Begründung: Der Kläger und Widerbeklagte (in der Folge als Kläger bezeichnet) und die Beklagte und Widerklägerin (in der Folge als Beklagte bezeichnet) begehrten jeweils die Scheidung ihrer Ehe aus dem Verschulden des Gegners. Die Verfahren über Klage und Widerklage wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. In erster Instanz wurde bereits mit Urteil über das Scheidungsbegehren abgesprochen; dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte stellte gle... mehr lesen...
Begründung: Am 21.10.1974 ist Ing. Ernst K***, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Firma "A*** I***-W*** ING. K*** KG" ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zu seinen Erben waren nach dem Gesetz zu 1/4 die Witwe Katharina K*** und zu je 3/8 die Kinder Horst Ernst K*** und Christel Ingrid E*** geb. K*** berufen. Diese Gesetzeserben haben am 6.12.1974 die unbedingte Erbserklärung abgegeben und vorgebracht: "Die Erben haben noch nicht vereinbart... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte im Zuge des zwischen den Parteien anhängigen Ehescheidungsverfahren dem Gegner der gefährdeten Partei durch einstweilige Verfügung aufgetragen, die Ehewohnung zu verlassen und bis zum rechtskräftigen Abschluß des Ehescheidungsstreites nicht mehr zu betreten. Die Ehe der Parteien wurde inzwischen rechtskräftig geschieden. Das Erstgericht wies den Antrag der gefährdeten Partei auf Verlängerung der einstweiligen Verfügung ab und hob über Antrag des... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Beklagten trug das Erstgericht der Klägerin auf, binnen 4 Wochen eine Prozeßkostensicherheit von 800.000 S zu erlegen. Die Klägerin legte innerhalb der gewährten Frist einen an das Handelsgericht Wien gerichteten Haftungsbrief der Sparkasse Bad Ischl vor, der folgenden Wortlaut hat: "Wir sind davon in Kenntnis, daß Herr Dr. Alex A***, Rechtsanwalt, Esplanade 12, 4820 Bad Ischl, für die Firma A*** D*** Corporation Limited, Viktoria, Mahe, Seychellen, al... mehr lesen...
Begründung: Mit Bestellungen vom 14.September 1983, Nr. 1351/0055/A, vom 15. September 1983, Nr. 1351/0056/A, vom 25.Oktober 1983, Nr. 7334/0025/A, vom 25.November 1983, Nr. 1351/0058/A, vom 3.Jänner 1984, Nr. 1355/0033/A, vom 20.Jänner 1985, Nr. 1533.0002/A und vom 11. Februar 1985, Nr. 1533/0001/A erteilte die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: beklagte Partei) der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden: klagende Partei) den Auftrag zur ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt eine Drogerie mit Reformhaus. Im Rahmen dieses Geschäftsbetriebes hat er (ua) nachstehende Teegemische an Letztverbraucher verkauft: a) "Neuner's Kräutertee zur Unterstützung des Kreislaufes (zur Erhöhung des Blutdruckes) ... Zusammensetzung: Hb. Centaurii, Hb. Equiseti, Hb. Marubii albi, Fruct. Juniperi, Fol. Melissae, Flos. Tiliae, Rad. Enulae, Rad. Imperatoriae ... Nr. 20" (Beilage C). b) "Neuner's Kräutertee - Rheumatee ... Zusammensetzung: ... mehr lesen...
Norm: EO §402 B JN §41 JN §42 Ae ZPO §514 C2 EO § 402 heute EO § 402 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 402 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 EO § 402 gültig von 01.0... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 1.) die Feststellung, daß eine Kaufvereinbarung betreffend den Verkauf von Teilwaldrechten von Alfons A nicht unterschrieben und daher rechtsunwirksam sei; 2.) die Beklagten schuldig zu erkennen, die Umschreibung der Teilwaldrechte des Alfons A an den im Leutascher Waldprotokoll in Folio 7 bezeichneten Waldteilen auf die Namen der beiden Beklagten zu unterlassen und 3.) die Beklagten zur ungeteilten hand schuldig zu erkennen, Schlägerungen zu unterla... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 20.12.1984, durch den Beschluß des Rekursgerichtes vom 13.3.1985 teilweise abgeändert, wurde zur Sicherung des Anspruches der klagenden und gefährdeten Partei auf Zahlung von S 1,931,812,93 samt Zinsen und Kosten der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei jede Verfügung über ihren Anspruch auf Zahlung gegenüber der E AG in Linz bis zu einem Gesamtbetrag von S 2,500.000 untersagt und zugleich ein entspreche... mehr lesen...
Begründung: Die klagende A B AG befaßt sich (ua) mit der Abwicklung des nationalen und internationalen Fernschreibverkehrs. Die beklagte C D E Ltd. (F) bemüht sich seit dem Frühjahr 1984, in die Abwicklung des Telex-Verkehrs von Österreich nach übersee eingeschaltet zu werden. Sie hat deshalb an einen Großteil der österreichischen Fernschreibteilnehmer ein Fernschreiben gerichtet, welches (ua) nachstehende Werbebehauptungen enthält (Beilagen A, C): 'Mit Hilfe unseres Hauptbüros in... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1973 Leiter der Schischule Saalbach. Die Beklagten, welche sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zusammengeschlossen haben, sind Inhaber einer Gewerbeberechtigung zur 'Betreuung von Reisenden bei der Ausübung des Wintersportes'. Sie werben für die Saison 1984/85 mit einem - zum Teil auch in englischer Sprache abgefaßten - Faltprospekt (Beilage 1), dessen erste Seite in der linken oberen Ecke den Vermerk trägt: 'schifahren leicht gemacht - ... mehr lesen...
Norm: EO §402 A EO § 402 heute EO § 402 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 402 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 EO § 402 gültig von 01.01.1993 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte K-GmbH betreibt den Einzelhandel mit Bekleidung, insbesondere auch mit Pelzbekleidung. Sie veröffentlichte am 1.2.1985 in zwei Wiener Tageszeitungen folgendes Inserat (Beilagen F, G): 'Sie sparen 15.000.- K bringt das unglaubliche Pelz-Sonderangebot Nerz-Preissensation! 200 Nerzmäntel in den Naturfarben Pastell, Demi Buff und Dark Statt bisher 44.980? jetzt 29.980.- Kürschnerwertarbeit! ......' Die 200 Nerzmäntel wurden auf alle 26 Filialen der Beklagten, ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbot der beklagten Partei mit einstweiliger Verfügung, 1. Ein Rätselspiel, insbesondere das 'Riesen-Gewinnspiel' der beklagten Partei anzukündigen und durchzuführen, bei dem jene Konsumenten, die nach Betreten des Geschäfts eines Fotohändlers die Fragen auf der Gewinnspielkarte, die nur nach Kauf oder Ansicht einer Batteriepackung der beklagten Partei beantwortet werden können, lösen und die Gewinnkarte für die beklagte Partei dort abgeben, an der Ver... mehr lesen...
Begründung: Am 12. 12. 1982 verstarb Erhard R*, der der uneheliche Vater der gefährdeten Partei und der Ehemann der Gegnerin der gefährdeten Partei war. Im Verlassenschaftsverfahren A 684/82 des Bezirksgerichts Gmunden wurde mit dem Beschluss vom 10. 12. 1984 der gesamte Nachlass aufgrund des Erbvertrags und Testaments vom 24. 4. 1964 zur Gänze der Gegnerin der gefährdeten Partei eingeantwortet. Zum Nachlass gehörten auch je Hälfteanteile der Liegenschaften EZ * KG E* Gerichtsbezirk F... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der minderjährigen Kinder Michael A, geboren am 12.Mai 1974, und Karin A, geboren am 29.August 1975, Elisabeth und Franz A, wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 1.März 1985, 23 Cg 296/84, geschieden. Am 19.Oktober 1984, modifiziert am 25.Oktober 1984, stellte die Mutter den Antrag, den Vater ab 1.November 1984 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von S 4.500,-- an Michael A und von S 2.700,-- an Karin A zu verpflichten, da e... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagte) ist zu 1/3-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 477 KG Oberlaa-Land. Mit Kaufvertrag vom 1. Oktober 1982 verkaufte sie ihre Miteigentumsanteile der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin). Nach Punkt XII des Kaufvertrages erteilte die Beklagte im Hinblick auf die Dauer der Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin ihre Einwilligung zur Einverleibung e... mehr lesen...
Norm: EO §402 A ZPO §521a EO § 402 heute EO § 402 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 402 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 EO § 402 gültig von 01.01.1993 bis 31.12.20... mehr lesen...
Norm: EO §394 EO §402 A ZPO §521a EO § 394 heute EO § 394 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 394 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 394 gültig von 01.08.1989 bis... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien stellten am 2.3.1982, vor Einleitung eines Prozesses, den Antrag, zur Sicherung ihres Anspruches auf widmungsgemäße Verwendung von Bankhaftbriefen, die die H über den Betrag von je S 740.000,-- ausgestellt habe, ihrem Gegner mittels einstweiliger Verfügung die Verfügung über diese Bankhaftbriefe und insbesondere ihre Fälligstellung zu untersagen und der H den Auftrag zu erteilen, bis auf weitere gerichtliche Anordnung keine Auszahlung der Haftu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbot der beklagten Partei mit einer ohne Anhörung der beklagten Partei erlassenen einstweiligen Verfügung, Werbung mit dem Namen des Klägers zu betreiben, insbesondere einen Werbespot durch den C ausstrahlen zu lassen, in welchem der Name des Klägers oder ein Hinweis auf dessen Namen oder Person aufscheint. Es nahm folgenden Sachverhalt als bescheinigt an: Der Kläger ist ein international bekannter und vor allem in Österreich äußerst beliebter Skirenn... mehr lesen...
Im Verfahren 17 Cg 173/80 verbot das Erstgericht zur Sicherung des Anspruches der Klägerin auf Unterlassung von Patentverletzungen mit einstweiliger Verfügung vom 27. 11. 1980 der Beklagten K-GesmbH das Feilhalten und Vertreiben von Bohrern, die für bestimmte, im Spruch: des Beschlusses näher bezeichnete Bohrhämmer geeignet sind. Der Klägerin wurde aufgetragen, für alle der Beklagten durch die einstweilige Verfügung verursachten Nachteile durch gerichtlichen Erlag von 1 Mio. S Sicher... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 II EO §402 EO § 39 heute EO § 39 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 39 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 39 gültig von 01.09.2005 bis 30.06.202... mehr lesen...
Norm: EO §58 Abs2 EO §65 A EO §402 BGBG §82 ZPO §146 I EO § 58 heute EO § 58 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 58 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 58 gültig von... mehr lesen...
Norm: EO §78 EO §402 ZPO §11 A EO § 78 heute EO § 78 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 78 gültig von 01.05.2011 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 EO § 78 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 15. 5. 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten zur Unterfertigung eines inhaltlich bestimmt angeführten, verbücherungsfähigen Kaufvertrages in beglaubigter Form schuldig zu erkennen. Der Beklagte habe als grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** den bereits übergebenen Dachboden des Hauses I*****, mit der Einwilligung zur
Begründung: von Wohnungseigentum an den Kläger verkauft (schriftliches Anbot des Be... mehr lesen...
Norm: EO §378 A EO §402 KO §7 Abs1KO §7 Abs2 ZPO §402 EO § 378 heute EO § 378 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 378 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Der Erstkläger ist Kartellbevollmächtigter des im Kartellregister eingetragenen "Marktregelungsvertrages-Ski" (künftig kurz MRV-Ski genannt). Zweck des Kartells ist die Marktregelung des Vertriebes von Markenschutz genießenden Skiern in Österreich. Die Zweitklägerin befaßt sich mit der Erzeugung und dem Vertrieb von Skiern; sie ist Mitglied des genannten Kartells. Der Erst- und der Zweitbeklagte betreiben unter der Bezeichnung "Sport- Schi-A" ein Sportgeschäft, in dem sie Skier ve... mehr lesen...
Norm: EO §391 IIIA EO §391 IIIC EO §391 VI EO §402 EO § 391 heute EO § 391 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 391 gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 EO § 391 gültig vo... mehr lesen...
Norm: EO §44 C EO §78 EO §376 Abs1 EO §390 IVD EO §402 B ZPO §56 EO § 44 heute EO § 44 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 44 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 4... mehr lesen...