E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Verfahrensgang Der Beschwerdeführer stellte am 12.06.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz (Aktenseite des Verwaltungsverfahrensaktes [im Folgenden: AS] 27), welcher mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 08.10.2009, Zahl: 09 06.933-BAL, in Spruchpunkt I gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde. Mit Spruchpunkt II wies das Bundesasylamt den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem österreichis... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheid des Bundesasylamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß 16 Abs. 1 lit. e Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 19.09.2009 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Polen ausgewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer brachte am 19.09.2009 den hier ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Erst- bis Drittbeschwerdeführer stellten zuletzt am 05.08.2009 einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz (Folgeantrag). römisch eins. Die Erst- bis Drittbeschwerdeführer stellten zuletzt am 05.08.2009 einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz (Folgeantrag). Diese Anträge der beschwerdeführenden Parteien wurden vom BAA gemäß § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückgewiesen. Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG 2005 wurde di... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheiden vom 08.10.2009, Zahlen: 09 10.947-EAST OST und 09 10.948-EAST OST, die Anträge auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurden die BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Polen ausgewiesen und gemäß § 1... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheiden vom 08.10.2009, Zahlen: 09 10.947-EAST OST und 09 10.948-EAST OST, die Anträge auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurden die BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Polen ausgewiesen und gemäß § 1... mehr lesen...
Begründung: : I. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: römisch eins. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und sie gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet in den Kosovo ausgewiesen (Spruchpunkt II.). Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt den Antrag der beschwer... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 28.09.2009, Zahl 09 10.880-EAST WEST, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Polen ausgewiesen und gemäß § 10 Abs. 4 AsylG festgestellt,... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 18.09.2009, Zahl: 09 07.621-East, den Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und festgestellt, dass für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 10 Abs. 1 Dublin II-Verordnung Griechenland zuständig ist. Gleichzeitig wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Polen ausgewiesen... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle Ost, vom 18.09.2009, FZ. 09 10.001 EAST-Ost, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz vom 19.08.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf intern... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle Ost, vom 18.09.2009, FZ. 09 10.002 EAST-Ost, wurde der Antrag der minderjährigen Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz vom 19.08.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antr... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I.1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 21.09.2009, FZ. 09 09.265-EAST Ost, , FZ. 09 09.267-EAST Ost und FZ. 09 09.268-EAST Ost wurden die dem Verfahren zugrunde liegenden Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und wurde ausgesprochen, dass für die Prüfung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz gemäß Art. 16/1/c der Ve... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Verfahrensgang und Sachverhalt Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation, reiste am 16.06.2009 aus Polen kommend illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 16.06.2009 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Linz, vom 23.09.2009, Zahl: 09 07.102-BAL wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz zurückgewiesen... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle West, vom 23.09.2009, FZ. 09 09.932-EASt West, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 18.08.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf inter... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Verfahrensgang und Sachverhalt Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation, reiste am 11.08.2009 aus Polen kommend illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 11.08.2009 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle Ost, vom 14.09.2009, Zahl: 0909.589 EAST-Ost wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz zu... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei beantragte am 26.08.2009 beim Bundesasylamt die Gewährung internationalen Schutzes. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag gemäß § 68 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Türkei ausgewie... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle Ost, vom 11.09.2009, FZ. 09 09.049 EAST-Ost, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz vom 29.07.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf intern... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 08.09.2009, Zahl: 09 04.129-EAST OST, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland ausgewiesen und gemäß § 10 Abs. 4 AsylG festge... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle Ost, vom 07.09.2009, FZ. 09 05.512, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 11.05.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den oben bezeichneten Bescheiden des Bundesasylamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz 1.) des XXXX alias XXXX alias 1. Mit den oben bezeichneten Bescheiden des Bundesasylamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz 1.) des römisch 40 alias römisch 40 alias XXXX alias XXXX, 2.) der XXXX alias XXXX alias XXXX alias XXXX alias römisc... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheid des Bundesasylamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß 16 Abs. 1 lit. c Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rate... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 21.05.2009 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 20 Abs. 1 lit. c iVm Artikel 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) d... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Afghanistan beantragte am 23.06.2009 beim Bundesasylamt die Gewährung internationalen Schutzes. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 20 Abs. 1 lit. c iVm römisch eins.1. Der am römisch 40 ... mehr lesen...
Begründung: I. Die Erstbeschwerdeführerin sowie deren Ehegatte der Zweitbeschwerdeführer, sind Eltern des Dritt- und des Viertbeschwerdeführers und brachten diese mit 13.08.2009 Anträge auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. römisch eins. Die Erstbeschwerdeführerin sowie deren Ehegatte der Zweitbeschwerdeführer, sind Eltern des Dritt- und des Viertbeschwerdeführers und brachten diese mit 13.08.2009 Anträge auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit den ... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 03.09.2009, Zahl: 09 05.575-EAST West, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers vom 11.05.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und festgestellt, dass für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. c Dublin II-Verordnung Polen zuständig ist. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Polen... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 03.09.2009, Zahl: 09 05.576-EAST West, den Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin vom 11.05.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und festgestellt, dass für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 9 Abs. 4 Dublin II-Verordnung Tschechien zuständig ist. Gleichzeitig wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Tsche... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Beschwerdeführerin brachte - wie auch ihre drei minderjährigen Kinder - am 21.07.2009 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung N... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheid des Bundesasylamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art 10 Abs 1 iVm Art 18 Abs 7 Verordnung (EG) Nr. 343/... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 13.04.2009 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.2.2003 Griech... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : 1. Das Bundesasylamt hat mit den Bescheiden vom 26.08.2009 die Folgeanträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 68 Abs. 1 AVG als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurden die Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet nach POLEN ausgewiesen. 1. Das Bundesasylamt hat mit den Bescheiden vom 26.08.2009 die Folgeanträge der Beschwerdeführer auf... mehr lesen...