Nach dem Klagsvorbringen stand der Klägerin gegen die Stadtgemeinde V. auf Grund des Siedlungsvertrages vom 14. Juni 1933 der Anspruch auf Übereignung der Siedlerstelle in V., S.straße 21, zu und hat sie mit Vertrag vom 20. Jänner 1950 diesen Anspruch samt allen damit verbundenen Rechten unwiderruflich auf die Beklagte übertragen, wogegen diese als Entgelt an die Klägerin den Betrag von 6000 S bezahlte, ferner ihr auf Lebensdauer das Wohnungsrecht an einem Zimmer und einer Küche in... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3 EO § 293 heute EO § 293 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 293 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
Rechtssatz:
Die Aufrechnung d... mehr lesen...