Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §4;AbgVG Vlbg 1984 §96;BAO §229;EO §1 Z13;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckung. Zudem sind sie öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschul... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §4;AbgVG Vlbg 1984 §96;BAO §229;EO §1 Z13;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckung. Zudem sind sie öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschul... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf den hg. Beschluß vom 19. Februar 1996, Zl. 96/16/0211-7, verwiesen. Nunmehr wurde dem Beschwerdeführer am 25. Februar 1997 ein Bescheid zugestellt, der den Mindestanforderungen eines rechtsstaatlichen Standards entspricht. Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der beschwerdeführende Betriebsrat hatte zur Zl. 22 Cga N1/95b des Landesgerichtes Leoben als Arbeits- und S... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf den hg. Beschluß vom 19. Februar 1996, Zl. 96/16/0211-7, verwiesen. Nunmehr wurde dem Beschwerdeführer am 25. Februar 1997 ein Bescheid zugestellt, der den Mindestanforderungen eines rechtsstaatlichen Standards entspricht. Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der beschwerdeführende Betriebsrat hatte zur Zl. 22 Cga N1/95b des Landesgerichtes Leoben als Arbeits- und S... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §881;ASGG §54 Abs1;EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Im konkreten Fall wurde gegenüber dem mit der Klage nach § 54 Abs 1 ASGG erhobenen Feststellungsbegehren im Wege eines Vergleichs in Gestal... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §881;ASGG §54 Abs1;EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Im konkreten Fall wurde gegenüber dem mit der Klage nach § 54 Abs 1 ASGG erhobenen Feststellungsbegehren im Wege eines Vergleichs in Gestal... mehr lesen...
Nach Erlassung von Vorschreibungen betreffend Kammerumlagen und -beiträge für die Jahre 1988 bis einschließlich 1992 ergingen seitens der Ärztekammer für Steiermark zwei schriftliche Mahnungen an die Beschwerdeführerin, in denen sie zur Bezahlung der sich aus den Vorschreibungen ergebenden Beträge aufgefordert wurde. Mangels Bezahlung erging in der Folge an die Beschwerdeführerin ein mit 30. August 1993 datierter, vom Präsidenten und Finanzreferenten der Ärztekammer für Steiermark gef... mehr lesen...
Index: L94056 Ärztekammer Steiermark23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §58;AVG §56;Beitrags- und UmlagenO ÄrzteK Stmk §13;EO §1;VVG §1 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/11/0408
Rechtssatz: Bei Rückstandsausweisen nach der Beitrags- und Umlagenordnung der Ärztekammer für St... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Oktober 1995, Zl. UVS-02/12/00076/94, wies der Unabhängige Verwaltungssenat Wien die Beschwerde der betreibenden Partei wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien als unbegründet ab; gleichzeitig wurde die betreibende Partei verpflichtet, dem Bund die mit S 6.510,-- bestimmten Kosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Oktober 1995, Zl. UVS-02/12/00076/94, wies der Unabhängige Verwaltungssenat Wien die Beschwerde der betreibenden Partei wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien als unbegründet ab; gleichzeitig wurde die betreibende Partei verpflichtet, dem Bund die mit S 6.510,-- bestimmten Kosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z14;EO §35 Abs2;VwGG §59 Abs4;
Rechtssatz: Die Einwendungen bezüglich Aufwandersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind gem § 35 Abs 2 letzter Satz EO beim VwGH einzubringen, dessen Entscheidung gem § 1 Z 14 EO iVm § 59 Abs 4 VwGG einen Exekutionstitel bildet (Hinweis E 16.10.1978, 423/78, 2241/78). European Case ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z14;EO §35 Abs2;VwGG §59 Abs4;
Rechtssatz: Die Einwendungen bezüglich Aufwandersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind gem § 35 Abs 2 letzter Satz EO beim VwGH einzubringen, dessen Entscheidung gem § 1 Z 14 EO iVm § 59 Abs 4 VwGG einen Exekutionstitel bildet (Hinweis E 16.10.1978, 423/78, 2241/78). European Case ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 18. November 1976 wurde die Abteilung unter anderem des Grundstückes 994 (früher inneliegend der EZ 3476), Grundbuch 16121 P, bewilligt. Gleichzeitig wurde der damaligen Eigentümerin dieses Grundstückes, E, ein Aufschließungsbeitrag in der Höhe von S 229.125,-- vorgeschrieben, der (unter anderem) im Fall des Verkaufes dieses Grundstückes, jedenfalls aber nach Ablauf von zwei Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides, f... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 18. November 1976 wurde die Abteilung unter anderem des Grundstückes 994 (früher inneliegend der EZ 3476), Grundbuch 16121 P, bewilligt. Gleichzeitig wurde der damaligen Eigentümerin dieses Grundstückes, E, ein Aufschließungsbeitrag in der Höhe von S 229.125,-- vorgeschrieben, der (unter anderem) im Fall des Verkaufes dieses Grundstückes, jedenfalls aber nach Ablauf von zwei Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides, f... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art83 Abs2;EO §1 Z12;EO §42;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zur Entscheidung über einen Antrag auf Aufschiebung einer gerichtlichen Exekution ist gem § 42 EO das Exekutionsgericht - allenfalls über Antrag der Titelbehörde -, nicht jedoch diese selbst, zuständig. Durch die meritorische Erledigung dieses Antrages... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs1;BauO NÖ 1976 §119;EO §1 Z12;EO §35;EO §36;EO §7 Abs3;LAO NÖ 1977 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswidrigkeit (hier: eines Haft... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art83 Abs2;EO §1 Z12;EO §42;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zur Entscheidung über einen Antrag auf Aufschiebung einer gerichtlichen Exekution ist gem § 42 EO das Exekutionsgericht - allenfalls über Antrag der Titelbehörde -, nicht jedoch diese selbst, zuständig. Durch die meritorische Erledigung dieses Antrages... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs1;BauO NÖ 1976 §119;EO §1 Z12;EO §35;EO §36;EO §7 Abs3;LAO NÖ 1977 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswidrigkeit (hier: eines Haft... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob mit der in einem Räumungsverfahren getroffenen, nachstehend wiedergegebenen Vergleichsformulierung die Entrichtung eines Benützungsentgeltes auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vereinbart wurde: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, die Wohnung ... bis längstens 30.6.1993 unter Verzicht auf jeglichen Räumungsaufschub geräumt von ihren Fahrnissen zu übergeben. 2. Die beklagte Pa... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob mit der in einem Räumungsverfahren getroffenen, nachstehend wiedergegebenen Vergleichsformulierung die Entrichtung eines Benützungsentgeltes auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vereinbart wurde: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, die Wohnung ... bis längstens 30.6.1993 unter Verzicht auf jeglichen Räumungsaufschub geräumt von ihren Fahrnissen zu übergeben. 2. Die beklagte Pa... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18;ZPO §204;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht eines gerichtlichen Vergleiches ist es unerheblich, ob eine darin getroffene Formulierung einen Exekutionstitel darstellt (Hinweis Tschugguel-Pötscher, Die Gerichtsgebühren/4, E 2 zu § 18 GGG). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18;ZPO §204;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht eines gerichtlichen Vergleiches ist es unerheblich, ob eine darin getroffene Formulierung einen Exekutionstitel darstellt (Hinweis Tschugguel-Pötscher, Die Gerichtsgebühren/4, E 2 zu § 18 GGG). European Case Law Ide... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich in Übereinstimmung mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer schloß im Ehescheidungsverfahren 2 C 1269/94 b des Bezirksgerichtes Krems an der Donau am 17. Oktober 1994 (für den Fall der dann mit Urteil vom 29. November 1994 erfolgten Scheidung seiner Ehe) einen Vergleich, in dessen Punkt 6. vereinbart wurde, daß sich die beklagte Partei verpflichtet, "die ausstehenden Kredite i... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich in Übereinstimmung mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer schloß im Ehescheidungsverfahren 2 C 1269/94 b des Bezirksgerichtes Krems an der Donau am 17. Oktober 1994 (für den Fall der dann mit Urteil vom 29. November 1994 erfolgten Scheidung seiner Ehe) einen Vergleich, in dessen Punkt 6. vereinbart wurde, daß sich die beklagte Partei verpflichtet, "die ausstehenden Kredite i... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;ABGB §893;EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;ZPO §204;
Rechtssatz: Durch die Judikatur des VwGH ist klargestellt, daß ein gebührenpflichtiger gerichtlicher Vergleich auch dann vorliegt, wenn eine bereits bestehende Verpflichtung neuerlich üb... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;ABGB §893;EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;ZPO §204;
Rechtssatz: Durch die Judikatur des VwGH ist klargestellt, daß ein gebührenpflichtiger gerichtlicher Vergleich auch dann vorliegt, wenn eine bereits bestehende Verpflichtung neuerlich üb... mehr lesen...
Vor dem Bezirksgericht Wels wurde am 12. Februar 1993 folgendes auszugsweise wiedergegebene Protokoll aufgenommen: "Die Parteien erscheinen bei Gericht zum Vergleichsversuch bewerten gem. § 56 Abs. 2 JN und § 14 GGG den auf Feststellung gerichteten Streitgegenstand mit S 10.000,-- und bringen vor, daß sie mündlich, sohin ohne Einhaltung der vom GmbH-Gesetz geforderten Form, einen GmbH-Anteilsabtretungsvertrag abgeschlossen hätten. Zur Bereinigung von allfälligen Streitigkeiten übe... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1;GGG 1984 §14;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204;ZPO §433;
Rechtssatz: Für die Gerichtsgebührenpflicht eines Vergleiches ist es unmaßgeblich, ob der im Vergleich geschaffene Titel exekutionsfähig ist oder nicht (Hinweis E 30.5.1994, 92/16/0158). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Bescheid der BH vom 9. Dezember 1986 wurde dem Beschwerdeführer im Spruchpunkt II gemäß den §§ 12 Abs. 2 und 4 des Landschaftsschutzgesetzes, Vorarlberger LGBl. Nr. 1/1982, aufgetragen, binnen zwei Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides auf den Grundstücken 2516 und 2524 der KG W den rechtmäßigen ursprünglichen Zustand dadurch herbeizuführen, daß die Schüttung unter äußerster Sorgfalt vollständig abgetragen werde und daß die vorhandene unbeschüttete Restfläche und die überschü... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1;EO §35 Abs1;VVG §3 Abs1;VVG §3 Abs2;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Der einen Exekutionstitel bildende Kostenvorauszahlungsbescheid steht insofern in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Wiederherstellungsauftrag, als letzerer die Grundlage für ersteren bildet und bei einem Wegfall des Grundlagenbescheides auch der Kostenvorauszahlungsbesc... mehr lesen...