Norm
ABGB §1295 IcRechtssatz
Unter "absichtlich" gemäß § 293 Abs 3 EO ist jede vorsätzliche Schädigung zu verstehen. Vom Ehestörer verursachte Detektivkosten unterliegen nicht dem Aufrechnungsverbot.Unter "absichtlich" gemäß Paragraph 293, Absatz 3, EO ist jede vorsätzliche Schädigung zu verstehen. Vom Ehestörer verursachte Detektivkosten unterliegen nicht dem Aufrechnungsverbot.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0003948Dokumentnummer
JJR_19790925_OGH0002_0040OB00020_7900000_001