Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Anfechtungsvorbringen und Vorverfahren 1. Wahlverfahren 1.1. Vom 27. Februar bis 2. März 2010 fanden die Urwahlen in die Ausschüsse der Fachgruppen der Wirtschaftskammer Wien, darunter die Fachgruppe 108 - Landesinnung Wien der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe der Wirtschaftskammer Wien, statt. Am 12. März 2010 wurden die Wahlergebnisse in der Zeitung "Wiener Wirtschaft" als Veröffentlichu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Anfechtungsvorbringen und Vorverfahren 1. Wahlverfahren 1.1. Vom 27. Februar bis 2. März 2010 fanden die Urwahlen in die Ausschüsse der Fachgruppen der Wirtschaftskammer Wien, darunter die Fachgruppe 105 - Landesinnung Wien der Maler und Tapezierer der Wirtschaftskammer Wien, statt. Am 12. März 2010 wurden die Wahlergebnisse in der Zeitung "Wiener Wirtschaft" als Veröffentlichungsorgan der Wirtscha... mehr lesen...
Index: 50 GEWERBERECHT50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §70 Abs1WirtschaftskammerG 1998 §88 Abs5
Leitsatz: Stattgabe der Wahlanfechtung und Aufhebung der Urwahl in einen Fachgruppenausschuss der Wirtschaftskammer Wien infolge rechtswidriger Streichung eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der Anfechtungswerberin wegen Doppelkandidatur; Durchführung des für den Fall von Mehrfachkandidaturen vorgesehene... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Anfechtung und Vorverfahren 1.1. Bei der am 14. März 2010 stattgefundenen Wahl zum Gemeinderat der Marktgemeinde Niederhollabrunn entfielen von den insgesamt 1.188 abgegebenen gültigen Stimmen auf die Österreichische Volkspartei (ÖVP): 681 Stimmen (11 Mandate), Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ): 205 Stimmen (3 Mandate), Liste Schachel Parteilos (LSP): 302 Stimmen (5 Mandate). ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbNö GdO 1973 §22 Abs1, §49 Abs1, §98 Abs2, §103VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Wahl des Bürgermeisters, desVizebürgermeisters und des Gemeindevorstandes der MarktgemeindeNiederhollabrunn; Zurückweisung der Wahlanfechtung hinsichtlich derWahl der Ausschussvorsitzenden und der Stellvertreter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 18. Oktober 2007 fand die Wahl des Bürgermeisters römisch eins. 1.1. Am 18. Oktober 2007 fand die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Freinberg, pol. Bezirk Schärding in Oberösterreich, statt. 1.2. Mit an das Gemeindeamt Freinberg gerichtetem Schreiben vom 17. September 2007 hatte der - bei der Bürgermeisterwahl vom 28. September 2003 gewählte - Bürgermeister seinen Verzicht auf das Amt des Bürgermeisters mit Wirksamkeit vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 7. Oktober 2007 fanden die von der Burgenländischen römisch eins. 1.1. Am 7. Oktober 2007 fanden die von der Burgenländischen Landesregierung mit Verordnung vom 20. März 2007, LGBl. 48/2007, ausgeschriebenen Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2007, darunter auch die Wahl zum Gemeinderat und zum Bürgermeister in der Gemeinde Jennersdorf, statt. Landesregierung mit Verordnung vom 20. März 2007, Landesgesetzblatt 48 aus 2007,, ausgeschr... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaBgld GdWO 1992 §61 Abs1 Z2, §63, §66, §70VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung der Burgenländischen Gemeinderats- undBürgermeisterwahlen 2007 in Jennersdorf; rechtswidrige Wertung einesStimmzettels als ungültig; Einfluss der festgestelltenRechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis angesichts des ursprünglich beigleichem Anspruch durch Los an... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbOö GemeindeO 1990 §25Oö KommunalwahlO §2VfGG §67 Abs2VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Aufhebung der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Freinberg wegenNichtberücksichtigung eines Wahlvorschlags; Verstoß der gesondertenAbstimmung über jeden eingebrachten Wahlvorschlag gegen Bestimmungender Oberösterreichischen Gemeindeordnung; Unzulässigkeit derWahlanfechtu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 7. März 2004 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 18. November 2003, LGBl. 2003/102, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Landes Tirol, darunter auch der Gemeinde Fügen, statt. 1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §45 Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. 88 idF LGBl. 2003/127, (im Folgenden: TGWO) abgeschlossenen und veröffentlichten ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1994 §55, §56, §62, §72 Abs6VfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1VfGG §71a Abs5
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Wertung eines
Stimmzettels zu Unrecht als gültig; Einfluss dieser Rechtswidrigkeit
auf das Wahlergebnis; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Zulässigkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 28. September 2003 fanden die von der oberösterreichischen Landesregierung mit Kundmachung vom 18. Juni 2003, LGBl. 2003/70, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Landes Oberösterreich, darunter die Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems (politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems), statt. 1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §34 Oö. Kommunalwahlordnung, LGBl. 1996/8... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaOö KommunalwahlO §59, §60, §63VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Gemeinderatswahl in Kirchdorf an
der Krems 2003; rechtswidrige Bewertung von vier Stimmzetteln als
gültig, jedoch kein Einfluss auf das Wahlergebnis
Rechtssatz: Ein Wähler, der auf der für die Verga... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7.8.2000, LGBl. 2000/56, wurde die Neuwahl des Steiermärkischen Landtages für den 15.10.2000 ausgeschrieben und als Stichtag der 8.8.2000 festgesetzt. 1.1.2. Auf der Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 1 - Graz und Umgebung sowie 4 - Obersteier schien neben der ÖVP, der SPÖ, der FPÖ, den GRÜNEN, dem LIF und der KPÖ als Liste 7 die nunmehrige Anfechtungswerberin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 19.3.2000 fanden die mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.12.1999, LGBl. 1999/107, ausgeschriebenen Wahlen der Mitglieder der Gemeinderäte in den Gemeinden der Steiermark, darunter auch in der Gemeinde Mühlen (Bezirk Murau), statt. 1.1.2. In dieser Gemeinde lagen der Wahl von den Wählergruppen Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) und Roman Scheuerer Heimatliste Zukunf... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaStmk GdWO 1960 §13 Abs3Stmk GdWO 1960 §17 Abs3Stmk GdWO 1960 §67 Abs2Stmk GdWO 1960 §69 Abs1 Z4, Z6Stmk GdWO 1960 §81VfGG §17 Abs4VfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1VfGG §70 Abs4
Leitsatz: Stattgabe einer neuerlichen Wahlanfechtung der Gemeinderatswahl in
Mühlen vom 19.03.00 nach teilweiser Aufhebung des Wahlverfahrens
durch den Verfassungsgerichtshof; kei... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art141 Abs1 drittletzter (= zweiter) SatzStmk ParteienförderungsGVfGG §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Stmk Landtagswahlen 2000 durch die
Österreichische Naturgesetz Partei mangels Geltendmachung von
Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens, ua durch die Behauptung von
Benachteiligungen durch den Wahlwerbungskos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 19.3.2000 fand ua. die mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.12.1999, LGBl. 1999/107, ausgeschriebene Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Mühlen (Bezirk Murau) statt. 1.2. Dieser Wahl lagen von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs - SPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs - FPÖ und der Wählergruppe "Roman Scheuerer Heimatliste Zukunft für Mühlen - ROMAN" eingebrachte und von der Gemeindewahlbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Kundmachung der Tiroler Landesregierung vom 17.11.1998, LGBl. 1998/99, wurde die Wahl des Tiroler Landtages für Sonntag, den 7.3.1999, ausgeschrieben und als Stichtag der 3.12.1998 festgelegt. Dieser Wahl lagen von der Landeswahlbehörde gemäß §36 der Tiroler Landtagswahlordnung 1993, LGBl. 103 (LWO), idF LGBl. 1995/37, zugelassene und veröffentlichte Wahlvorschläge folgender Wahlparteien zu Grunde: Tiroler Volkspartei Wendelin W... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaTir LandtagswahlO 1993 §49 Abs3Tir LandtagswahlO 1993 §51 Abs2Tir LandtagswahlO 1993 §58 Abs1Tir LandtagswahlO 1993 §65 Abs4Tir LandtagswahlO 1993 §73 Abs3VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Tiroler Landtagswahl vom 07.03.99;
Verfristung im Umfang der nicht vom VfGH mit Erkenntnis vom 16.10.99
aufgehobenen wahlbehördlichen V... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaStmk GdWO 1960 §76 Abs4Stmk GdWO 1960 §81VfGG §27VfGG §70 Abs1VfGG §71a Abs5
Leitsatz: Stattgabe einer Wahlanfechtung betreffend die Gemeinderatswahl der
Gemeinde Mühlen v 19.03.00; Rechtswidrigkeit der Ergebnisse der
Landeswahlbehörde in Folge einer nicht einer Gesamtschau
entsprechenden, uneinheitlichen Bewertung von durch zwei wahlwerbende
Grup... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 2. April 2000 fanden in allen Gemeinden des Landes Vorarlberg die - von der Vorarlberger Landesregierung mit Verordnung vom 11. Jänner 2000, LGBl. 1, ausgeschriebenen - Wahlen in die Gemeindevertretung statt. 2. In der Stadt Bludenz lagen dieser Wahl die von den folgenden Wählergruppen (Parteien) eingebrachten, gemäß §20 des (Vorarlberger) Gemeindewahlgesetzes, LGBl. 1999/30, (im Folgenden: GWG) kundgemachten Wahlvorschläge zu Grunde: ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §70 Abs1Vlbg GWG §43
Leitsatz: Aufhebung der Wahl zur Gemeindevertretung der Stadt Bludenz vom
02.04.2000 wegen Verletzung von Vorschriften des Vlbg GWG betreffend
die Ermittlung des Wahlergebnisses
Rechtssatz: Aufhebung der Wahl zur Gemeindevertretung der Stadt Bludenz vom 02.04.2000 ab Beginn des Abstimmungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 7. März 1999 fand ua. die mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. November 1998, LGBl. 1998/112, ausgeschriebene Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Neumarkt am Wallersee statt. Dieser Wahl lagen von der Neumarkter Volkspartei (ÖVP), der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ), der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), der Wählergruppe: Neumarkt 2000 - Dr. Madl (N2000) sowie der Unabhängigen Wahlgemeinschaft Neumarkt... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaVfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1Sbg GdWO 1998 §70 Abs1 Z4Sbg GdWO 1998 §71 ffSbg GdWO 1998 §83
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; teilweise
keine hinreichende Substanziierung des Vorbringens; kein Einfluss auf
das Wahlergebnis durch unrichtige Bewertung der Gültigkeit von fünf
Stimmzetteln sowie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 15.3.1998 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 2.12.1997, LGBl. 1997/84, ausgeschriebenen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinden des Landes Tirol, darunter die Gemeinde St. Jakob in Haus, statt. 1.2.1. Dieser Wahl des Gemeinderates lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §45 Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 (im Folgenden: GWO), LGBl. 88 idF 1995/94, abgeschlossenen u... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbB-VG Art141 Abs1 dritter SatzTir GdWO 1994 §35Tir GdWO 1994 §40Tir GdWO 1994 §42VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl
mangels unverzüglicher Prüfung von Wahlvorschlägen
Rechtssatz: Stattgabe der Anfechtung der Gemeinderats- und Bürgermeisterw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 15.3.1998 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 2.12.1997, LGBl. 1997/84, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Landes Tirol, darunter die Gemeinde Fügen, statt. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §45 Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 (im Folgenden: GWO), LGBl. 88 idF 1995/94, abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zu Grunde: Liste 1: Geme... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 / AllgB-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1994 §55Tir GdWO 1994 §62VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl infolge
rechtswidriger Wertung eines ungültigen Stimmzettels als Stimme für
einen Wahlvorschlag; Zurückweisung von nicht auf die Nichtigerklärung
des Wahlverfahrens gerichteten Anträgen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 5. Oktober 1997 fand - so wie in allen übrigen Gemeinden des Landes Oberösterreich - in der Gemeinde Schlatt (politischer Bezirk Vöcklabruck) die Wahl des Bürgermeisters statt, welche die oberösterreichische Landesregierung mit Kundmachung vom 9. Juni 1997 im Landesgesetzblatt ausgeschrieben hatte. 1.2. Dieser Wahl lagen die folgenden, gemäß §39 O.ö. Kommunalwahlordnung, LGBl. 1996/81, abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zugrunde:... mehr lesen...