Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs1;BauO NÖ 1976 §119;EO §1 Z12;EO §35;EO §36;EO §7 Abs3;LAO NÖ 1977 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswidrigkeit (hier: eines Haft... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob mit der in einem Räumungsverfahren getroffenen, nachstehend wiedergegebenen Vergleichsformulierung die Entrichtung eines Benützungsentgeltes auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vereinbart wurde: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, die Wohnung ... bis längstens 30.6.1993 unter Verzicht auf jeglichen Räumungsaufschub geräumt von ihren Fahrnissen zu übergeben. 2. Die beklagte Pa... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob mit der in einem Räumungsverfahren getroffenen, nachstehend wiedergegebenen Vergleichsformulierung die Entrichtung eines Benützungsentgeltes auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vereinbart wurde: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, die Wohnung ... bis längstens 30.6.1993 unter Verzicht auf jeglichen Räumungsaufschub geräumt von ihren Fahrnissen zu übergeben. 2. Die beklagte Pa... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18;ZPO §204;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht eines gerichtlichen Vergleiches ist es unerheblich, ob eine darin getroffene Formulierung einen Exekutionstitel darstellt (Hinweis Tschugguel-Pötscher, Die Gerichtsgebühren/4, E 2 zu § 18 GGG). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18;ZPO §204;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht eines gerichtlichen Vergleiches ist es unerheblich, ob eine darin getroffene Formulierung einen Exekutionstitel darstellt (Hinweis Tschugguel-Pötscher, Die Gerichtsgebühren/4, E 2 zu § 18 GGG). European Case Law Ide... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich in Übereinstimmung mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer schloß im Ehescheidungsverfahren 2 C 1269/94 b des Bezirksgerichtes Krems an der Donau am 17. Oktober 1994 (für den Fall der dann mit Urteil vom 29. November 1994 erfolgten Scheidung seiner Ehe) einen Vergleich, in dessen Punkt 6. vereinbart wurde, daß sich die beklagte Partei verpflichtet, "die ausstehenden Kredite i... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich in Übereinstimmung mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer schloß im Ehescheidungsverfahren 2 C 1269/94 b des Bezirksgerichtes Krems an der Donau am 17. Oktober 1994 (für den Fall der dann mit Urteil vom 29. November 1994 erfolgten Scheidung seiner Ehe) einen Vergleich, in dessen Punkt 6. vereinbart wurde, daß sich die beklagte Partei verpflichtet, "die ausstehenden Kredite i... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;ABGB §893;EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;ZPO §204;
Rechtssatz: Durch die Judikatur des VwGH ist klargestellt, daß ein gebührenpflichtiger gerichtlicher Vergleich auch dann vorliegt, wenn eine bereits bestehende Verpflichtung neuerlich üb... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;ABGB §893;EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;ZPO §204;
Rechtssatz: Durch die Judikatur des VwGH ist klargestellt, daß ein gebührenpflichtiger gerichtlicher Vergleich auch dann vorliegt, wenn eine bereits bestehende Verpflichtung neuerlich üb... mehr lesen...
Vor dem Bezirksgericht Wels wurde am 12. Februar 1993 folgendes auszugsweise wiedergegebene Protokoll aufgenommen: "Die Parteien erscheinen bei Gericht zum Vergleichsversuch bewerten gem. § 56 Abs. 2 JN und § 14 GGG den auf Feststellung gerichteten Streitgegenstand mit S 10.000,-- und bringen vor, daß sie mündlich, sohin ohne Einhaltung der vom GmbH-Gesetz geforderten Form, einen GmbH-Anteilsabtretungsvertrag abgeschlossen hätten. Zur Bereinigung von allfälligen Streitigkeiten übe... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1;GGG 1984 §14;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204;ZPO §433;
Rechtssatz: Für die Gerichtsgebührenpflicht eines Vergleiches ist es unmaßgeblich, ob der im Vergleich geschaffene Titel exekutionsfähig ist oder nicht (Hinweis E 30.5.1994, 92/16/0158). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Bescheid der BH vom 9. Dezember 1986 wurde dem Beschwerdeführer im Spruchpunkt II gemäß den §§ 12 Abs. 2 und 4 des Landschaftsschutzgesetzes, Vorarlberger LGBl. Nr. 1/1982, aufgetragen, binnen zwei Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides auf den Grundstücken 2516 und 2524 der KG W den rechtmäßigen ursprünglichen Zustand dadurch herbeizuführen, daß die Schüttung unter äußerster Sorgfalt vollständig abgetragen werde und daß die vorhandene unbeschüttete Restfläche und die überschü... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1;EO §35 Abs1;VVG §3 Abs1;VVG §3 Abs2;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Der einen Exekutionstitel bildende Kostenvorauszahlungsbescheid steht insofern in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Wiederherstellungsauftrag, als letzerer die Grundlage für ersteren bildet und bei einem Wegfall des Grundlagenbescheides auch der Kostenvorauszahlungsbesc... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1;EO §35 Abs1;VVG §3 Abs1;VVG §3 Abs2;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Behauptung, die Bezirkshauptmannschaft sei vor dem Exekutionsgericht in einer Funktion eingeschritten, die ihr nicht zukomme, ist keine Einwendung iSd § 35 Abs 1 EO. Sie enthält keine Tatsachen, die den Anspruch, zu dessen Gunsten die Exekution bewilligt wurde, aufheben ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1;EO §35 Abs1;VVG §3 Abs1;VVG §3 Abs2;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Das Vorbringen eines Beschwerdeführers, eine auf Grund eines Kostenvorauszahlungsauftrages erteilte Exekutionsbewilligung sei erloschen, nachdem der VwGH der Beschwerde gegen diesen Kostenvorauszahlungsauftrag aufschiebende Wirkung zuerkannt und eine bestimmte Bezirkshauptma... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1;EO §35 Abs1;VVG §3 Abs1;VVG §3 Abs2;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Wiederherstellungsauftrag bereits im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt wurde, steht einer Vollstreckung der entsprechenden Kostenvorauszahlung im Exekutionsweg nicht entgegen. Weder das VVG noch sonstige gesetzliche Bestimmungen sehen einen Wegfall bzw... mehr lesen...
Mit einem für den Abteilungsleiter gefertigten Schriftsatz stellte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4, Referat 4, an das Finanzamt für Körperschaften in Wien "gemäß § 29 GewStG 1953" den Antrag auf Festsetzung des Steuermeßbetrages nach der für die Jahre 1986 bis 1989 jeweils angeführten Lohnsumme der mitbeteiligten Partei. Mit dem an die mitbeteiligte Partei und an die "Gemeinde Wien" gerichteten Lohnsummensteuermeßbescheid setzte das Finanzamt den Steuermeßbetrag na... mehr lesen...
Mit einem für den Abteilungsleiter gefertigten Schriftsatz stellte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4, Referat 4, an das Finanzamt für Körperschaften in Wien "gemäß § 29 GewStG 1953" den Antrag auf Festsetzung des Steuermeßbetrages nach der für die Jahre 1986 bis 1989 jeweils angeführten Lohnsumme der mitbeteiligten Partei. Mit dem an die mitbeteiligte Partei und an die "Gemeinde Wien" gerichteten Lohnsummensteuermeßbescheid setzte das Finanzamt den Steuermeßbetrag na... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §15 Abs1;AbgEO §4;AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;BAO §293 Abs1;EO §1 Z12;EO §7;VVG §10 Abs2;
Rechtssatz: Selbst wenn man der fehlerhaften Bezeichnung des Bescheidadressaten die Bedeutung eines Vollstreckungshindernisses beimessen wollte, so kann dieses durch Erlassung eines Berichtigungsbescheides ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §15 Abs1;AbgEO §4;AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;BAO §293 Abs1;EO §1 Z12;EO §7;VVG §10 Abs2;
Rechtssatz: Selbst wenn man der fehlerhaften Bezeichnung des Bescheidadressaten die Bedeutung eines Vollstreckungshindernisses beimessen wollte, so kann dieses durch Erlassung eines Berichtigungsbescheides ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 7. April 1981 wurde der "Firma H" für ihre Liegenschaft in L, B-Gasse, eine KanalEINMÜNDUNGSgebühr im Gesamtbetrag von S 583.459,20 vorgeschrieben. Bei der genannten Liegenschaft handelt es sich um die EZ 668 KG L, die laut Grundbuchsauszug vom 2. Mai 1983 seit 3. September 1973 im Eigentum der H Gesellschaft m.b.H. stand. Am 3. Dezember 1982 beantragte die mitbeteiligte Gemeinde, ihr auf Grund des Rückstandsausweises... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 7. April 1981 wurde der "Firma H" für ihre Liegenschaft in L, B-Gasse, eine KanalEINMÜNDUNGSgebühr im Gesamtbetrag von S 583.459,20 vorgeschrieben. Bei der genannten Liegenschaft handelt es sich um die EZ 668 KG L, die laut Grundbuchsauszug vom 2. Mai 1983 seit 3. September 1973 im Eigentum der H Gesellschaft m.b.H. stand. Am 3. Dezember 1982 beantragte die mitbeteiligte Gemeinde, ihr auf Grund des Rückstandsausweises... mehr lesen...
Index: L37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z13;EO §156;EO §183;EO §237;EO §35;EO §36 Abs1 Z1;EO §9;KanalG NÖ 1977 §1;KanalG NÖ 1977 §10;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Bf gemäß § 10 NÖ KanalG 1977 Schuldner der mit Bescheid festgesetzten Kanaleinmündungsgebühr geworden ist oder nicht, wird vom Anwendungsbereich des § 35 EO nicht erfaßt.... mehr lesen...
Index: L37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z13;EO §156;EO §183;EO §237;EO §35;EO §36 Abs1 Z1;EO §9;KanalG NÖ 1977 §1;KanalG NÖ 1977 §10;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Bf gemäß § 10 NÖ KanalG 1977 Schuldner der mit Bescheid festgesetzten Kanaleinmündungsgebühr geworden ist oder nicht, wird vom Anwendungsbereich des § 35 EO nicht erfaßt.... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Präsidenten des Kreisgerichtes Wels vom 10. Jänner 1990 zurückgewiesen. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , bei Wertung der Berufung als Berichtigungsantrag sei der für solche Anträge im GEG geregelte INSTANZENZUG SCHON AUSGESCHÖPFT und daher die vom Beschwerdeführer eingebrachte Berufung unzulässig erhoben worden. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht heißt es ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Präsidenten des Kreisgerichtes Wels vom 10. Jänner 1990 zurückgewiesen. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , bei Wertung der Berufung als Berichtigungsantrag sei der für solche Anträge im GEG geregelte INSTANZENZUG SCHON AUSGESCHÖPFT und daher die vom Beschwerdeführer eingebrachte Berufung unzulässig erhoben worden. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht heißt es ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §63 Abs1;B-VG Art102;EO §1 Z12;EO §35;GEG §6 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 10/1992, S 751-752
Rechtssatz: Wurde über Einwendungen gem § 35 EO gegen einen Zahlungsauftrag des Kostenbeamten gem § 6 Abs 1 GEG betreffend Sa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §63 Abs1;B-VG Art102;EO §1 Z12;EO §35;GEG §6 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 10/1992, S 751-752
Rechtssatz: Wurde über Einwendungen gem § 35 EO gegen einen Zahlungsauftrag des Kostenbeamten gem § 6 Abs 1 GEG betreffend Sa... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Über den Beschwerdeführer war wegen einer (hier nicht erörterungsbedürftigen) Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von S 500,-- rechtskräftig verhängt gewesen. In der Zeit zwischen 21. und 28. (der betreffende Eingangsstempel ist diesbezüglich undeutlich) Juni 1988 hatte die "Bezirkshauptmannschaft G... als Vollzugsbehörde namens der Republik Österreich" als (in der Folge immer so bezeichne... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Über den Beschwerdeführer war wegen einer (hier nicht erörterungsbedürftigen) Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von S 500,-- rechtskräftig verhängt gewesen. In der Zeit zwischen 21. und 28. (der betreffende Eingangsstempel ist diesbezüglich undeutlich) Juni 1988 hatte die "Bezirkshauptmannschaft G... als Vollzugsbehörde namens der Republik Österreich" als (in der Folge immer so bezeichne... mehr lesen...