Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge Klägerin) begehrt den Ausspruch, die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge Beklagter) sei verpflichtet, eine bestimmte Liegenschaft, welche die eheliche Wohnung der Streitteile darstelle, weder zu veräußern, noch zu belasten, zu vermieten, verwalten zu lassen oder sonstige Belastungen dieser Liegenschaft aufzuerlegen, die dem dringenden Wohnbedürfnis der Klägerin entgegenstünden, und der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (kurz Kläger) ist seit 6.11.1978 bei der Beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (kurz Beklagte) als Vorstand der Abteilung für Allgemein- und Gefäßchirurgie im Allgemeinen Öffentlichen Krankenhaus ***** beschäftigt. Mit Schreiben der Beklagten vom 14.5.1996 wurde er vom Dienst suspendiert und mit Schreiben vom 25.6.1996 zum 30.6.1997 gekündigt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihn ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Zwangsversteigerungsverfahrens, das vom Erstgericht auf Grund eines am 7.10.1994 eingelangten Exekutionsantrags bewilligt wurde, ist ein Grundstück, auf dem sich ein Haus befindet. Das Erstgericht bewertete mit Beschluß vom 18.7.1995 nach Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen die zu versteigernde Liegenschaft mit S 3,300.000 und sprach aus, daß Anträge, Erinnerungen und Einwendungen gegen die Beschreibung und Schätzung oder gegen den ange... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge nur klagende Partei) begehrte von der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge nur beklagte Partei) die Bezahlung von S 59,164.551,95 sA; diese Forderung habe sie im Wege der Abtretung erworben. Zugleich beantragte sie die Erlassung folgender einstweiliger Verfügung: „Zur Sicherung des Anspruchs der gefährdeten Partei wider die Gegnerin der gefährdeten Partei auf Zahlung von S 59,164.551,95.... ... mehr lesen...
Norm: EO §402 B ZPO §528 Abs2 Z2 B ZPO §528 Abs2 Z2 K EO § 402 heute EO § 402 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 402 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 EO § 402 gültig ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.November 1994, 9 Cg 282/94v-4, verbot das Erstgericht der Beklagten, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von Parfumeriewaren, insbesondere bei den Produkten Lait Hydratant Parfume von Clarins und After Shave Lotion von Givenchy, a) auf nicht existierende Preisempfehlungen zu verweisen, b) Preise mit den Worten "Gesehen um" oder ähnlichen Worten, ohne diese genau zu konkretisieren, zu vergleichen. Das Rekursgericht bestätigte die einstweilige ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Feststellung der Nichtigkeit eines zwischen Egon O***** und der Beklagten abgeschlossenen Übergabsvertrages. Der Verfasser des Übergabsvertrages trat auf Seite der Beklagten als Nebenintervenient mit der
Begründung: bei, er müsse im Falle eines Prozeßerfolges der Klägerin mit Regreßansprüchen der Beklagten gegen ihn rechnen. Das Erstgericht wies den Antrag des Nebenintervenienten auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nachste... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verfügt (ua) am Firmensitz in S***** über eine Gewerbeberechtigung für das auf den Handel mit kosmetischen Erzeugnissen aller Art eingeschränkte Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 (nunmehr § 124 Z 11 GewO 1994). Sie ist inländischer Generalimporteur und Generalvertriebsberechtigter für kosmetische Produkte, die ua unter den Marken "JOOP!", "Davidoff", "Jil Sander" und "Sculpture" im Wege eines selektiven Vertriebssystems (Depotsyste... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährigen Antragsteller begehren unter anderem den Antragsgegner zur Leistung eines Prozeßkostenvorschusses in der Höhe von S 25.000,- zu verpflichten. Das Erstgericht wies diesen Sicherungsantrag ohne Anhörung des Antragsgegners ab. Das Gericht zweiter Instanz gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Antragsteller nicht Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs gegen diesen Beschluß jedenfalls unzulässig sei. Gegen diese Entscheidung richtet sich das ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist öffentlicher Notar in *****. Er wurde 1994 von einem Dritten beauftragt, dessen Liegenschaften zu verkaufen. Ein Notariatssubstitut des Klägers verfaßte einen Übergabsvertrag mit der Stadt I***** als Käuferin. Diese hatte für den Erwerb der Liegenschaften 3 Mio S zu bezahlen und dem Verkäufer einen Pflegeplatz zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer klagte die Käuferin am 3.8.1995 auf Feststellung, daß der abgeschlossene Übergabsvertrag wegen Geschäf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes, mit welchem der von der gefährdeten Partei erhobene Sicherungsantrag ohne Anhörung des Gegners abgewiesen worden war, bestätigt. Es hat ausgesprochen, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der gefährdeten Partei erhobene Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. Gemäß § 402 Abs 2 EO idF der dritt... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden und gefährdeten Parteien sind Aktionäre der beklagten österreichischen Aktiengesellschaft und Gegnerin der gefährdeten Parteien; sie halten rund 10 % bzw 30 % deren Grundkapitals. Nach § 2 Abs 1 Z 1 deren Satzung ist Unternehmensgegenstand der „Erwerb, Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen, in welcher Form immer“, nach den Klagsbehauptungen hingegen ist er die operative Leitung des international, insbesondere im Bereich Klim... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 6.10.1995 trug das Rekursgericht - in teilweiser Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses vom 30.6.1995 -, der Klägerin auf, binnen 14 Tagen den Betrag von S 300.000 als Sicherheit für die Prozeßkosten zu erlegen, widrigens die Klage auf Antrag der Beklagten für zurückgenommen erklärt werde; diesem Auftrag könne auch durch fristgerechte Vorlage einer unbefristeten und unbedingten Bankgarantie eines inländischen Bankinstitutes entsprochen werden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger als erheblich bezeichnete Rechtsfrage hat der Oberste Gerichtshof schon beantwortet: In der Entscheidung vom 21.2.1995, 4 Ob 2/95 = ecolex 1995, 350 = EvBl 1995/77 = JBl 1995, 467 = RdW 1995, 383, hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, der Gesetzgeber der ZVN 1983 habe bei der Neufassung des § 402 Abs 1 EO übersehen, daß die von ihm für die Einführung der Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens in ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund des noch nicht rechtskräftigen Wechselzahlungsauftrags des Erstgerichtes vom 24.4.1995, 2 Cg 22/95k-1, gegen die verpflichtete Partei die Exekution zur Sicherstellung der noch nicht vollstreckbaren Forderung von S 4,632.637,81 samt 14,5 % Zinsen seit 17.3.1995, der Kosten des Wechselzahlungsauftrags von S 79.674,24 und der Kosten des Exekutionsantrags für die Zeit, bis die Forderung infolge Rechtskraft des Wechselzah... mehr lesen...
Norm: EO §402 Übs EO § 402 heute EO § 402 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 402 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 EO § 402 gültig von 01.01.1993 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß §§ 78, 402 Abs 4 EO, § 526 Abs 2, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraphen 78, 402, Absatz 4, EO, Paragraph 526, Absatz 2,, letzter Sat... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 22.12.1994 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Ehescheidung aus dem Verschulden des Beklagten. Ungeachtet dessen wohnen die Streitteile nach wie vor im gemeinsamen Haushalt in einem ihnen je zur Hälfte gehörenden Haus. Dort leben auch ihre gemeinsamen Kinder Daniel, geboren am 31.7.1986 und Esther, geboren am 27.2.1988, sowie die am 17.9.1983 geborene Manuela, die aus einer Vorehe der Klägerin stammt und vom Beklagten adoptiert wurde, und wei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß derjenige, der durch die Wirkungen des Exekutionsverfahrens, insbesondere durch die Erlassung eines Drittverbotes unmittelbar in seinen Rechten betroffen wird, immer zum Rekurs berechtigt ist (1 Ob 503/95; 1 Ob 505,506/91; 3 Ob 549/87; vgl SZ 29/35). Ebensowenig wie ein Drittschuldner den Bestand der gepfändeten und überwiesenen Forderung (WBl 1988,340) kann auch eine "dr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht - dessen Beweiswürdigung zu überprüfen dem Obersten Gerichtshof verwehrt ist (ÖBl 1992, 60-Club DIVA-Creativ mwN), weil er auch im Provisorialverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz ist (MR 1993, 30-Bohr- und Fräsmaschine mwN), nahm als bescheinigt an, daß Dkfm Günter T***** das Bestätigungsschreiben (Beil.FA) nach Rücksprache mit einem Gesamtprokuristen verfaßt hat, von dem anzunehmen (= ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Punkt 1. des Begehrens: Soweit das Rekursgericht den beanstandeten Preisvergleich als zulässig angesehen hat, ist es nicht von den Grundsätzen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur vergleichenden Preiswerbung (ÖBl 1989, 149-Figurella; ÖBl 1991, 71-tele-WIEN; MR 1994, 31-Kfz-Wirtschaft; EvBl 1995/121 ua) abgewichen. Ob ein nicht unbeträchtlicher Teil des angesprochenen Publikums entgegen der Meinung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenn auch keine allgemeine Pflicht zur Vollständigkeit von Werbeaussagen besteht, so trifft den Werbenden doch dann eine Aufklärungspflicht, wenn durch Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird (stRsp ua ÖBl 1993, 237 - Reichweitenvergleich). Mit dieser Rechtsprechung steht die angefochtene Entscheidung im Einklang. Ob eine Werbeaussage im Einzelfall zur Irreführung geeignet i... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes, mit welchem der von der gefährdeten Partei erhobene Sicherungsantrag ohne Anhörung des Gegners abgewiesen worden war, bestätigt. Es hat ausgesprochen, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der gefährdeten Partei erhobene Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. Gemäß § 402 Abs 2 EO idF der dritten No... mehr lesen...
Norm: EO §78 EO §402 C KSchG §5j UWG §2 A2 ZPO §502 Abs1 HI2 ZPO §528 KUrhG §78 ZPO §502 HIII3PHG §1 EO § 78 heute EO § 78 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 78 gültig von 01.05.2011 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung besteht keine allgemeine Pflicht zur Vollständigkeit von Werbeaussagen. Im Verschweigen einer Tatsache liegt dann eine irreführende Angabe, wenn eine Aufklärung des Publikums zu erwarten war. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird. Richtet sich eine Werbung an ein Fachpublikum, so ist dessen Fa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den (neuerlichen) Sicherungsantrag des Klägers ohne Anhörung der Beklagten ab. Das Gericht zweiter Instanz gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Klägers nicht Folge und sprach aus, daß der Streitwert S 50.000,- übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Die mißverständliche Formulierung des § 402 Abs 2 EO sei als Redaktionsversehen teleologisch dahin auszulegen, daß der Revisionsrekurs auch gegen die Bestätigung der Abweisung ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der von den Klägern erhobene Sicherungsantrag ohne Anhörung der Beklagten abgewiesen worden war; weiters sprach das Rekursgericht aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der Erstklägerin erhobene Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. Gemäß § 402 Abs 2 EO idF 3.Novelle zum Bezirks... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Werbeagentur- und Werbemittlungsunternehmen verbunden mit einer Druckerei. Von 1980 bis 17.Jänner 1994 war der Beklagte als Mitarbeiter und Vertreter der Klägerin damit beschäftigt, Werbeaufträge für die von ihr vertriebenen Hotelpässe zu akquirieren. Seit Jänner 1994 betreibt der Beklagte - unter der Bezeichnung "H*****" - selbständig ein Werbeunternehmen. Die Klägerin stellt ua Informationsbroschüren über gastronomische Betriebe, sog... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage hatte die Klägerin (nunmehr: Antragsgegnerin) den Antrag verbunden, zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches der Beklagten (nunmehr: Antragstellerin) mit einstweiliger Verfügung in Österreich im geschäftlichen Verkehr, insbesondere beim Handel mit Tee, die Verwendung von Unternehmenskennzeichen der Klägerin, insbesondere der Bezeichnung "KARADENIZ" und/oder der graphischen Darstellung eines Samowars, zur Kennzeichnung von Waren, d... mehr lesen...
Norm: EO §402 A EO § 402 heute EO § 402 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 402 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 EO § 402 gültig von 01.01.1993 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...