E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: römisch eins. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der (zweite) Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und II. der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nigeria ausgewiesen. M... mehr lesen...
Begründung: : I. Der Beschwerdeführer stellte am 7.7.2009 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz (nachdem er bereits am 8.11.2005 einen Asylantrag, der mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 26.6.2009 abgewiesen worden war, gestellt hatte; über den bisherigen Verfahrensverlauf wird auf das Erkenntnis AsylGH 26.6.2009, E6 306149-1/2008, verwiesen). römisch eins. Der Beschwerdeführer stellte am 7.7.2009 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz (nachdem er ber... mehr lesen...
Begründung: : I. Der Beschwerdeführer stellte am 7.7.2009 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz (nachdem er bereits am 25.7.2007 einen Asylantrag, der mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 26.6.2009 abgewiesen worden war, gestellt hatte; über den bisherigen Verfahrensverlauf wird auf das Erkenntnis AsylGH 26.6.2009, E6 317704-1/2008, verwiesen). römisch eins. Der Beschwerdeführer stellte am 7.7.2009 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz (nachdem er ber... mehr lesen...
Begründung: I. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesasylamtes wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines afghanischen Staatsangehörigen, auf internationalen Schutz vom 07.07.2009 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 die Ausweisung des Beschwerdeführers aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Afghanistan verfügt (Spruchpunkt II). römisch eins. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesasylamtes... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 15.07.2009, Zahl: 09 01.360-EAST OST, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland ausgewiesen und gemäß § 10 Abs. 4 AsylG festge... mehr lesen...
Begründung: : I. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: römisch eins. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und sie gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Mazedonien ausgewiesen (Spruchpunkt II.). Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt den Antrag der beschw... mehr lesen...
Begründung: : I. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: römisch eins. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt in Spruchpunkt I den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idgF wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und die Antragstellerin gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 AsylG 2005, BGBl. 100/2005 (AsylG) idgF, aus dem österre... mehr lesen...
Begründung: : I. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: römisch eins. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt in Spruchpunkt I den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idgF wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und die Antragstellerin gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 AsylG 2005, BGBl. 100/2005 (AsylG) idgF, aus dem österre... mehr lesen...
Begründung: : I. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: römisch eins. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt in Spruchpunkt I den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idgF wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und die Antragstellerin gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 AsylG 2005, BGBl. 100/2005 (AsylG) idgF, aus dem österre... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 14.07.2009, Zahl: 09 07.871-EAST West, den Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin vom 03.07.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 68 Abs. 1 AVG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Polen ausgewiesen wird. 1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 14.07.2009, Zahl: 09 07.871-EAST West... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 22.06.2009 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nigeria ausgewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer brachte am 22.06.2009 den hier v... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 15.07.2009, Zahl: 09 03.970-EAST OST, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland ausgewiesen und gemäß § 10 Abs. 4 AsylG festge... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 24.05.2009 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz (AS 31). Am 24.05.2009 wurde der Beschwerdeführer von Organen der Polizeiinspektion Bruck an der Mur, einvernommen (AS 29). Das Bundesasylamt hat den Beschwerdeführer am 13.07.2009 niederschriftlich einvernommen (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Antrag der beschwerdeführenden Partei wurde vom BAA gemäß § 5 Abs 1 AsylG 2005 ohne in die Sache einzutreten als unzulässig zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz sei gem. Art 16/1/c der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates Ungarn zuständig (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Ungarn verfügt und erklärt, dass demzufolge die Zurückweisung, Zurücksc... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e: I. Der Antrag der beschwerdeführenden Partei wurde vom BAA gemäß § 5 Abs 1 AsylG 2005 ohne in die Sache einzutreten als unzulässig zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz sei gem. Art 16/1/c der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates Slowakei zuständig (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Slowakei verfügt und erklärt, dass demzufolge die... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, brachte am 20.04.2009 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein, wobei er im Verfahren angab, bei einer Rückkehr nach Griechenland werde man ihn von dort nach Syrien abschieben. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, d... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Syrien, reiste am 29.04.2009 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am nächsten Tag den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz (AS 17). Am 30.04.2009 wurde der Beschwerdeführer von Organen des Bezirkspolizeikommandos Baden, PI Traiskirchen EAST, einvernommen (AS 15). Das Bundesasylamt hat den Beschwerdeführer am 30.06.2009 nied... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e: I. Der Antrag der beschwerdeführenden Partei wurde vom BAA gemäß § 5 Abs 1 AsylG 2005 ohne in die Sache einzutreten als unzulässig zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz sei gem. Art 16/1/e der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates Tschechien zuständig (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Tschechien verfügt und erklärt, dass demzufolge d... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 27.01.2009 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 10 Abs. 1 iVm Artikel 18 Abs. 7 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige brachte am 23.03.2009 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Bundesasylamtes wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 29.12.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Polen ausgewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer brachte am 29.12.2008 den hier ver... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 01.07.2009, FZ. 09 06.365-EAST West, den Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 4 Abs. 3 Dub... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: römisch eins. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Griechenland gemäß Art. 4 Abs. 3 Dublin-Verordnung für die Prüfung dieses Antrages zuständig ist, sowie II. die Besc... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin stellte am 25.09.2008 einen Antrag auf internationalen Schutz (Aktenseite des Verwaltungsverfahrensaktes [im Folgenden: AS] 5), welcher mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 06.06.2009, Zahl: 08 09.076-EAST Ost, in Spruchpunkt I gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde. Mit Spruchpunkt II wies das Bundesasylamt die Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem öste... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Verfahrensgang Der Beschwerdeführer stellte am 25.09.2008 einen Antrag auf internationalen Schutz (Aktenseite des Verwaltungsverfahrensaktes [im Folgenden: AS] 15), welcher mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 06.06.2009, Zahl: 08 09.078-EAST Ost, in Spruchpunkt I gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde. Mit Spruchpunkt II wies das Bundesasylamt den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem österre... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e I. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Graz, vom 22.06.2009, römisch eins. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Graz, vom 22.06.2009, Zl. 09 05.426, wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 07.05.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und wurde Polen gemäß Art. 4 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 343/2003 des Rates (Dublin II) für zuständig erklärt (Spruchteil I.). Gleichzeit... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 10.6.2009, Zahl: 08 13.305 EAST Ost, in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 24.6.2009, Zahl: 08 13.305 EAST Ost, wurde der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers vom 30.12.2008 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkt I) und der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nigeria ausgewiesen (Spruchpunkt II). Paragraph 68, Ab... mehr lesen...
Begründung: I. Die BF, StA von Kirgisistan, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am im Akt ersichtlichen Datum einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Die BF, StA von Kirgisistan, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am im Akt ersichtlichen Datum einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag des BF wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesasylamtes gem. § 5 (1) zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: römisch eins. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Griechenland gemäß Art. 10 Abs. 1 Dublin-Verordnung für die Prüfung dieses Antrages zuständig ist, sowie II. der Besc... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 26.6.2009, Zahl: 09 06.797-EWEST, wurde der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers vom 9.6.2009 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkt I) und der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Somalia, Somaliland, ausgewiesen (Spruchpunkt II). Paragraph 68, Absatz eins, AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkt römisch... mehr lesen...