Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KEO §78EO §402 Abs1 AEO §411 Abs4EO §418 Abs4EO §88 Abs2
Rechtssatz: Von § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 78 EO macht die EO nur in den Fällen des § 402 Abs 1 letzter Satz (Entscheidung im Provisorialverfahren), § 411 Abs 4 EO (Erteilung oder Versagung der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Exekutionstitels) und § 418 Abs 4 EO (Entscheidungen über den Antrag auf Versagung der Vollstreckung) eine Ausnahme. Wegen des gener... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) beantragte mit ihrer Klage auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden: Beklagten) verschiedene Konkurrenzhandlungen untersagt werden sollten. Das Erstgericht erließ diese einstweilige Verfügung, deren Vollstreckbarkeit mit 4. August 2006 bestätigt wurde. Das Rekursgericht änderte jedoch die erstgerichtliche Entscheidung mit Beschluss vo... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Antragsteller war im Forum der Internetplattform www.g*****.com unter dem Benutzernamen „a*****“, der Antragsgegner war als „j*****“ registriert. Am 12. 9. und am 20. 9. 2010 veröffentlichte der Antragsgegner auf der von ihm „betriebenen“ Internetseite www.r*****.at zwei Artikel, die verschiedene Vorwürfe und persönliche Angriffe gegen den Antragsteller enthielten. Deshalb begehrte der Antragsteller, dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung gemäß § 38... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war im Forum der Internetplattform www.g***** unter dem Benutzernamen „a*****“ registriert, der Antragsgegner als „j*****“. Am 13. 8., 12. 9. , 20. 9. und 24. 9. 2010 veröffentlichte der Antragsgegner auf der von ihm „betriebenen“ Internetseite www.r***** mehrere Artikel, die verschiedene Vorwürfe und persönliche Angriffe gegen den Antragsteller enthielten. Deshalb begehrte der Antragsteller am 29. 9. 2010, dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung ... mehr lesen...
Begründung: A***** H***** verstarb am 29. 3. 2010 unter Hinterlassung des Testaments vom 20. 3. 2008. Der in diesem zum Alleinerben eingesetzte Sohn der Erblasserin gab mit Schriftsatz vom 19. 10. 2010 aufgrund dieses Testaments die bedingte Erbantrittserklärung ab. Mit Edikt vom 3. 11. 2010 wurden die Verlassenschaftsgläubiger einberufen. Es langten neben den im Inventar angeführten Verbindlichkeiten keine weiteren Forderungsanmeldungen ein. Im November 2010 übermittelte der Gerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der zwei Liegenschaftsanteile, Bankguthaben und erhebliche Geldschulden umfassende Nachlass wurde aufgrund des Erbschaftskaufvertrags des Nebenintervenienten als Testamentserben mit dem Beklagten diesem als Erbschaftskäufer zur Gänze eingeantwortet. Ein Einlösungsangebot an den Kläger, zu dessen Gunsten auf einem Liegenschaftsanteil ein Vorkaufsrecht einverleibt ist, erfolgte nicht. Der Nebenintervenient hatte den Wunsch, die Verlassenschaft mit möglichst wenig ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 20. 5. 2003 miteinander verheiratet. Am 15. 2. 2010 brachte die Klägerin (Antragstellerin) beim Erstgericht die Scheidungsklage ein, mit der sie einen sowohl auf § 382 Abs 1 Z 8 lit c zweiter Fall EO als auch auf § 382h EO gestützten Sicherungsantrag verband. Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners, indem es diesem „zur einstweiligen Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die ohne Anhörung der Gegner erfolgte Abweisung des Sicherungsantrags der Klägerin. Weiters sprach es aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 30.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist unzulässig. § 402 Abs 2 EO schließt die in § 402 A... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 25. 4. 2006 (ON 16) hat das Erstgericht die beantragte einstweilige Verfügung gegen Erlag einer Sicherheitsleistung von 250.000 EUR erlassen. Die einstweilige Verfügung bewirke ein Vertriebsverbot und greife damit wesentlich in die wirtschaftlichen Interessen der Beklagten ein; da der geltend gemachte Anspruch zwar bescheinigt sei, der Nachweis der mangelnden Neuheit im Hauptverfahren aber möglicherweise durch ein Sachverständigengutachten noch erbracht... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsbegehrens beantragte die Klägerin, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung bestimmte die von ihr vertriebenen Produkte betreffende Behauptungen zu verbieten. Das Erstgericht gab dem Sicherungsbegehren - ohne Anhörung der Beklagten - zur Gänze statt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten Folge, hob die vom Erstgericht erlassene einstweilige Verfügung auf und wies den Sicherungsantrag mangels internationaler Zustä... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer iSd § 528 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage kann sich gemäß dem im Revisionsrekursverfahren analog anwendbaren § 510 Abs 3 ZPO (iVm §§ 402 Abs 4, 78 EO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Klägerin ist ägyptische Staatsangehörige, der Beklagte ist österreichischer Staatsbürger. Die Streitteile haben am 19. 5. 2005 in Ägypten geheiratet. Der aufrechten Ehe entstammt ein am ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny in der Rechtssache der gefährdeten Partei T***** N*****, vertreten durch Dr. Kristina Venturini-Köck und Mag. Dietmar Heck, Rechtsanwälte in Wien, gegen den Gegner der gefährdeten Partei R***** N*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar Mag.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 25. 4. 2006 (ON 16) hat das Erstgericht die beantragte einstweilige Verfügung gegen Erlag einer Sicherheitsleistung von 250.000 EUR erlassen. Die einstweilige Verfügung bewirke ein Vertriebsverbot und greife damit wesentlich in die wirtschaftlichen Interessen der Beklagten ein; da der geltend gemachte Anspruch zwar bescheinigt sei, der Nachweis der mangelnden Neuheit im Hauptverfahren aber möglicherweise durch ein Sachverständigengutachten noch erbrac... mehr lesen...
Begründung: Gemeinsam mit ihrer Klage auf Ehescheidung und Unterhaltszahlung beantragte die klagende und gefährdete Partei (in weiterer Folge: Klägerin), dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in weiterer Folge: Beklagter) die Zahlung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von 653 EUR monatlich ab 4. 6. 2008 aufzutragen. Der Beklagte sprach sich gegen diesen Antrag aus. In der Verhandlung vom 18. 2. 2009 schlossen die Streitteile einen (Teil-)Vergleich, mit dem sich der Be... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die ohne Anhörung des Gegners erfolgte Abweisung eines Sicherungsantrags nach § 382b EO. Weiters sprach es aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der gefährdeten Partei ist unzulässig. § 402 Abs 2 EO schließt die in § 402 Abs 1 EO verfügte Anfechtbarkeit von bestäti... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ö*****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Heinz-Eckard Lackner, Rechtsanwalt in Wien, und der Nebenintervenienten 1.) P***** Ges.m.b.H in Liquidation, *****, 2.) Dr. Gerhard P*****, und 3.) Ing. Herbert... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte mit der von ihr betriebenen „Statt-Preis"-Werbung das Publikum irreführe (§§ 1 Abs 3 Z 2, 2 und 2a UWG) und mit einer zugleich beworbenen Gutschein-Aktion gegen § 9a Abs 1 UWG verstoße. Sie beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher der Beklagten geboten werden solle, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, 1. mit „Statt-Preisen" zu werben, sofern aus ihren Ankündigungen nicht ausreichend deutl... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben übereinstimmend den im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens gestellten Antrag der Frau auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c 2. Fall EO abgewiesen. Das Rekursgericht sprach darüber hinaus aus, dass der Entscheidungsgegenstand 30.000 EUR übersteigt und dass der Revisionsrekurs zulässig ist; es fehle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Thematik der Anspruchsbehauptung im Sicherungsantrag betreffend das „Auftei... mehr lesen...
Begründung: Mit am 18. 5. 2004 (ON 19) erlassener einstweiliger Verfügung wurde der nunmehr Ersatzansprüche verfolgenden Beklagten verboten, Handlungen zu setzen, die zu einem Verlust der Ehewohnung führen, und über allenfalls von der Vermieterin erhaltene Geldleistungen (Finanzierungsbeitrag, Baukostenzuschuss) zu verfügen. Mit Beschluss vom 26. 1. 2005 (ON 88) hat das Erstgericht klargestellt, dass der Beklagten erlaubt ist, den für eine kleinere Wohnung erforderlichen Finanzier... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte von 2004 bis 2006 Dienststellen des (damaligen) Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) mit Hygienepapier beliefert. Grundlage dafür waren Zuschläge in Vergabeverfahren gewesen, die die Bundesbeschaffung GmbH (BB-GmbH) für die beklagte Republik Österreich durchgeführt hatte. Im Jahr 2007 nahm die Klägerin neuerlich an einem solchen Vergabeverfahren teil. Ziel war der Abschluss eines bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Rahmenvertrags für die Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Angelika R*****, vertreten durch Dr. Hugo Haslwanter, Rechtsanwalt in Telfs, gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei Lutz K*****, vertreten durch Dr. Terence Klee, Rechtsanwalt in Inns... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist das gemäß § 19 Abs 1 Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG) eingerichtete Personalvertretungsorgan für den Bereich des gemäß § 17 Abs 3 Z 2 Poststrukturgesetz (Tirol und Vorarlberg) zuständigen Personalamts. Die Beklagte beabsichtigt, den Standort des Personalamts von Innsbruck nach Hall in Tirol zu verlegen, wo bereits eine weitgehende Konzentration anderer Posteinrichtungen erfolgt ist. Der klagende Betriebsausschuss begehrt mit seinem Hauptbegehren di... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (im Folgenden als Antragsteller bezeichnet) führt als Einzelkaufmann nach deutschem Recht die eingetragene Firma TS *****, unter der sie bei nationalen und internationalen Projekten als Ingenieur, Berater und Vermittler, insbesondere für Unternehmen aus der Eisenbahnbranche tätig ist. Die Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge als Antragsgegnerin bezeichnet) ist eine Gesellschaft nach türkischem Recht und produziert Güterwaggons. Der Antragst... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu römisch eins. Die Beklagte hat den im
Spruch: genannten Personen im Sicherungsverfahren den Streit verkündet und sie zur Nebenintervention aufgefordert. Das Erstgericht hat den „Antrag" auf Streitverkündung mit der
Begründung: zurückgewiesen, im Sicherungsverfahren sei eine Nebenintervention unzulässig. Das Rekursgericht hat diesen Beschluss aus dem vom Erstgericht genannten Grund bestätigt und unter Verweis auf § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ausgesprochen, dass der Revis... mehr lesen...
Begründung: In seiner Mahnklage begehrte der Kläger 9.600 EUR sA aus einer Teilrechnung vom 16. 3. 2007. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die Beklagte Einspruch mit der
Begründung: , die Rechnung sei dem Grunde und der Höhe nach nicht richtig. Termin für die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung war der 24. 10. 2007. Vor dieser Tagsatzung langte am 12. 10. 2007 ein vorbereitender Schriftsatz des Klägers ein, in dem er das Klagebegehren aufgrund der Schluss... mehr lesen...
Begründung: Die Proponenten Klaus B***** und Rainer Maria K***** fassten gemeinsam den Entschluss, die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur als Klägerin bezeichnet) zu gründen, und hinterlegten am 21. 12. 2005 gemäß § 1 Abs 4 Parteiengesetz die Satzung der Klägerin beim Bundesministerium für Inneres. Die Proponenten Klaus B***** und Rainer Maria K***** fassten gemeinsam den Entschluss, die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur als Klägerin bezeichnet) zu gr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Kamil K*****, gegen die beklagte Partei Iveta K*****, vertreten durch Mag. Klemens Mayer, Rechtsanwalt in Wien, als Verfahrenshelfer, wegen Ehescheidung und Antrag ... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende gefährdete Partei (Antragstellerin) und der Antragsgegner waren Lebensgefährten und lebten in einer vom Antragsgegner gemieteten Wohnung. Der Lebensgemeinschaft entstammt ein im Jahr 2005 geborenes Kind. Mit der einstweiligen Verfügung (EV) vom 18. Juni 2007 wurde dem Antragsgegner gemäß § 382b EO für die Dauer von drei Monaten das Betreten der Wohnung und die Rückkehr in ihre unmittelbare Umgebung verboten. Am 13. August 2007 brachte der Antragsge... mehr lesen...