Begründung: Satzungsmäßiger Zweck des klagenden Verbandes ist es, allen Industriezweigen der Markenartikelindustrie zu dienen, den Schutz der guten Sitten und der Loyalität im geschäftlichen Wettbewerb zum Vorteil und Nutzen der Industrie, des Gewerbes, des Handels und der Verbraucher zu wahren und zu fördern. Vor allem obliegt dem Kläger die Bekämpfung aller Erscheinungsformen des unlauteren Wettbewerbs, insbesondere auch durch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt Supermärkte in ganz Österreich. Im Februar 1996 ließ sie Werbeprospekte verteilen. Auf der Innenseite des für Salzburg bestimmten Prospekts waren unter der Überschrift "Tiefpreis? Klar, der B*****-Tiefpreishammer schlägt zu!" verschiedene Lebens- und Genußmittel abgebildet, bei denen neben bzw unter einem kleineren, schwarzgedruckten höheren Preis in größerem Druck in roter Farbe ein niedrigerer Preis zum Vergleich angegeben war. In der Mitte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch wenn man bei der Beurteilung der Irreführungseignung der beanstandeten Ankündigung auf den mündigen und verständigen Verbraucher abstellt (MR 1996, 118 - Steirischer Medienjumbo [Korn]), also von einem umsichtigen kritischen und verständigen Verbraucher ausgeht, der auf Grund ausreichender Information in der Lage sein muß, seine Entscheidung auf dem Markt frei zu treffen (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht19,... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben in zahlreichen Filialen in ganz Österreich den Einzelhandel mit Parfümeriewaren. Am 7.7.1996 ließ die Beklagte in der Farbbeilage der "Neuen Kronen-Zeitung" ein Inserat einschalten, in dem - neben der bildlichen Darstellung von 13 Kosmetikartikeln - die Preise der Streitteile verglichen wurden. Während bei 12 der abgebildeten Artikel richtige Vergleichspreise - nämlich wie angegeben die am 31.5. und 4.6.1996 in einer Filiale der Klägerin... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4UWG §7 DUWG §7 F3
Rechtssatz: Ein Preisvergleich, der unrichtige Angaben über die Preise des konkret genannten Konkurrenten enthält, verstößt zwar nicht gegen § 2 UWG, weil es sich dabei nicht um unrichtige Angaben über eigene geschäftliche Verhältnisse handelt. Er verstößt jedoch gegen § 7 UWG, weil in der wahrheitswidrigen Angabe eines höheren Vergleichspreises eine Kreditschädigung des Konkurrenten liegt. E... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte betreibt in unmittelbarer Nähe des Grazer Hauptbahnhofs ein Zahnambulatorium, in dem der Zweitbeklagte als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde tätig ist. Sein Dienstverhältnis unterliegt der Dienstordnung B für Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs. Der Dritt- und der Viertbeklagte führen aufgrund von Werkverträgen mit der Erstbeklagten kieferchirurgische bzw kieferorthopädische Behandlungen in der Zahnambulan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von der aufgezeigten Judikaturdifferenz über die Behauptungs- und Beweislast des Klägers beim Schadenersatzanspruch gemäß § 16 Abs 1 UWG hängt die Entscheidung im vorliegenden Fall nicht ab. Die Eintragung des Beklagten im Namensteil des Amtlichen Telefonbuches hat zwar den irreführenden Eindruck erweckt, daß zwischen den Parteien Beziehungen rechtlicher, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art bestehen. Tatsäc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vergleichende Preiswerbung ist nur zulässig, sofern sie nicht gegen § 1 und § 2 UWG verstößt. Ein Preisvergleich, der unrichtige Angaben über die Preise des konkret genannten Konkurrenten enthält, verstößt zwar nicht gegen § 2 UWG, weil es sich dabei nicht um unrichtige Angaben über eigene geschäftliche Verhältnisse handelt. Er verstößt jedoch gegen § 7 UWG, weil in der wahrheitswidrigen Angabe eines höheren Vergle... mehr lesen...
Norm: UWG §2 ÜbsUWG §2 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 2 UWG A Allgemeines 1 Veranlassen einer geschäftlichen Entscheidung 2 Irreführungseignung 3 Beschränkung eines Kommunikationsmittels 4 Sonstiges (insbesondere auch zu Werbung im Allgemeinen) B Öffentliche Bekanntmachung oder Mitteilungen C Unrichtige Angaben 1 Angabe - Werturteil 2 Unrichtigkeit a Begriff (Verkehrsauffassung, Gesamteindruck... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt Metallwaren, insbesondere Zylinderschlösser, Schlösser und Beschläge. Die Beklagte erzeugt Türen-, Vorhang-, Zylinder- und Sicherheitsschlösser, Zylinderschließanlagen und Magnetschlösser. Die Beklagte ist Inhaberin des im Patentregister des Österreichischen Patentamtes eingetragenen Patentes Nummer AT 396 957 B, dessen Ansprüche wie folgt lauten: "1. Schließzylinder bzw. Flachschlüssel für einen Schließzylinder, mit einem in einer Bohrung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Inhaber der am 25.8.1994 angemeldeten und seit 16.12.1994 geschützten Marke AT 155 815: Die Marke ist (ua) für die Klassen 25 (Oberbekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen) und 26 (Abzeichen [Kennzeichen und Embleme] aus textilen Materialien; Kleiderbroschen, Kleiderschließen, Knöpfe, Schnallen, Spangen und sämtliche vorgenannten Waren nicht aus Edelmetall; Stickereien) eingetragen. Gegenstand der Marke ist das Emblem der englischen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger stützt seinen Anspruch auf § 2 UWG; der Unterlassungsanspruch nach dieser Gesetzesstelle ist verschuldensunabhängig (ÖBl 1977, 30 - Fernkurshonorar-Steuerbegünstigung; ecolex 1996, 553 - VSÖ-Prüfzeichen; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht18 § 3 dUWG Rz 437). Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung, ob eine Angabe zur Irreführung geeignet ist, ist daher nicht jener Zeitpunkt, in dem der Auftrag gegebe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist nicht das zergliederte Betrachten der einzelnen Bestandteile, sondern der Gesamteindruck des Zeichens maßgeblich (Fitz/Gamerith Wettbewerbsrecht 39; ÖBl 1993-156, Loctite). Ob das Firmenschlagwort der Klägerin "BOSS" der Etablissementbezeichnung der Beklagten "joss" verwechselbar ähnlich ist, ist eine Frage des Einzelfalles (ecolex 1993, 253 - Stephansdom; ecolex 1994, 406... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §30aUWG §2 D5UWG §2 D11
Rechtssatz: Unter einem "Fachhändler" wird üblicherweise ein Händler verstanden, den vertragliche Beziehungen mit dem Erzeugungsunternehmen oder Vertriebsunternehmen verbinden, auf dessen Produkt(e) er sich spezialisiert hat. Die Bezeichnung als "Kärcher - Fachhändler" ist zur Irreführung geeignet, wenn der Händler entgegen dem bei den beteiligten Verkehrskreisen erweckten Anschein nicht Vertragshändler ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1UWG §2 D3
Rechtssatz: Gegen § 2 UWG verstößt, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes zur Irreführung geeignete Angaben (unter anderem) über die Beschaffenheit von Waren macht. Darunter fallen Angaben wie "echt" und "original". Entscheidungstexte 4 Ob 2131/96b Entscheidungstext OGH 12.08.1996 4 Ob 2131/96b ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 D3
Rechtssatz: Für Mozartkugeln, die sich sowohl in der Form (Pralinenform mit Aufsetzfuß statt Kugel) als auch im Aufbau (zwischen Nougatfülle und Bitterschokoladenüberzug zusätzlich eine Schicht weißer Schokolade) von den nach dem Originalrezept hergestellten Mozartkugeln unterscheiden, ist wegen der damit gegebenen wesentlichen Abweichung vom Originalrezept, und zwar vor allem durch die Pralinenform statt Kugelform, di... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §2 D4
Rechtssatz: Verschiedene Vertriebswege machen den Vergleich nicht wettbewerbswidrig, wenn der erklärende Hinweis ausreichend deutlich ist. Legt der Werbende die unterschiedlichen Vertriebsformen offen, stellt er also klar, daß er seine im Versandhandel verlangten Preise mit den Preisen von Einzelhändlern vergleicht, dann führt das nicht zu irrigen Vorstellungen der angesprochenen Verbraucherkreise über die Preiswürdigk... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §2 D4
Rechtssatz: Der Vergleich eigener Aktionspreise mit fremden Normalpreisen ist nicht wettbewerbswidrig, wenn im Preisvergleich dargelegt ist, daß derartige unterschiedliche Preisarten miteinander verglichen werden. Weist der Werbende - etwa mit den Worten "Sparpreis" oder "Supersparpreis" - auf eine Preisherabsetzungsaktion hin und gibt er auch an, diese Aktionspreise mit allgemein gültigen, praktizierten Verkaufspreis... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §2 D4UWG §14 A1
Rechtssatz: Es ist Sache des Klägers, zu behaupten und zu beweisen (bescheinigen), daß vergleichbare Mitbewerber Preise verlangen, die unter den vom Beklagten angeführten Vergleichspreisen liegen. Die Behauptungslast für die Anspruchsgrundlage trifft in jedem Fall den Kläger. Das gilt auch dann, wenn es um die Behauptung der Unrichtigkeit einer in der Werbung vorgenommenen Klarstellung geht, um welche Art von... mehr lesen...
Begründung: Der persönlich haftende Gesellschafter der Klägerin ist der Urenkel von Paul F*****, dem "Erfinder" der Mozartkugel. Paul F***** begann 1890 mit der Herstellung eines kugelförmigen Konfekts, das seit etwa der Jahrhundertwende "Mozartkugel" genannt wird. 1905 wurde Paul F***** in Paris für seine "Mozartkugel" ausgezeichnet. Die Klägerin erzeugt die Mozartkugeln nach wie vor nach dem von Paul F***** entwickelten Verfahren. Dabei wird grüner Pistazienmarzipan mit Noug... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt Parfumeriewaren in Einzelhandelsgeschäften in ganz Österreich. Die Beklagte betreibt - als einziges Unternehmen in Österreich - den Versandhandel mit derartigen Waren. Im Herbst 1994 versandte die Beklagte in ganz Österreich einen Warenkatalog. Bei einem Großteil der darin angeführten Produkte war - durch einen rechteckigen roten Kasten deutlich erkennbar - die Ersparnis in Prozenten (etwa 20 %, 25 %, 30 %, 40 %) angeführt, welche beim Kauf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Reinigungsgeräte, Reinigungsmittel und Reinigungszubehör. Sie tritt im geschäftlichen Verkehr unter dem Firmenschlagwort "Kärcher" auf. Mit Zustimmung der deutschen A***** GesellschaftmbH & Co verwendet die Klägerin die Wortbildmarken IR 458 636 und IR 487 467: Diese Marken sind zugunsten des deutschen Unternehmens für die Warenklassen 1, 3, 7, 9, 11, 37 und 42 (ua) für das Gebiet der Republik Österreich mit Priorität 16.Apr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat weder ein aliud noch ein minus zugesprochen. Es hat nur verdeutlicht, worauf das Begehren der Klägerin nach dem Vorbringen ohnedies gerichtet ist. Die Klägerin hat behauptet, daß die Werbeaussage der Beklagten, sie habe ihre Position als führende Küchenmarke weiter ausbauen können, unrichtig sei, weil sie die Beklagte an Marktanteil und Umsatz übertreffe. Daß die Werbeaussage der Beklagten auch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Um die Zulässigkeit der Abgabe von Dosisempfehlungen für Arzneispezialitäten eines Mitbewerbers geht es im vorliegenden Fall nicht, sondern um den Vergleich der Dosisangaben für eigene Präparate mit solchen von vergleichbaren Präparaten von Konkurrenten. Daß dieses Vorgehen nicht wettbewerbswidrig ist, ergibt sich aus der Rechtsprechung zur vergleichenden Werbung, wonach jedes wahrheitsgemäße Herausstellen der eige... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 C2bUWG §2 D11
Rechtssatz: Da dem Publikum das Vorhandensein einer aktuellen Brillenmode, die dem Trend der Mode entsprechend rasch wechselt, durchaus geläufig ist, liegt die besondere Aktualität, die mit dem Wortteil "top" (in "topaktuell") in Anspruch genommen wird, nur dann vor, wenn das damit bezeichnete Brillenangebot auch den neuesten Modellen des Brillenherstellers entspricht. Die Ankündigung der besonderen Aktualit... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1UWG §2 D2UWG §2 D11
Rechtssatz: Mit der Neuheitswerbung im engeren Sinn wird die Marktneuheit des Produktes behauptet; mit der Aktualitätswerbung hingegen wird auf eine Modellneuheit oder sonst auf den neuesten Stand des Produkts hingewiesen. Neuheit im Sinne von Aktualität ist ein wichtiges und daher vom Publikum stets ernst genommenes Werbeargument auf den Gebieten mit technikbedingter oder modebedingter Modellalterung; Behaupt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Brillenfassungen der Marke Silhouette. Die Erstbeklagte bietet in ihrem Handelsunternehmen auch Brillen für Letztverbraucher an. Der Zweitbeklagte ist der Geschäftsführer der Erstbeklagten. Die Klägerin beliefert die Erstbeklagte nicht. Am 7.11.1995 lieferte die Klägerin 21.000 Brillen an die Firma U***** Bulgarien. Die Erstbeklagte kaufte diese Brillen und bot sie in ihren Filialen in Österreich zum Verkauf an. In einer Mitte... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien betreiben in ganz Österreich durch zahlreiche Zweigstellen den Einzelhandel mit Parfümeriewaren. Im Februar und März 1995 ließ die Beklagte in österreichischen Tageszeitungen ganz- oder dreiviertel-seitige Inserate mit folgendem Aussehen einschalten: Für die Neueröffnung ihrer Filiale in Altenmarkt ließ die Beklagte folgenden Prospekt auflegen: (Vorderseite) (Rückseite) Mit der Behauptung, daß bei der Zeitungswerbung, mit Preisgegenüberstel... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin, deren Komplementärin die Zweitklägerin ist, ist die Verlegerin der Tageszeitung "D*****". Die Erstbeklagte ist Verlegerin des "Kuriers"; die Zweitbeklagte ist ihre Komplementärin. Auf Seite 9 der Tageszeitung "Kurier" vom 28.September 1994 war folgender, zum Ausschneiden bestimmter "Gutschein" abgedruckt: Im "Kurier" vom 27.Oktober 1994 befand sich auf Seite 21 folgender Gutschein: Die Klägerinnen begehren zur Sicherung eines inhaltsgleichen... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §7
Rechtssatz: Unrichtige herabsetzende Angaben über das Unternehmen eines anderen fallen unter § 7 UWG. In den Fällen unzutreffender vergleichender Werbung ist eine Konkurrenz der Tatbestände nach § 2 und § 7 UWG möglich, kann doch hier sowohl eine Irreführung über eigene als auch über fremde geschäftliche Verhältnisse vorliegen (Koppensteiner aaO; Schuhmacher in WBl 1988, 159, zur Entscheidung WBl 1988, 157 = ÖBl 1989, 42 ... mehr lesen...