Norm
EO §78Rechtssatz
Dem Exekutionsverfahren ist eine der Streitgenossenschaft nach § 11 ZPO vergleichbare verfahrensrechtliche Verbindung mehrerer Verpflichteter fremd. Das gilt grundsätzlich auch für das Sicherungsverfahren.Dem Exekutionsverfahren ist eine der Streitgenossenschaft nach Paragraph 11, ZPO vergleichbare verfahrensrechtliche Verbindung mehrerer Verpflichteter fremd. Das gilt grundsätzlich auch für das Sicherungsverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0002416Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.05.2023