Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3Nö BauO 2014 §12Bebauungsplan des Gemeinderats der Marktgemeinde Senftenberg vom 28.06.2021V des Gemeinderats der Marktgemeinde Senftenberg vom 28.06.2021 betreffend den Flächenwidmungsplan der Katastralgemeinde Priel VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 zuletzt ge... mehr lesen...
I. Antrag In ihrem auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge "1.) §14 GelverkG zur Gänze sowie 2.) §15 Abs1 Z4 GelverkG in eventu zu 1.) und 2.) 3.a.) in §14 Abs1b GelverkG die Wortfolge ', die im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt werden,' sowie 3.b.) in §14 Abs1b GelverkG die Wortfolge 'sowohl Mindest- als auch' sowie den 2. Halbsatz 'werden in der Verordnung Mindestentgelte nicht festgelegt, so beträgt das Min... mehr lesen...
1. Mit am 14. Juli 2022 zur Post gegebenem Schriftsatz begehrt der Antragsteller die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde und stellt unter einem einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen die näher bezeichnete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Zur Begründung: seines Wiedereinsetzungsantrages führt er im Wesentlichen aus, dass ihm die näher bezeichnete Entscheidung des Bundesverwal... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
I. Antrag 1. Mit dem auf Art139 Abs1 Z3 B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge folgende Verordnungen als gesetzwidrig aufheben: "Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Senftenberg vom 28.06.2021 (gem. Tagesordnungspunkt 12) betreffend Festlegung des Bebauungsplans gem. §§29 ff NÖ Raumordnungsgesetz in der Katastralgemeinde Priel, in jenem Umfang, als die Straßenfluchtlinie nicht entlang der nördlichen Abgrenzung des rot schraffiert dargestel... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ... mehr lesen...
Index: 10/05 Bezüge, Unvereinbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bBVG-Bezügebegrenzung 1997 §10SonderpensionenbegrenzungsG Art1Nö Landes- und GemeindebezügeG 1997 §24, §24a ASVG §711, §728 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b ASVG §711 Abs2BVG-Bezügebegrenzung 1997 §10 Abs2, §10 Abs3, §10 Abs4, §11SonderpensionenbegrenzungsG Art1, Art10 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohn- und Mietrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bMietzinsrechtliches PandemiefolgenlinderungsGRichtwertG §5Kundmachung des Bundesministers für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem RichtwertG BGBl II 55/2014Kundmachung des Bundesministers für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem RichtwertG BGBl II 62/2017Kundmachung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Änderung der Rich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein Staatsangehöriger Eritreas und wurde am 15. Oktober 2021 auf Grund fehlender Reisedokumente von der deutschen an die österreichische Polizei übergeben und in der Folge gemäß §39 FPG auf Grund seines rechtswidrigen Aufenthaltes festgenommen. 2. Mit Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16. Oktober 2021 wurde über den – nunmehrigen – Beschwerdeführer gemäß §76 Abs2 Z... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung gemäß Art139 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken beschränkt (vgl vergleiche VfSlg 11.580/1987, 14.044/1995, 16.674/2002). Er hat sohin ausschli... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: ZPO Art146 VfGG §7 Abs2, §35 VfGG § 7 heute VfGG § 7 gültig ab 22.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16/2020 VfGG § 7 gültig von 01.01.2015 bis 21.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 ... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ... mehr lesen...
1. Mit beim Verfassungsgerichtshof zur Zahl G175/2022 protokollierter Eingabe vom 9. Mai 2022 beantragte der Antragsteller die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen eine Entscheidung des Bezirksgerichtes Scheibbs vom 21. April 2022, Z 4 A254/11g-317 sowie zur Stellung eines Parteiantrages auf Aufhebung des §812 ABGB. Mit Beschluss vom 4. Juli 2022 – zugestellt am 7. Juli 2022 – wies der Verfassungsgerichtshof den Antrag gemäß §63 Abs1 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG wegen offenbar... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd ZPO §464 Abs1 VfGG §7 Abs2, §17, §35, §62a B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 z... mehr lesen...
Index: L3730 Aufenthaltsabgabe, Nächtigungstaxe, Ortstaxe
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z1Tir FreizeitwohnsitzabgabeG §1, §4FreizeitwohnsitzabgabeV 2020 Kramsach vom 23.09.2019 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe für das gesamte Gemeinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden), weil dieser als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxie... mehr lesen...
Index: 50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z2 StVO 1960 §96 Abs4Fußgänger- und TaxistandplätzeV der Gemeinde Ischgl vom 17.12.2019 §3, §4 Z3Tir Personenbeförderungs-BetriebsO 2000 §16 Abs1 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
1. Mit am 2. Juni 2022 zur Post gegebenem Schriftsatz begehrt die Antragstellerin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen das oben genannte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes und beantragt unter einem die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen dieses Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes. Zur Begründung: ihres Wiedereinsetzungsantrages führt sie bloß aus, dass sie die "Frist wegen Missv... mehr lesen...
1. Mit Schriftsatz vom 21. Juli 2022, beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 25. Juli 2022, begehrt der Einschreiter die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und beantragt unter einem die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen das oben genannte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes. Zur Begründung: seines Wiedereinsetzungsantrages führt der Einschreiter aus, dass er durch ein unvorhergesehenes Ereignis daran gehindert gewesen sei, die Frist einzuhalten. Es ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.2. Mit am 14. Juli 2020 mündlich verkündetem Erkenntnis wies das von der Beschwerdeführerin an... mehr lesen...