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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status einer subsidiär Schutzberechtigten betreffend eine Staatsangehörige von Burundi; mangelhafte Ermittlungstätigkeit zum Gesundheitszustand sowie mangelhafte Auseinandersetzung mit dem Zugang zu medizinischer und psychotherapeutischer Versorgung im HeimatstaatRechtssatz
Indem das BVwG zum psychischen Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin bloß die Negativfeststellung trifft, dass nicht bzw "nicht mit der hinreichenden Sicherheit" festgestellt werden könne, ob sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung oder einer anderen psychischen Erkrankung leide, hat es die Ermittlung des Sachverhaltes in einem wesentlichen Punkt unterlassen. Bei begründeten Zweifeln an den – im behördlichen Verfahren und in der Beschwerde an das BVwG – vorgelegten Befunden wäre das BVwG allenfalls gehalten gewesen, diese entweder im Rahmen der mündlichen Verhandlung oder, wie von der Beschwerdeführerin auch ausdrücklich angeregt, durch Einholung eines medizinischen Gutachtens zu ihrem Gesundheitszustand aufzuklären.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E55.2025Zuletzt aktualisiert am
26.06.2025