Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen im Rechtsmittel noch folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen im Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis zum Jahr 1986 selbständig erwerbstätig; er betrieb bis zu diesem Zeitpunkt eine Pizzeria in L*****. Aus dieser beruflichen Tätigkeit schuldet er der beklagten Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt S 23.783,60 einschließlich Verzugszinsen und Verwaltungskosten, worüber die Beklagte mit Rückstandsausweis vom 16.3.1987 erkannte. Auf diesem Rückstandsauweis wurde bestätigt, daß er einem die Voll... mehr lesen...
Norm: EO §290 ff EO §293 Abs3 ASVG §103 Abs2 B-KUVG §44 Abs2 BSVG §67 Abs2 GSVG §71 Abs2 NVG §34 Abs2KO §12a Abs2 EO § 290 heute EO § 290 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290 gültig von 01.01.2012 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/2011 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. Juli 1986 bis 16. Februar 1990 bei der I***** GmbH (nachmals C***** GmbH) als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch ihren vorzeitigen Austritt. Mit Protokollarklage vom 6. März 1990 verlangt die Klägerin von der Beklagten insgesamt S 482.508,92 brutto sA an Gehalt samt Sonderzahlungen und Überstundenentgelt, Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung, Spesenersatz und Abfertigung. Ihr vorzeitiger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe, die die Streitteile am 25. April 1984 geschlossen haben, ist aufrecht, der gemeinsame Haushalt ist jedoch seit längerer Zeit aufgelöst. Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage ab 1. August 1987 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 9.500, den sie später für die Zeit ab 1. März 1988 auf S 6.000 einschränkte. Der Beklagte wendete - soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung - ein, die Klägerin habe sich ein Sparbuch, das "bestenfalls" im ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 22. Februar 1974 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 7. Juli 1986 durch Entlassung. Der Kläger macht Ansprüche auf Kündigungsentschädigung, anteilige Weihnachtsremuneration für 1986, Urlaubsentschädigung für 28 Werktage, Entgeltfortzahlung und Familienbeihilfe für Juli 1986 sowie Abfertigung im Gesamtbetrag von 122.476,46 S brutto sA geltend. Er sei ungerechtfertigt entlassen worden. Bei der Einst... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3UrlG §11 Abs2 EO § 293 heute EO § 293 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 293 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
Rechtssatz: Keine ... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3FamLAG §27 Abs2 EO § 293 heute EO § 293 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 293 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
Rechtssatz:
Z... mehr lesen...
Die Klägerin war vom 1. 3. 1964 bis 31. 3. 1981 bei der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben vom 4. 9. 1980 kundigte die Klägerin das Dienstverhältnis zum 31. 3. 1981 auf. Die Beklagte nahm die Kündigung der Klägerin zur Kenntnis, teilte ihr jedoch mit Schreiben vom 2. 4. 1981 mit, daß sie die der Klägerin zustehenden restlichen Bezüge einbehalte und nicht auszahle. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung eines Bruttobetrages von 279 187.50 S sA, der sich wie folgt zus... mehr lesen...
Der Kläger war beim Beklagten seit 27. 10. 1980 als Arbeiter beschäftigt. Er wurde am 16. 12. 1980 wegen Nichterscheinens zur Arbeit entlassen. Der Kläger behauptet, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, und begehrt die Bezahlung des Dezembergehaltes bis einschließlich 27. 12. 1980 samt Familien- und Wohnungsbeihilfe in Höhe von 7051.60 S sowie einer Urlaubsabfindung von 2006.12 S, zusammen netto 9057.72 S sA. Der Beklagte beantragte Abweisung des Klagebegehrens. Er behaupte... mehr lesen...
Der Kläger war bei der beklagten Partei in der Zeit vom 17. April 1967 bis 31. Oktober 1972 als Arbeiter und vom 1. November 1972 bis 7. Oktober 1977 als Angestellter tätig, wobei sein Bruttogehalt zuletzt 11 760 S betrug. Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger als Kündigungsentschädigung, Abfertigung, Urlaubsentschädigung und restliches Entgelt bis zum 7. Oktober 1977 zusammen 109 004 S brutto. Er behauptete, daß ihn die beklagte Partei am 7. Oktober 1977 ungerechtfertigt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ic EO §293 Abs3 ZPO §41 B1 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 EO § 293 heute EO § 293 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 Cb EO §293 Abs3 LPfG §1 ZPO §506 A ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.01.1812 EO § 293 heute EO § 293 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 30. Juni 1969 überreichten Klage begehrte der Kläger von der Beklagten nach Klagsänderung (AS 373, 582) zuletzt die Zahlung von S 928.457,- samt stufenweise berechneten Verzugszinsen. Zur
Begründung: dieses Begehrens brachte der Kläger im Wesentlichen vor: Er sei seit Juni 1948 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt gewesen und am 21. Juli 1956 bei Fortdauer des Angestelltenverhältnisses zum Vorstandsmitglied bestellt worden. M... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 Ab AktG §84 EO §293 Abs3 ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.01.1812 AktG § 84 heute AktG § 84 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 ... mehr lesen...
Die klagende Partei wurde zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 5166 S und des laufenden Unterhaltes von monatlich 700 S ab 1. März 1972 die Pfändung und Überweisung des Arbeitseinkommens des Verpflichteten, Herbert G, als Mechaniker der beklagten Partei bewilligt. Das Existenzminimum wurde nach § 6 LPfG mit 1480 S monatlich bestimmt. Das Zahlungsverbot wurde der beklagten Partei als Drittschuldnerin am 2. März 1972 zugestellt. Am selben Tag erhielt sie ein Schreiben d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 Cc EO §293 Abs3 EO §308 C ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.01.1812 EO § 293 heute EO § 293 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind verheiratet, leben aber getrennt. Auf Grund des Urteils des Bezirksgerichtes V vom 12. Dezember 1967, 6 C 1611/67-5, war der Beklagte bereits verpflichtet, der Klägerin einen monatlichen Geldunterhalt von 1500 S zuzüglich der Hälfte der ihm jeweils zustehenden Gehaltssonderzahlungen zu leisten. Der Beklagte hatte damals auch noch für seinen ehelichen Sohn Günther H einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1000 S zu Handen der Klägerin als der bestellten Sondersac... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3 EO § 293 heute EO § 293 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 293 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
Rechtssatz:
"Nicht gutgläubi... mehr lesen...
Begründung: Folgender Sachverhalt steht nach der Aktenlage fest: Im Zuge des beim Kreisgericht Krems an der Donau zu Cg 827/58 anhängigen Ehescheidungsverfahrens des Klägers Franz F***** gegen die Beklagte Elisabeth F***** schlossen die Parteien bei der Verhandlung am 6. 11. 1959 einen Vergleich; darnach verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten bis 30. 11. 1961 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 620 S am Ersten eines jeden Monats im Vorhinein bei Exekution zu bezahlen. Die... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 Ag EO §35 Ae EO §293 Abs3 LPfG §4 Abs2 LPfG §4 Abs1 Z2 ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.01.1812 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3 LPfG §4 Abs1 Z3 LPfG §4 Abs2 EO § 293 heute EO § 293 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 293 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991 LPfG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 EO §293 Abs3 ABGB § 1233 heute ABGB § 1233 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 1233 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2009 EO § 293 heute ... mehr lesen...
Norm: EO §35 Af EO §293 Abs3 LPfG §4 Abs2 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bi... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3KO §50 EO § 293 heute EO § 293 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 293 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
Rechtssatz:
Daß gemäß ... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3 EO § 293 heute EO § 293 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 293 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
Rechtssatz:
Wenn der Dienstge... mehr lesen...
Nach den Feststellungen des Berufungsgerichtes hat der beklagte Dienstgeber sowohl beim Schuhhaus P. als auch beim Schneidermeister R. für den Kläger, seinen Dienstnehmer, der dort auf Borg gekauft hatte, die Bürgschaft übernommen und sodann die Rechnung des Klägers bezahlt. Im Falle des Kaufmannes K., wo der Kläger Einkäufe in der Höhe von 805 S 25 g (Kinderwagen und Wäsche) gemacht hatte, ist der Betrag zwischen K. und dem Beklagte verrechnet worden. Der Kläger hat auf diese Weise... mehr lesen...
Norm: ABGB §144 EO §293 Abs3 ABGB § 144 heute ABGB § 144 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2023 ABGB § 144 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2023 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 145/2022 ABGB § 144 gültig von 01.02.2013 bis 31... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 Ag EO §293 Abs3 ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.01.1812 EO § 293 heute EO § 293 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Anläßlich der Ehescheidung hat sich der Mann der Beklagten Doktor Lothar S. in einem gerichtlichen Vergleiche verpflichtet, zur Abfindung aller Unterhaltsansprüche der Beklagten 52.000 S zu bezahlen, wovon 25.000 S bereits ausgezahlt worden waren, während der Rest bis 2. Jänner 1952 bezahlt werden sollte. Die Verpflichtung war wertgesichert. Der geschiedene Gatte der Beklagten ist am 20. Juli 1951 gestorben. Zur Hereinbringung des rückständigen Betrages von nunmehr 43.214.30 S führ... mehr lesen...