Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §8, §10, §57FremdenpolizeiG 2005 §46, §52, §55 VfGG §7 Abs2 AsylG 2005 § 8 heute AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025 A... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art144 Abs2GehG 1956 §169g Abs3, §169g Abs4 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung in Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes. Vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, der zufolge dem Gesetzgeber bei der Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Beamten ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum offengelassen ist ... mehr lesen...
1. Gestützt auf Art137 B-VG begehrt die klagende Partei, die Pensionsversicherungsanstalt als beklagte Partei schuldig zu erkennen, der klagenden Partei € 61.782,72 sA und die Prozesskosten zu bezahlen. Die klagende Partei habe monatlich Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension und Ausgleichszulage iHv € 1.625,71 sowie Pflegegeld iHv € 305,– (in Summe: € 1.930,71). Die beklagte Partei habe – trotz Aufforderung – für den Zeitraum von April 2022 bis November 2024 (sohin für 32 Monate) keine ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden, selbst verfassten Eingabe vom 7. Dezember 2024 erhebt der Einschreiter "Rekurs gemäß §72 Abs2 ZPO iVm Art47 Abs3 GRC" gegen den oben genannten Beschluss des Verfassungsgerichtshofes. Mit der vorliegenden, selbst verfassten Eingabe vom 7. Dezember 2024 erhebt der Einschreiter "Rekurs gemäß §72 Abs2 ZPO in Verbindung mit Art47 Abs3 GRC" gegen den oben genannten Beschluss des Verfassungsgerichtshofes. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2024 – zugestellt a... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden, selbst verfassten Eingabe vom 1. Februar 2025 erhebt der Einschreiter "Rekurse gemäß §72 Abs2 ZPO" gegen die oben genannten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes. Mit Verfügung vom 11. Februar 2025 – zugestellt am 12. Februar 2025 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für den Einschreiter gerichtlich bestellten Erwachsenenvertreter unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von einer Woche bekannt zu geben, ob er diese Prozesshandlungen... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden, selbst verfassten Eingabe vom 16. Dezember 2024 erhebt der Einschreiter "Rekurs gemäß §72 Abs2 ZPO" gegen den oben genannten Beschluss des Verfassungsgerichtshofes. Mit Verfügung vom 7. Jänner 2025 – zugestellt am 8. Jänner 2025 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für den Einschreiter gerichtlich bestellten Erwachsenenvertreter unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von einer Woche bekannt zu geben, ob er diese Prozesshandlung geneh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Grundstückes Nr 96/5, KG Ottsdorf, in der Marktgemeinde Thalheim bei Wels (Baugrundstück), das teilweise als "Wohngebiet", teilweise als "Schutz- oder Pufferzone im Bauland" gewidmet ist. Auf dem Baugrundstück befindet sich neben einem Wohnhaus auch eine das Hanggrundstück terrassierende Steinmauer. 2. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Thalheim bei Wels (Baubehörde) vom 23. Mai 2022 wurde der Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführerin – eine 2003 geborene somalische Staatsangehörige aus der Region Middle Shabelle – stellte am 2. April 2022 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz, den sie im Wesentlichen wie folgt begründete: Die Beschwerdeführerin sei Angehörige der Minderheit der Madhibaan und habe nach dem Tod ihres Vaters zunächst mit ihrer Mutter und jü... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Veterinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya übermittelte mit Schreiben vom 22. November 2023 der Strafabteilung derselben Verwaltungsbehörde einen Strafantrag, in dem sie sechs Vorfälle betreffend die Beschwerdeführerin schildert; der Vorfall 4 wird wie folgt beschrieben (ohne die im Original enthaltenen Hervorhebungen): "Polizeiberic... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführerin ist eine 25-jährige Staatsangehörige Burundis aus der Stadt Bujumbara, die der Volksgruppe der Hutu angehört und sich zum Islam bekennt. Sie stellte am 8. November 2022 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, weil sie Opfer von Menschenhandel sei. Sie sei mit Gewalt aus Burundi verschleppt, in einem arabischen Land eingesp... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehrt die Antragstellerin, der Verfassungsgerichtshof möge das Wort "pauschalen" in §5c Abs1 sowie §24e erster Satz Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl I 103/2001, idF BGBl I 53/2016, in eventu das Wort "pauschalen" in §5c Abs1 leg cit, in eventu §24e erster Satz leg cit, "als gesetz- und verfassungswidrig aufheben bzw" die "Verfassungswidrigkeit feststellen". Mit dem vorliegenden, auf... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag Gestützt auf Art140 Abs1 litc B-VG begehrt die Antragstellerin, der Verfassungsgerichtshof möge folgende Wortfolge in §39 Abs1 NRWO, BGBl 471/1992 idF BGBl I 7/2023, als verfassungswidrig aufheben: Gestützt auf Art140 Abs1 litc B-VG begehrt die Antragstellerin, der Verfassungsgerichtshof möge folgende Wortfolge in §39 Abs1 NRWO, Bundesgesetzblatt 471 aus 1992, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 7 aus 2023,, als verfassungswidrig aufheben: "Beim sch... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Begründung: I. Antrag römisch eins. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge §134 Z3 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl 631/1975, idF BGBl I 182/2023 als verfassungswidrig aufheben. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge §134 Z3 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt 631 aus 1975,, in der... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge §145 Abs2 StVG, BGBl 144/1969, idF BGBl I 2/2013 und §156c Abs1 Z1 StVG, BGBl 144/1969, idF BGBl I 142/2009 als verfassungswidrig aufheben. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge §145 Abs2 StVG, Bundesgesetzblatt 144 aus 1969,, in der Fassung Bun... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...