungen, unter denen dieser günstige Preis gilt, wird in wesentlich ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin von Gratiszeitungen mit dem Titel "B*****", die in W***** und Umgebung monatlich an die Haushalte verteilt werden. Die Beklagte ist ebenfalls Medieninhaberin von Gratiszeitungen, die seit September 1991 als "Be*****-S*****" verteilt wurden; zuvor trugen die Gratiszeitungen den Titel "S*****". Im September 1991 und Oktober 1991 schien im Impressum der Gratiszeitung "Be*****-S*****" noch die S***** Gesellschaft mbH als Medieninhaber... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung (ÖBl 1989, 149 - Figurella; 4 Ob 30/95) müssen die Güter, deren Preise im Rahmen einer gemäß § 2 Abs 1 letzter Satz UWG zulässigen vergleichenden Preiswerbung verglichen werden, gleichartig sein; sie müssen insoweit vergleichbar sein, als der eigene niedrigere Preis des Werbenden nicht mit einem höheren eines Konkurrenten verglichen werden darf, der eine qualitativ bessere Ware anbietet. Der... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "S***** N*****". Die Erstantragsgegnerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N***** Zeitung", die im Bundesland S***** unter dem Titel "S*****" erscheint. Die Zweitantragsgegnerin ist Verlegerin der "N***** Zeitung". Am 15.8.1996 erschien in der "S*****" unter dem Titel "'Die K*****' baut ihre Spitzenposition aus!" ein Artikel, der auszugsweise wie folgt lautete: "Nächstes Kapitel einer b... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile gehören zwei großen, international tätigen Pharmakonzernen an und stehen in Österreich hinsichtlich des Vertriebes von Arzneimitteln, die den LDL-Cholesterinspiegel senken sollen, im Wettbewerb. Die Beklagte vertreibt das Produkt Zocord 'R', das den Wirkstoff Simvastatin enthält. Die Klägerin vertreibt die Produkte Selipran und Pravachol, die den Wirkstoff Pravastatin enthalten. Die Beklagte verteilte den vorliegenden Folder "Zocord rettet Leben" ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Selbst wenn man der Klägerin dahin folgen wollte, daß die beanstandete Werbeankündigung den - objektiv unrichtigen - Eindruck erwecken könne, es gebe einen feststehenden, einheitlichen P*****- Fachhändlerverkaufspreis, wäre daraus noch kein Verstoß gegen § 2 UWG abzuleiten. Eine irreführende Angabe iSd § 2 UWG liegt nur dann vor, wenn sie als wesentlich angesehen wird, die durch sie erweckte, mit dem tatsächlichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betrieb einen Privatsender mit Standort in der Slowakei und strahlte damit das Rundfunkprogramm "Radio CD" nach Österreich. Die Einnahmen der Beklagten stammen ua aus dem Verkauf von - an die österreichische Bevölkerung gerichteter - Werbung. In der Zeitschrift "C*****" vom August 1995 erschien auf Seite 163 eine ganzseitige Werbeeinschaltung mit folgendem Wortlaut: "SCHWARZHÖRER WILLKOMMEN! RADIO CD UKW 96.6" Der klagende Österreichi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen erzeugen und vertreiben den Baustoff P*****. Von 1988 bis 1994 importierten sie Produkte der P***** GmbH & Co in D*****. Sie füllten die Produkte Thermoplan und Thermoroof in eigene Säcke um. 1993 beliefen sich die Importe auf einen Wert von DM 616.540,--. Seit 1994 vertreibt die Beklagte die von der P***** GmbH & Co erzeugten Dämmstoffe in Österreich. Der Geschäftsführer der Beklagten war früher Vertriebsleiter und Prokurist der ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger betreiben Fahrschulen im Bundesland Salzburg. Der Erstbeklagte betreibt die "Fahrschule A*****" in der Stadt Salzburg. Im Frühjahr 1996 führte er mehrmals amtlich bewilligte Fahrschulkurse in H***** durch, zuletzt in der Zeit vom 22.7. bis 6.8.1996. Dem Zweitbeklagten wurde mit Bescheid vom 5.8.1996 die Bewilligung zur Errichtung einer Fahrschule am Standort H*****, erteilt, an welchem zuvor die Außenkurse des Erstbeklagten durchgeführt worden waren.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vergleichende Werbung besteht darin, daß sie Ware oder Leistung eines Mitbewerbers mit dem eigenen Angebot vergleicht (ÖBl 1992, 106 - Staubsaugertest). Wahrheitsgemäße vergleichende Werbung ist nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht im Sinn des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist oder - etwa durch Pauschalabwertungen - das Sachlichkeitsverbot verletzt (ÖBl 1990... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der EZ ***** KG ***** W***** mit den Grundstücken Nr 541 und 542/1. An das Grundstück 541 schließt im Westen die der Antragsgegnerin gehörende EZ ***** desselben Grundbuchs mit dem Grundstück Nr 545 an. Das Grundstück Nr 545 stand bis zum Jahr 1963 in (Mit-)Eigentum des Antragstellers. Mit Tauschvertrag vom 5.11.1963 übertrugen die Miteigentümer ihre Miteigentumsanteile an dieser Liegenschaft der Antragsgegnerin. Diese verpflichtete... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Fernsehzeitschrift "tele". Die Erstbeklagte legt ihren Tageszeitungen "Neue Kronen-Zeitung", "Kurier" und "Kärntner Tageszeitung" einmal wöchentlich die "Fernseh- und Radiowoche" bei. Die Zweitbeklagte ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Am 19.4.1996 erschien in der Zeitschrift "Horizont" folgende Anzeige: Am 20.4.1996 erschien in der Zeitschrift "Wirtschaftsblatt" eine Anzeige nachstehenden Inhal... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien befassen sich mit dem Verlegen und dem Vertrieb juristischer Fachbücher. Sie sprechen daher ein Käuferpublikum an, das sich gerade wegen der Unzahl laufender neuer Veröffentlichungen sehr bewußt mit dem Angebot auf diesem Markt auseinandersetzt. Diesem Publikum ist bekannt, daß es mehrere Verlage gibt, die derartige Fachbücher anbieten. Die Klägerin verwendet bei der Gestaltung der Umschläge der von ihr herausgegebenen juristischen Fachbücher weita... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Umstand, daß Bestellscheine von jenen Personen, die vom Angebot Gebrauch machen wollen und diese ausfüllen, üblicherweise genauer gelesen werden als bloße Werbeankündigungen (ÖBl 1993, 236), schließt die Irreführungseignung im konkreten Anlaßfall nicht aus. Auch ein mündiger und verständiger Verbraucher - auf den bei Beurteilung der Irreführungseignung abzustellen ist (MR 1996, 118 - Steirischer Medienjumbo [Kor... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Umstand, daß Bestellscheine von jenen Personen, die vom Angebot Gebrauch machen wollen und diese ausfüllen, üblicherweise genauer gelesen werden als bloße Werbeankündigungen (ÖBl 1993, 236), schließt die Irreführungseignung im konkreten Anlaßfall nicht aus. Auch ein mündiger und verständiger Verbraucher - auf den bei Beurteilung der Irreführungseignung abzustellen ist (MR 1996, 118 - Steirischer Medienjumbo [Kor... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht im Einklang mit den Grundsätzen der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Werbung mit "Statt"-Preisen (ÖBl 1989, 144 - Großer Schuhverkauf mwN; ÖBl 1996, 130 - Preiß'n Kracher I; ÖBl 1996, 188 - Preiß'n Kracher II uva). Ob aus der - als Einheit zu betrachtenden - Ankündigung in einem bestimmten Werbeprospekt deutlich genug hervorgeht, auf welche Preise zu Vergle... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A1UWG §2 A2UWG §2 C2aEWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie Art2 Z2
Rechtssatz: In der Entscheidung EuGHSlg 1992 I 131 = WRP 1993, 233 = EuZW 1993, 544 = ZIP 1992, 1719 (Heinemann) - Nissan hat der EuGH Art 2 Z 2 Irreführungs-RL dahin ausgelegt, daß das bloße "Anlocken" für die Bejahung einer Irreführungsgefahr nicht ausreiche; eine irreführende Werbung liege nur vor, wenn die Werbung nicht nur zur Täuschung, sondern auch dazu ... mehr lesen...
Begründung: Vereinszweck des Klägers ist es (ua), gemeinsame berufliche, wirtschaftliche und soziale Interessen der in Österreich tätigen Psychotherapeuten, Psychotherapeuten in Ausbildung, psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen und psychotherapeutischen Fort-, Weiterbildungs- und Forschungseinrichtungen zu vertreten. Ihm gehören in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz gemäß § 17 Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/... mehr lesen...