Norm: EO §397EO §402ZPO §514
Rechtssatz: Im Rekurs gegen die Entscheidung im Widerspruchsverfahren können nicht
Gründe: geltend gemacht werden, die schon mit Rekurs gegen den seinerseitigen Beschluß auf Erlassung der EV hätten vorgebracht werden können. Das Rekursgericht verneint dise unter Bedachtnahme auf den Zweck des Widerspruchs. Entscheidungstexte 15 R 24/99f Entscheidungstext... mehr lesen...