Norm: UWG §2 C2c UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4 UWG §2 C2a UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 z... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile betreiben in zahlreichen Filialen in ganz Österreich den Einzelhandel mit Parfümeriewaren. Am 4.3.1995 waren in der Filiale der Beklagten in W*****, auf eigenen Regalständern oder an der Wand Plakate mit nachstehenden Preisgegenüberstellungen angebracht:Die Plakate enthalten den auffälligen Vermerk "Preiß'n Kracher". Am 14.3.1995 war in der Filiale der Beklagten in W*****, links vom Eingang ein Schüttkorb mit einem Plakat aufgestellt, das folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitung "Die Presse", die Erstbeklagte Medieninhaberin der Tageszeitung "Der Standard"; die Zweitbeklagte ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Beklagten warben ua mit einem am 21.12.1991 im österreichischen Rundfunk ausgestrahlten Hörfunkspot mit der Behauptung, daß "Der Standard" Österreichs meistzitierte (Tages-)Zeitung sei. Im Auftrag der Beklagten durchgeführte Untersuchungen ergab... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß §§ 78, 402 Abs 4 EO, § 526 Abs 2, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraphen 78, 402, Absatz 4, EO, Paragraph 526, Absatz 2,, letzter Sat... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von den in der Zulassungsbeschwerde angeführten Rechtsfragen hängt die Entscheidung schon deshalb nicht ab, weil bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr nicht das zergliedernde Betrachten der einzelnen Bestandteile, sondern der Gesamteindruck des Zeichens maßgebend ist (Fitz/Gamerith, Wettbewerbsrecht 39; ÖBl 1993, 156 - Loctite uva). Ob das Firmenschlagwort der Klägerin "DOROTHEUM" der Etablissementbezeichnung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zusätze wie "Österreich", "Austria" und "Austro" setzen nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß das Unternehmen von größerem Umfang und von größerer Wichtigkeit für Österreich ist oder Erzeugnisse typisch österreichischen Gepräges oder wesentlich höherer Qualität herstellt (SZ 43/153 = ÖBl 1971, 19 = GesRZ 1973, 23 [Stölzle] - Hydraulik-Austria mwN; zuletzt ÖBl 1995, 217 - Austria Taxi 1716). Ob ein Unternehmen vo... mehr lesen...
Norm: ÄrzteG §25 Abs1 ÄrzteG §53 Abs1 ÄrzteG 1998 §53 RL "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer Art3 lite UWG §1 C2 UWG §2 C2bRL „Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer (am 12.12. 2003 beschlossen, nach Veröffentlichung in der Österreichischen Ärztezeitung Nr. 5/2004 mit 10. 3. 2004 in Kraft getreten) Art1RL „Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer (am 12.12. 2003 beschlossen, nach Veröffentlichung in der Österreichischen Är... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und der Erstbeklagte sind Brüder. Ihr Großvater, Valentin Z*****, entwickelte zu Beginn dieses Jahrhunderts die Hochfrequenztherapie. 1929 gründete Valentin Z***** gemeinsam mit seinem Sohn, Dr.Fritz Z*****, das Institut Z***** in G*****, in dem vor allem die Z*****-Hochfrequenztherapie angeboten wird. Der Kläger und der Erstbeklagte arbeiteten seit den sechziger Jahren im Institut mit. Nach dem Tod ihres Vaters im Jahre 1978 leiteten sie bis 1990 das In... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2c UWG §2 D10 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien betreiben in zahlreichen Filialen in ganz Österreich den Einzelhandel mit Parfümeriewaren wie Produkten der Haar-, Mund-, Zahn-, Körper- und Gesichtspflege, Hygieneartikeln, Tiernahrung, Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Fotozubehör. Am 28.Dezember 1994 versandte die Beklagte bundesweit mittels Postwurfs einen Werbeprospekt an Haushalte. Der Faltprospekt bestand aus einem rund 38 cm hohen und 60 cm breiten Blatt, das durch zweimalige Faltung auf e... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten verwendeten in einer am 12.3.1994 im "Kurier" erschienenen Stellenanzeige, mit der Mitarbeiter für das von ihnen im August 1994 im 10.Wiener Gemeindebezirk eröffnete Autohaus gesucht wurden, als Firmenkurzbezeichnung die Worte "Mazda Wien Süd" sowie den Werbespruch "Mazda - Ein Mazda müßte man sein". Die Klägerin erachtet diese Werbeangaben für irreführend. Mit den Worten "Mazda Wien Süd" und "Mazda - Ein Mazda müßte man sein" werde der Eindruck erw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung (ÖBl 1982, 71 - Botschafts-Ausfolgescheine; ÖBl 1984, 77 - Muttertagsangebot; ÖBl 1988, 75 - Teppich-Ausverkauf; MR 1989, 181 - Orientteppiche) verstößt die Werbung mit Preisgegenüberstellungen dann gegen § 2 UWG, wenn mangels näherer Erläuterung, auf welche Preise sich der Vergleich bezieht, eine Irreführung des Käuferpublikums möglich ist; angesichts der suggestiven Wirkung einer der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Punkt 1. des Begehrens: Soweit das Rekursgericht den beanstandeten Preisvergleich als zulässig angesehen hat, ist es nicht von den Grundsätzen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur vergleichenden Preiswerbung (ÖBl 1989, 149-Figurella; ÖBl 1991, 71-tele-WIEN; MR 1994, 31-Kfz-Wirtschaft; EvBl 1995/121 ua) abgewichen. Ob ein nicht unbeträchtlicher Teil des angesprochenen Publikums entgegen der Meinung... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien betreiben in I***** Schlankheitsstudios. In der Ausgabe vom 12.10.1994 der Wochenzeitung "S*****" warb die Beklagte in einem Inserat für ihre Leistungen unter anderem mit der Behauptung: "10 Jahre Erfahrung verdienen auch Ihr Vertrauen". Die Beklagte ist seit 12.2.1988 im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz eingetragen; ihre Geschäftsführer sind Mag.Gerhard S***** und Ilse H*****. Mag.Gerhard S***** entschloß sich zu Beginn des Jahres 1984, gemein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenn auch keine allgemeine Pflicht zur Vollständigkeit von Werbeaussagen besteht, so trifft den Werbenden doch dann eine Aufklärungspflicht, wenn durch Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird (stRsp ua ÖBl 1993, 237 - Reichweitenvergleich). Mit dieser Rechtsprechung steht die angefochtene Entscheidung im Einklang. Ob eine Werbeaussage im Einzelfall zur Irreführung geeignet i... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "Die Presse". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "Der Standard". Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Erstbeklagten. In der Ausgabe der Zeitschrift "Horizont" vom 16.4.1993 und in der Ausgabe der Druckschrift "Extradienst" vom 21.5.1993 schalteten die Beklagten folgendes Inserat ein: "Was macht Ihr Inserat in Österre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Zulässigkeitsausspruch des Rekursgerichtes ist mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iS des § 528 Abs 1 ZPO keiner der beiden Revisionsrekurse zulässig: Der Oberste Gerichtshof hat sich bereits zweimal mit (teilweise) gleichartigen Sachverhalten befaßt. Im Verfahren 4 Ob 34/95 ging es (ua) um die Frage, ob ein Vergleic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Zulässigkeitsausspruch des Rekursgerichtes ist wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage iS des § 528 Abs 1 ZPO keiner der beiden Revisionsrekurse zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Zulässigkeitsausspruch des Rekursgerichtes ist wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage iS ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum ersten Alternativbegehren (Zahl der Leserkontakte für Freitag): Die in der beanstandeten Werbeankündigung genannte Zahl von 303.000 fand sich nicht in der dort als Quelle angeführten MA 1992 als für den Freitag gültige Leserzahl. Ob die von den Beklagten aufgestellte Behauptung trotzdem zutrifft, steht nicht fest. Die Beweislast für die Unrichtigkeit einer Werbeaussage trifft zwar grundsätzlich den Kläger... mehr lesen...
Norm: EO §78 EO §402 C KSchG §5j UWG §2 A2 ZPO §502 Abs1 HI2 ZPO §528 KUrhG §78 ZPO §502 HIII3PHG §1 EO § 78 heute EO § 78 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 78 gültig von 01.05.2011 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie 384L0450 Art2 Nr2 UWG §2 A2 UWG §9 C3a UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß dem Wort "Pizza" als der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für eine bestimmte Art von Speisen (§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG) keine Unterscheidungskraft und daher kein Schutz nach § 9 UWG zukommt, trifft zwar zu, ist aber hier nicht entscheidend: Daß dem Wort "Pizza" als der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für eine bestimmte Art von Speisen (Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, MSchG) keine Unterscheidungskraft un... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Architekt und Gewinner des Architektenwettbewerbs "Messepalast"-Areal der ehemaligen Hofstallungen in Wien. Die M*****gesellschaft mbH beauftragte ihn daher mit den Planungsleistungen für den Umbau des Messepalastes und die beabsichtigte Errichtung des Museumsquartiers. Der darüber abgeschlossene Vertrag sieht die Möglichkeit vor, daß der Auftraggeber zu jeder Zeit den laufenden Auftrag ganz oder teilweise abbrechen und das Honorar nach den bi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung hält sich im Rahmen der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Lockvogelwerbung; von einer - im Interesse der Rechtssicherheit wahrzunehmenden - Verkennung der Rechtslage kann keine Rede sein: Da die Beklagte in erster Instanz selbst zugegeben hat, daß sie schon bei Erscheinen der Werbeankündigung (5.11.1994) nur zwei Polstermöbel "Sofa Blues" auf Lager hatte (S. 15)... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung besteht keine allgemeine Pflicht zur Vollständigkeit von Werbeaussagen. Im Verschweigen einer Tatsache liegt dann eine irreführende Angabe, wenn eine Aufklärung des Publikums zu erwarten war. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird. Richtet sich eine Werbung an ein Fachpublikum, so ist dessen Fa... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1f UWG §2 A4 ZPO §503 Z4 E4c23 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.198... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO nicht vor: Entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes liegen die Voraussetzungen des Paragraph 528, Absatz eins, ZPO nicht vor: Die Frage, wie ein fachunkundiger Verbraucher die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO nicht vor: Entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes liegen die Voraussetzungen des Paragraph 528, Absatz eins, ZPO nicht vor: Die Frage, wie ein fachunkundiger Verbraucher die... mehr lesen...