Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §4;BAO §229;EO §1 Z13;
Rechtssatz: Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckung. Sie sind öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabeschulden, nicht aber Bescheide (Hinweis E 29. September 1997, 96/17/0454). Eur... mehr lesen...
Mit dem an den Arbeitgeber des Beschwerdeführers (nachfolgend: Drittschuldner) gerichteten Bescheid des Finanzamtes vom 7. Juni 1999 wurde der Lohnanspruch des Beschwerdeführers gepfändet (Pfändungsbescheid). Mit Erledigung vom gleichen Tage wurde gegenüber dem Beschwerdeführer ein Verfügungsverbot über die gepfändeten Forderungen erlassen. Mit Schriftsatz vom 15. Juni 1999 erhob der Beschwerdeführer "gegen den Bescheid (Verfügungsverbot) vom 7. Juni 1999 das Rechtsmittel der Ber... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §4;BAO §229;EO §1 Z13;
Rechtssatz: Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckung. Sie sind öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabeschulden, nicht aber Bescheide (Hinweis E 29. September 1997, 96/17/0454). Eur... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1/166, KG Rustenfeld. Daran grenzt ostseitig das Grundstück Nr. 1/165 und nordseitig das Grundstück Nr. 1/167 an. Letzteres steht im Eigentum der beschwerdeführenden Marktgemeinde. Eigentümerin des Grundstücks Nr. 1/165 war laut Grundbuch bis zum 7. März 1997 T, die es sodann an B verkauft und übereignet hat. Im Zuge einer Bauverhandlung betreffend die Kollaudierung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück der Mitbe... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung
Norm: BauO NÖ 1996 §18 Abs1 Z1 litc;EO §1;
Rechtssatz: Eine Realservitut stellt keinen Exekutionstitel nach § 1 EO dar; sie bedarf vielmehr zu ihrer Durchsetzung erst der Geltendmachung durch den Berechtigten in einem zivilgerichtlichen Verfahren, welches mit einer volls... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf den hg. Beschluss vom 29. November 2001, Zl. 2001/16/0532-3, verwiesen. Soweit das Säumnisbeschwerdeverfahren darüber hinaus noch offen war, hat der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 11. Jänner 2002, Zl. 2001/16/0552-6, das Vorverfahren eingeleitet und der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG zur Nachholung des versäumten Bescheides eine Frist von drei Monaten gesetzt, wobei sie alternierend aufgefordert wurde, die Akten des Verwaltungsverfahrens ... mehr lesen...
Index: E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 61997CJ0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORAB;BAO §229;EO §1 Z13;EO §35;KO §110 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Ebenso wie sich ein Verpflichteter in der Exekution mit Oppositionseinwendungen gemäß § 35 EO gegen einen Rückstandsausweis an diejenige Behörde zu ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf den hg. Beschluss vom 29. November 2001, Zl. 2001/16/0532-3, verwiesen. Soweit das Säumnisbeschwerdeverfahren darüber hinaus noch offen war, hat der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 11. Jänner 2002, Zl. 2001/16/0552-6, das Vorverfahren eingeleitet und der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG zur Nachholung des versäumten Bescheides eine Frist von drei Monaten gesetzt, wobei sie alternierend aufgefordert wurde, die Akten des Verwaltungsverfahrens ... mehr lesen...
Index: E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 61997CJ0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORAB;BAO §229;EO §1 Z13;EO §35;KO §110 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Ebenso wie sich ein Verpflichteter in der Exekution mit Oppositionseinwendungen gemäß § 35 EO gegen einen Rückstandsausweis an diejenige Behörde zu ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, den ihr angeschlossenen Beilagen sowie dem von der belangten Behörde angeforderten Devolutionsantrag des Mitbeteiligten vom 3. April 2000 ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Beschluss vom 15. März 2000 bewilligte das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz der beschwerdeführenden Gemeinde im vereinfachten Bewilligungsverfahren die Fahrnis- und Gehaltsexekution gegen den Mitbeteiligten auf Grund eines vom Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemei... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, den ihr angeschlossenen Beilagen sowie dem von der belangten Behörde angeforderten Devolutionsantrag des Mitbeteiligten vom 3. April 2000 ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Beschluss vom 15. März 2000 bewilligte das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz der beschwerdeführenden Gemeinde im vereinfachten Bewilligungsverfahren die Fahrnis- und Gehaltsexekution gegen den Mitbeteiligten auf Grund eines vom Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1435;BAO §229;EO §1 Z13;LAO Stmk 1963 §177;
Rechtssatz: Ein vollstreckbarer Rückstandsausweis stellt nicht nur einen gültigen Exekutionstitel dar, sondern bildet auch (ähnlich einer vollstreckbaren Judikatschuld) einen Titel sui generis für das "Be... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1435;BAO §229;EO §1 Z13;LAO Stmk 1963 §177;
Rechtssatz: Ein vollstreckbarer Rückstandsausweis stellt nicht nur einen gültigen Exekutionstitel dar, sondern bildet auch (ähnlich einer vollstreckbaren Judikatschuld) einen Titel sui generis für das "Be... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Darstellung des Sachverhaltes auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April 1993, Zl. 93/08/0007, und den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Oktober 1994, Zl. 94/08/0163, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der beschwerdeführenden Parteien gegen den Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 13. November 1992 betreffend Verneinung der Vers... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Darstellung des Sachverhaltes auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April 1993, Zl. 93/08/0007, und den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Oktober 1994, Zl. 94/08/0163, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der beschwerdeführenden Parteien gegen den Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 13. November 1992 betreffend Verneinung der Vers... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;EO §1 Z2;ZPO §548;
Rechtssatz: Wird in einem Mandatsverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht der beklagten Partei lediglich aufgetragen, der Klägerin die aus dem Titel von Gehaltsforderungen für näher bezeichnete Kalenderjahre eingeklagte Forderung samt Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen, so k... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;EO §1 Z2;ZPO §548;
Rechtssatz: Wird in einem Mandatsverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht der beklagten Partei lediglich aufgetragen, der Klägerin die aus dem Titel von Gehaltsforderungen für näher bezeichnete Kalenderjahre eingeklagte Forderung samt Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen, so k... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde vorgelegten Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Zwischen der Beschwerdeführerin als Klägerin sowie A, B und C als Beklagten war vor dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz ein Verfahren wegen Räumung und Zahlung eines Betrages von S 123.183,42 (rückständiger Mietzins) anhängig. Das Verfahren endete am 14. September 1998 durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches. Dieser lautet auszugsweise: "1.) Die beklagten Pa... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde vorgelegten Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Zwischen der Beschwerdeführerin als Klägerin sowie A, B und C als Beklagten war vor dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz ein Verfahren wegen Räumung und Zahlung eines Betrages von S 123.183,42 (rückständiger Mietzins) anhängig. Das Verfahren endete am 14. September 1998 durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches. Dieser lautet auszugsweise: "1.) Die beklagten Pa... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Inhalt des Vergleiches ergibt sich zweifelsfrei, dass für die Zukunft ein Exekutionstitel geschaffen werden sollte und die weitere Zahlung des Mietzinses Gegenleistung für den Verzicht des Vermieters auf eine Exekutionsführung u... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Es kommt bei der gerichtsgebührenrechtlichen Beurteilung eines Prozessvergleiches nicht darauf an, ob damit ein exekutionsfähiger Titel geschaffen wurde (Hinweis E 19. Februar 1998, 97/16/0384). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Inhalt des Vergleiches ergibt sich zweifelsfrei, dass für die Zukunft ein Exekutionstitel geschaffen werden sollte und die weitere Zahlung des Mietzinses Gegenleistung für den Verzicht des Vermieters auf eine Exekutionsführung u... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Es kommt bei der gerichtsgebührenrechtlichen Beurteilung eines Prozessvergleiches nicht darauf an, ob damit ein exekutionsfähiger Titel geschaffen wurde (Hinweis E 19. Februar 1998, 97/16/0384). European Case Law ... mehr lesen...
Mit der am 19. Februar 1996 beim Bezirksgericht Kitzbühel eingelangten Klage begehrten die beschwerdeführenden Parteien vom Beklagten die Zahlung eines aus dem Mietverhältnis entstandenen Betrages von S 47.617,-- samt näher berechenbaren Zinsen und die Kosten des Rechtsstreites sowie die Räumung des Mietobjektes. Die Gerichtsgebühr von S 2.910,-- wurde entrichtet. Nach erfolgter Klagsausdehnung auf S 68.448,-- wurde die Differenz zu der dadurch auf S 6.890,-- angewachsenen Gerichtsgeb... mehr lesen...
Mit der am 19. Februar 1996 beim Bezirksgericht Kitzbühel eingelangten Klage begehrten die beschwerdeführenden Parteien vom Beklagten die Zahlung eines aus dem Mietverhältnis entstandenen Betrages von S 47.617,-- samt näher berechenbaren Zinsen und die Kosten des Rechtsstreites sowie die Räumung des Mietobjektes. Die Gerichtsgebühr von S 2.910,-- wurde entrichtet. Nach erfolgter Klagsausdehnung auf S 68.448,-- wurde die Differenz zu der dadurch auf S 6.890,-- angewachsenen Gerichtsgeb... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0183 E 11. Juli 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0183 E 11. Juli 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches... mehr lesen...
Der Antragsteller steht - soweit dem für den vorliegenden Fall Bedeutung zukommt - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Krems an der Donau; er war dort als Primarius der Abteilung für Urologie am A.ö. Krankenhaus eingesetzt. Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Oktober 1999, Zl. 98/12/0458 (früher: 97/12/0112 bzw. 94/12/0149), hingewiesen. Mit diesem wegen... mehr lesen...
Index: L94403 Krankenanstalt Spital Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art137;EO §1;KAG NÖ 1974 §45;VwGG §42 Abs4;VwGG §63 Abs2;
Rechtssatz: Auch wenn in den Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses das Verwaltungsvollstreckungsgesetz grundsätzlich nicht anzuwenden ist und demzufolge ein von einer Behörde beschei... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. September 1994 erhob der Beschwerdeführer gegen Franz Haiderer beim Bezirksgericht St. Veit an der Glan Klage wegen Mietzins und Räumung. Nach den Ausführungen in der Klagsschrift hatte der Beschwerdeführer als außerbücherlicher Eigentümer einer näher bezeichneten Liegenschaft am 4. November 1993 mit dem Beklagten einen Bestandvertrag über das gesamte Parterre des auf der Liegenschaft befindlichen Wohn- und Geschäftshauses abgeschlossen. Nach Ausführungen hinsic... mehr lesen...