E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.10.2009, FZ. 09 08.924-EAST Ost, wurde der dem Verfahren zugrunde liegende Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 26.07.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und wurde ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 1877 iVm. Art. 20/1/c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10.11.2009, FZ. 09 05.745-EAST Ost, wurde der dem Verfahren zugrunde liegende Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 14.05.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und wurde ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 10/1 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates Itali... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 05.10.2009 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Polen ausgewiesen und gemäß § 10 Abs. 4 AsylG festgestellt, dass die... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 29.10.2009, Zl. 09 09.771-EAST Ost, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 20/1/c der Verordnung Nr. 343/2... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: römisch eins. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Polen gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. c Dublin-Verordnung für die Prüfung dieses Antrages zuständig ist, sowie II. die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein iranischer Staatsangehöriger, brachte nach illegalen Einreise in das Bundesgebiet den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 18 Abs. 7 lit c i... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, brachte nach illegaler Einreise ins Bundesgebiet den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 20 Abs. 1 lit c iV... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Vorverfahren: Das Bundesasylamt hat mit Bescheiden vom 30.07.2009, Zahlen: 09 00.529-EAST OST, 09 00.530-EAST OST und 09 00.531-EAST OST, die Anträge auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer (in der Folge BF), Herrn XXXX, Frau XXXX und ihrer gemeinsamen Tochter, der minderjährigen XXXX, alle Staatsangehörige von Afghanistan, ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unz... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheiden vom 27.10.2009, Zahlen: 09 07.436-EAST OST, 09 07.438-EAST OST, 09 07.439-EAST OST, 09 07.440-EAST OST, 09 07.441-EAST OST und 09 07.442-EAST OST, die Anträge auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer (in der Folge BF), XXXX, XXXX sowie ihrer Kinder, der minderjährigen XXXX, der minderjährigen XXXX, des minderjährigen XXXX und der minderjährigen XXXX, alle Staatsangehörige der Russis... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle Ost, vom 04.11.2009, FZ. 09 10.018 EAST-Ost, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz vom 20.08.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf intern... mehr lesen...
Begründung: I. Der BF, StA des Sudan, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am im Akt ersichtlichen Datum einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins. Der BF, StA des Sudan, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am im Akt ersichtlichen Datum einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag des BF wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesasylamtes gem. § 5 AsylG zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf inter... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Die Erstbeschwerdeführerin, eine russische Staatsanghörige, reiste am 13.09.2007 mit ihrem Ehemann (Zweitbeschwerdeführer) und ihren sieben minderjährigen Kindern (Dritt- bis Neuntbeschwerdeführer) illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. 1.2. Mit Bescheiden des Bundesasylamtes vom 19.11.2007,... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle Ost, vom 22.10.2009, FZ. 09 08.400-EAST Ost, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 15.07.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf interna... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle Ost, vom 22.10.2009, FZ. 09 08.401-EAST Ost, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz vom 15.07.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf intern... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: römisch eins. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und II. der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Polen ausgewiesen. Mit dem ang... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 28.10.2009, FZ. 09 12.778-EAST West, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet in die VR China ausgewiesen. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 28.10.2009, FZ. 09 12.778-EAST West, wurde der Antrag des Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: : I. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: römisch eins. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer ist laut eigenen Angaben Staatsbürger der Republik Serbien, gehört der albanischen Volksgruppe an, ist muslimischen Bekenntnisses, reiste am 05.07.2004 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Asylantrag. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 22.09.2006, FZ. 04 13.789-BAE, wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers gem. § 7 As... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 23.10.2009, Zl. 09 04.039-EAST OST, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland ausgewiesen und gemäß § 10 Abs. 4 AsylG festgest... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle Ost, vom 04.11.2009, FZ. 09 10.389 EAST Ost, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 29.08.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf interna... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheiden vom 27.10.2009, Zahlen: 09 09.920-EAST WEST, 09 09.921-EAST WEST, 09 09.922-EAST WEST und 09 09.923-EAST WEST, die Anträge auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer (in der Folge BF), Herrn XXXX, Frau XXXX alias XXXX, sowie ihrer gemeinsamen Kinder, der minderjährigenXXXX alias XXXX, und der minderjährigen XXXX, alle Staatsangehörige von Afghanistan, ohne in die Sache einzutreten, ge... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I.1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 28.10.2009, Zl: 09 08.879-EAST Ost und Zl: 09 08.878-EAST Ost, wurden die dem Verfahren zugrunde liegenden Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 24.07.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und wurde ausgesprochen, dass für die Prüfung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz gemäß Art. 16/1/e der Verordnung N... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e: I. Der Antrag der beschwerdeführenden Parteien wurde zuletzt mit Bescheid vom 19.7.2007 vom BAA gemäß § 5 Abs 1 AsylG 2005 ohne in die Sache einzutreten als unzulässig zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz sei gem. Art 16/1/c der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates die Slowakei zuständig (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AsylG wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Slowakei... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Beschwerdeführerin brachte am 20.04.2009 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und gleichzeitig wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Polen ausgewiesen. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin brachte am 20.04.2009 den hi... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 20.04.2009 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 idgF ohne in die Sache einzutreten als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e Dublin II-VO, Polen zuständig sei. Gleichzeitig wurde der Beschwerdef... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 12.07.2009 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 10 Abs. 1 iVm Art 18 Abs. 7 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.2.... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den oben bezeichneten Bescheiden des Bundesasylamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß 18 (7) iVm Art. 9 (2) der Verordnung EG 343/2003 des ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23.10.2009, FZ. 09 09.219-BAE, wurde der dem Verfahren zugrunde liegende Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 03.08.2009 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 1 AsylG die Ausweisung des Beschwerdeführers aus dem Bundesgebiet in Türkei verfügt. römisch eins.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23.10.2009, FZ. ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I.1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 21.10.2009, GZ: 09 08.066-EAST Ost, GZ: 09 08.067-EAST Ost, GZ: 09 08.068-EAST Ost und GZ: 09 08.070-EAST Ost wurden die dem Verfahren zugrunde liegenden Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 08.07.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und wurde ausgesprochen, dass für die Prüfung der gegenständlichen Anträge auf internatio... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Vorverfahren: 1.1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheiden vom 14.07.2008, Zahlen: 08 04.976-EAST WEST und 08 04.979-EAST WEST, die Anträge auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer (in der Folge BF), Frau XXXX alias XXXX, und ihrer Tochter, der minderjährigen XXXX aliasXXXX, beide Staatsangehörige der Russischen Föderation, ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzul... mehr lesen...
Begründung: I. Die BF, StA der Russischen Föderation, stellten am in den Akten ersichtlichen Datum Anträge auf internationalen Schutz. römisch eins. Die BF, StA der Russischen Föderation, stellten am in den Akten ersichtlichen Datum Anträge auf internationalen Schutz. Die Anträge der BF wurden mit im
Spruch: genannten Bescheiden des Bundesasylamtes gem. § 68 (1) zurückgewiesen. Für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz ist die Slowak zuständig (Spruchpunkt I). Wei... mehr lesen...