RS OGH 1979/9/11 4Ob69/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1979
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Norm

ABGB §1438 Cb
EO §293 Abs3
LPfG §1
ZPO §506 A
  1. EO § 293 heute
  2. EO § 293 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 293 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
  1. LPfG § 1 gültig von 07.11.1985 bis 29.02.1992 aufgehoben durch BGBl. Nr. 628/1991
  1. ZPO § 506 heute
  2. ZPO § 506 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  3. ZPO § 506 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Wird der Klagsforderung nach Geltendmachung einer zumindest gleich hohen als zu Recht bestehenden Gegenforderung dennoch zum Teil deshalb stattgegeben, weil die Klagsforderung ein Arbeitseinkommen sei (§ 1 LPfG, § 293 Abs 3 EO), so sit bei ausschließlicher Anfechtung dieser Entscheidung durch den Kläger mit der Begründung, es liege doch kein Arbeitseinkommen vor, zugunsten des Klägers auf diese nur für die Kompensabilität bedeutungsvolle Frage nicht einzugehen.Wird der Klagsforderung nach Geltendmachung einer zumindest gleich hohen als zu Recht bestehenden Gegenforderung dennoch zum Teil deshalb stattgegeben, weil die Klagsforderung ein Arbeitseinkommen sei (Paragraph eins, LPfG, Paragraph 293, Absatz 3, EO), so sit bei ausschließlicher Anfechtung dieser Entscheidung durch den Kläger mit der Begründung, es liege doch kein Arbeitseinkommen vor, zugunsten des Klägers auf diese nur für die Kompensabilität bedeutungsvolle Frage nicht einzugehen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 69/79
    Entscheidungstext OGH 11.09.1979 4 Ob 69/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0003965

Dokumentnummer

JJR_19790911_OGH0002_0040OB00069_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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