Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadenersatz mit dem Vorbringen, diese habe als Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Hauses an der hofseitigen Grundgrenze ein Gerüst aufstellen lassen, dieses aber nicht auf dem eigenen Grund, sondern dem benachbarten, der Klägerin gehörigen Haus befestigt und dabei Dachhaut und Dachkonstruktion beschädigt. Die Beklagte wandte ein, es seien keine Beschädigungen entstanden. Sie habe die von ihr in Auftrag gegebenen Renov... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes (§ 526 Abs 2 ZPO; Kodek in Rechberger Rz 5 zu § 526; 3 Ob 312/97x uva) jedenfalls unzulässig. Der Revisionsrekurs ist entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO; Kodek in Rechberger Rz 5 zu Paragraph 526 ;, 3 Ob 312/97x uva) jedenfalls unzulässig. Wie der Oberste Gerichtshof schon mehrfach ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind miteinander verheiratet. Noch vor Einbringung einer Scheidungsklage stellte die Frau am 12.6.1997 einen Sicherungsantrag. Dem Mann möge das Verlassen der Ehewohnung aufgetragen und die Rückkehr in die Wohnung verboten werden. Dem Sicherungsantrag wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 19.6.1997 stattgegeben (ON 6). Die Geltungsdauer der einstweiligen Verfügung wurde mit drei Monaten ab Zustellung der einstweiligen Verfügung festgesetzt. Das Erstge... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer auf Zahlung von S 77.100,95 samt 10 % Zinsen seit 1.1.1996 gerichteten Mahnklage verband die Klägerin einen Antrag auf pfandweise Beschreibung der in der vermieteten Wohnung im Haus der Klägerin befindlichen Einrichtungsgegenstände und Fahrnisse im Beklagten- eigentum, soweit diese nicht der Pfändung entzogen sind. Dazu brachte die Klägerin im wesentlichen vor, daß die Beklagten Mieter der Wohnung Top 3 mit einem wertgesicherten monatlichen Mietzins von ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer auf Zahlung von S 89.244,94 samt 10 % Zinsen seit 1.1.1996 gerichteten Mahnklage verband die Klägerin einen Antrag auf pfandweise Beschreibung der in der vermieteten Wohnung im Haus der Klägerin befindlichen Einrichtungsgegenstände und Fahrnisse im Beklagteneigentum, soweit diese nicht der Pfändung entzogen sind. Dazu brachte die Klägerin im wesentlichen vor, daß die Beklagte die Wohnung Top 6 titellos bewohne. Jedenfalls sei der Mietvertrag vom 15.12.19... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer auf Zahlung von S 94.371,67 samt 10 % Zinsen seit 1.1.1996 gerichteten Mahnklage verband die Klägerin einen Antrag auf pfandweise Beschreibung der in der vermieteten Wohnung im Haus der Klägerin befindlichen Einrichtungsgegenstände und Fahrnisse, soweit diese nicht der Pfändung entzogen sind. Dazu brachte die Klägerin im wesentlichen vor, daß die Beklagten Mieter der Wohnung Top 4 mit einem gesetzlichen monatlichen Mietzins von S 6,30/m2 seien. Ab 1.1.19... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer auf Zahlung von S 60.996,12 samt 10 % Zinsen seit 1.1.1996 gerichteten Mahnklage verband die Klägerin einen Antrag auf pfandweise Beschreibung der in der vermieteten Wohnung im Haus der Klägerin befindlichen Einrichtungsgegenstände und Fahrnisse im Beklagteneigentum, soweit diese nicht der Pfändung entzogen sind. Dazu brachte die Klägerin im wesentlichen vor, daß die Beklagte Mieterin der Wohnung Top 8 mit einem gesetzlichen monatlichen Mietzins von S 6,... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei brachte am 12.Juni 1997 beim Erstgericht die Klage auf Scheidung ihrer Ehe ein. Gleichzeitig beantragte sie, ihrem Ehemann, dem Gegner, mittels einstweiliger Verfügung aufzutragen, die Ehewohnung bis zur rechtskräftigen Erledigung des zwischen den Streitteilen anhängigen Scheidungsverfahrens zu verlassen. Sie führte dazu aus, ihr Ehemann habe sie bereits mehrfach beschimpft und aufgefordert, aus der gemeinsamen Ehewohnung zu verschwinden. Am 8... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt festzustellen, daß sie Hauptmieterin der Wohnung top Nr. 10, W*****, ist. Sie begehrt weiters, die Beklagten schuldig zu erkennen, der Klägerin das Bestandobjekt zu übergeben. Zur Sicherung ihres Anspruches beantragt die Klägerin, den Beklagten aufzutragen, sich bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage auf Zuhaltung des Hauptmietvertrages jeglicher Verfügung über die Wohnung top Nr. 10, W*****, insbesondere durch Vermietung oder Verkau... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 18.3.1997 wurde die der klagenden Partei ab 12.4.1993 zustehende Versehrtenrente der Höhe nach mit S 1.214,30 festgesetzt. Das Erstgericht wies den gleichzeitig mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage gestellten Antrag der klagenden Partei ab, zur "Sicherung der hohen Zahlungsrückstände der beklagten Partei" eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Es führte aus, daß von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der beklagten P... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs1ZPO §528 Abs2 Z2
Rechtssatz: Wurde der Widerspruch des Drittschuldners gegen eine Einstweilige Verfügung von der ersten Instanz zurückgewiesen und diese Entscheidung von der zweiten Instanz bestätigt, ist das Verfahren nicht von § 402 Abs 1 EO erfaßt und es gilt die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 93/97w Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat folgenden Sachverhalt als bescheinigt angenommen: Die gefährdeten Parteien (im folgenden Antragsteller) sind Besitzer (gemeint wohl Eigentümer) von IMMAG-Aktien. Nach Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Verantwortlichen der WEB-Bautreuhand-IMMAG im Jahr 1983 fiel der Kurs dieser Aktien erheblich. Der Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden Antragsgegner) versprach den Antragstellern, er könne innerhalb kürzester Zeit den Verkauf die... mehr lesen...
Begründung: Am 5.11.1996 beantragte die Klägerin zur Sicherung eines - vom Rekursgericht mit Beschluß vom 12.September 1996, ON 38, zugelassenen - geänderten Unterlassungsanspruches, der Beklagten aufzutragen, den Abschluß und/oder die Ausführung von Rechtsgeschäften über Lieferung von Forstpflanzen zu unterlassen, sofern an der Anbahnung und/oder am Abschluß der Rechtsgeschäfte Personen mitgewirkt haben, die gleichzeitig im Bereich der hoheitlichen Vollziehung des Forstgesetzes... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs1 CEO §402 Abs2 CEO §402 Abs4 C
Rechtssatz: Bestätigt das Gericht zweiter Instanz die ohne Anhörung des Antragsgegners erfolgte Abweisung eines Teils eines Sicherungsbegehrens, ist der Revisionsrekurs dagegen jedenfalls unzulässig. Das gilt nur dann nicht, wenn der bestätigende und der abändernde Teil des rekursgerichtlichen Beschlusses - bei richtiger rechtlicher Beurteilung - in einem unlösbaren Sachzusammenhang stehen, sodas... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs1 C
Rechtssatz: Geht es im Rahmen einer beantragten einstweiligen Verfügung um die Frage, ob eine Sicherheitsleistung zu verhängen ist oder nicht, ist das Rekurs(Revisionsrekurs)verfahren zweiseitig. Entscheidungstexte 10 Ob 2319/96v Entscheidungstext OGH 08.10.1996 10 Ob 2319/96v 4 Ob 213/01d Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs1 CZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Die Verlängerung der Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung ist in § 402 Abs 1 EO nicht ausdrücklich angeführt. Da die Verlängerung einer einstweiligen Verfügung der Erlassung einer neuen einstweiligen Verfügung nahekommt und die Ablehnung einer Verlängerung die gleiche Wirkung wie die Aufhebung der einstweiligen Verfügung hat, so rechtfertigt das die analoge Anwendung des § 402 Abs 1 EO auc... mehr lesen...
Norm: EO §394EO §402 Abs1 CZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 394 EO wird in § 402 Abs 1 EO nicht erwähnt. Auf Grund analoger Anwendung des § 402 Abs 1 EO können aber auch zur Gänze bestätigende Beschlüsse über den Ersatzanspruch nach § 394 EO beim Obersten Gerichtshof angefochten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 2097/96b Entscheidungstext OGH 14.05.1996 4 Ob 2097/96b ... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs1ZPO §477 Abs1 Z3ZPO §528 Abs2 Z2
Rechtssatz: § 402 Abs 1 EO nimmt nur Sachentscheidungen, nicht jedoch Entscheidungen über Prozesshindernisse von der Unanfechtbarkeit bestätigender Beschlüsse aus. Wurde das Vorliegen eines Prozesshindernisses von den Vorinstanzen übereinstimmend verneint, greift daher auch im Provisorialverfahren der Rechtsmittelausschluss des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO, wie überhaupt nach dem Rechtsmittelsystem der... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 Abs1 CEO §402 Abs2 CEO §402 Abs4 CZPO §528 Abs1 KZPO §528 Abs2 KZPO §528 Abs1 Z1 LZPO §528 Abs2 Z1a LZPO §528 Abs2a L
Rechtssatz: § 402 Abs 1 EO durchbricht die generellen Beschränkungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes im Provisorialverfahren nur insofern, als der Revisionsrekurs - entgegen § 528 Abs 2 Z 2 ZPO - auch gegen bestätigende Beschlüsse der zweiten Instanz zulässig ist. Alle übrigen Rechtsmittelbeschrä... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs1 CZPO §528 Abs2 Satz2 AZPO §528 Abs2 Satz2 B
Rechtssatz: Bestätigt die zweite Instanz das an das Grundbuchsgericht gerichtete Ersuchen des ersten Gerichtes um Vollzug eines mittels einstweiliger Verfügung bewilligten Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes, ist dagegen der Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig. Die Ausnahmeregelung des § 402 Abs 1 EO ist in diesem Fall nicht anzuwenden. ... mehr lesen...