Index: 23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §1 Z12; GEG §6 Abs1; EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §1 Z12; EO §35 Abs2; GEG §6 Abs1; GEG §7; VwGG §42 Abs2 Z2; EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 ... mehr lesen...
Mit dem (unbestritten) unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Landesgerichtes X als Firmenbuchgericht vom 7. Jänner 2008 wurde über die Beschwerdeführerin gemäß § 283 UGB eine Zwangsstrafe von EUR 700,-- verhängt. In der Folge schrieb der Kostenbeamte des Landesgerichtes mit Zahlungsauftrag vom 20. März 2008 die Zwangsstrafe (samt einer Einhebungsgebühr von EUR 8,--) der Beschwerdeführerin zur Zahlung vor. Dieser Zahlungsauftrag blieb (ebenfalls unbestritten) unbe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 141/5 und 141/8 der Liegenschaft EZ. 285 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 15. Die mitbeteiligten Parteien sind Eigentümer der an diese Grundstücke im Westen unmittelbar angrenzenden Grundstücke Nr. 141/3 und 141/10 der Liegenschaft EZ. 261 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 17. Mit rechtswirksamem Vergleich des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. September 2004, GZ. 6 Cg 54/04m, ve... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 141/5 und 141/8 der Liegenschaft EZ. 285 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 15. Die mitbeteiligten Parteien sind Eigentümer der an diese Grundstücke im Westen unmittelbar angrenzenden Grundstücke Nr. 141/3 und 141/10 der Liegenschaft EZ. 261 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 17. Mit rechtswirksamem Vergleich des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. September 2004, GZ. 6 Cg 54/04m, ve... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 141/5 und 141/8 der Liegenschaft EZ 285 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 15. Die mitbeteiligten Parteien sind Eigentümer der an diese Grundstücke im Westen unmittelbar angrenzenden Grundstücke Nr. 141/3 und 141/10 der Liegenschaft EZ 261 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 17. Mit rechtswirksamem Vergleich des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. September 2004, GZ 6 Cg 54/04m, verei... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung
Norm: BauO Wr §15 Abs1 idF 2006/061;BauRallg;EO §1 Z5;EO §367;VwRallg;
Rechtssatz: Auch für eine Anzeige nach § 15 Wr BauO gilt, dass das V... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 141/5 und 141/8 der Liegenschaft EZ 285 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 15. Die mitbeteiligten Parteien sind Eigentümer der an diese Grundstücke im Westen unmittelbar angrenzenden Grundstücke Nr. 141/3 und 141/10 der Liegenschaft EZ 261 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 17. Mit rechtswirksamem Vergleich des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. September 2004, GZ 6 Cg 54/04m, verei... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung
Norm: BauO Wr §15 Abs1 idF 2006/061;BauRallg;EO §1 Z5;EO §367;VwRallg;
Rechtssatz: Auch für eine Anzeige nach § 15 Wr BauO gilt, dass das V... mehr lesen...
Die L GmbH (Gemeinschuldnerin) wurde beim Handelsgericht Wien auf Zahlung von EUR 4.315,88 geklagt. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 16. Februar 2001 wurde DI GB zum Sachverständigen zur Frage bestellt, ob die klagende Partei von ihr zugesagte EDV-Leistungen erbracht habe. Mit Beschluss vom 4. April 2002 wurde dem Sachverständigen eine ergänzende Befundaufnahme und die Erstellung eines ergänzenden Gutachtens aufgetragen. Am 19. September 2002 legte der Sachverständig... mehr lesen...
Die L GmbH (Gemeinschuldnerin) wurde beim Handelsgericht Wien auf Zahlung von EUR 4.315,88 geklagt. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 16. Februar 2001 wurde DI GB zum Sachverständigen zur Frage bestellt, ob die klagende Partei von ihr zugesagte EDV-Leistungen erbracht habe. Mit Beschluss vom 4. April 2002 wurde dem Sachverständigen eine ergänzende Befundaufnahme und die Erstellung eines ergänzenden Gutachtens aufgetragen. Am 19. September 2002 legte der Sachverständig... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §1 Z13;GEG §6 Abs1;GEG §7 Abs1;KO §10;KO §6;KO §7;
Rechtssatz: Der Zahlungsauftrag stellt einen mit Berichtigungsantrag bekämpfbaren Bescheid und Exekutionstitel im Sinne der Exekutionsordnung dar. Durch die Schaffung eines Exekutionstitels wird aber noch nicht darüber entschieden, ob dieser Exekutionstitel während des anhängige... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §1 Z13;GEG §6 Abs1;GEG §7 Abs1;KO §10;KO §6;KO §7;
Rechtssatz: Der Zahlungsauftrag stellt einen mit Berichtigungsantrag bekämpfbaren Bescheid und Exekutionstitel im Sinne der Exekutionsordnung dar. Durch die Schaffung eines Exekutionstitels wird aber noch nicht darüber entschieden, ob dieser Exekutionstitel während des anhängige... mehr lesen...
Mit der zur hg. Zl. 99/17/0258 protokollierten Beschwerde, die zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichtet worden war, bekämpfte die Beschwerdeführerin die Abweisung ihrer Berufung gegen die Vorschreibung von Tourismusbeiträgen nach dem Tiroler Tourismusgesetz 1991, LGBl. Nr. 24 in der Fassung LGBl. Nr. 71/1992, 111/1994 und 9/1996 (im Folgenden: Tir TourismusG 1991), für die Jahre 1993 bis 1998. Mit der zur hg. Zl. 99/17/0258 protokollierten Beschwerde, die zunächst an den Ve... mehr lesen...
Mit der zur hg. Zl. 99/17/0258 protokollierten Beschwerde, die zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichtet worden war, bekämpfte die Beschwerdeführerin die Abweisung ihrer Berufung gegen die Vorschreibung von Tourismusbeiträgen nach dem Tiroler Tourismusgesetz 1991, LGBl. Nr. 24 in der Fassung LGBl. Nr. 71/1992, 111/1994 und 9/1996 (im Folgenden: Tir TourismusG 1991), für die Jahre 1993 bis 1998. Mit der zur hg. Zl. 99/17/0258 protokollierten Beschwerde, die zunächst an den Ve... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z13;EO §7 Abs4;
Rechtssatz: Gemäß § 7 Abs. 4 EO ist die gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit für einen der in § 1 Z 13 EO genannten Titel auf Antrag von jener Stelle aufzuheben, von der der Exekutionstitel ausgegangen ist. Die Anordnung, dass der Antrag auf Aufhebung der Bestätigung bei jener Stelle einzubringen ist, von der der Exekutio... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z13;EO §7 Abs4;
Rechtssatz: Gemäß § 7 Abs. 4 EO ist die gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit für einen der in § 1 Z 13 EO genannten Titel auf Antrag von jener Stelle aufzuheben, von der der Exekutionstitel ausgegangen ist. Die Anordnung, dass der Antrag auf Aufhebung der Bestätigung bei jener Stelle einzubringen ist, von der der Exekutio... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde im Instanzenzug die mit Schreiben vom 19. Mai 2004 von der Finanzprokuratur namens des beschwerdeführenden Bundes erhobenen Einwendungen gegen den Rückstandsausweis des Landesabgabenamtes Salzburg vom 7. Mai 2003 betreffend Rückstand an Beiträgen nach dem Salzburger Fremdenverkehrsgesetz für die Jahre 1995 und 1996 samt Säumniszuschlägen gegenüber fünf verschiedenen Tourismusverbänden ab (der Rückstandsausweis weist daher f... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde im Instanzenzug die mit Schreiben vom 19. Mai 2004 von der Finanzprokuratur namens des beschwerdeführenden Bundes erhobenen Einwendungen gegen den Rückstandsausweis des Landesabgabenamtes Salzburg vom 7. Mai 2003 betreffend Rückstand an Beiträgen nach dem Salzburger Fremdenverkehrsgesetz für die Jahre 1995 und 1996 samt Säumniszuschlägen gegenüber fünf verschiedenen Tourismusverbänden ab (der Rückstandsausweis weist daher f... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §229;EO §1 Z12;EO §35;EO §36 Abs1;EO §7 Abs4;LAO Slbg 1963 §153 Abs3;LAO Slbg 1963 §172 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/17/0169 2004/17/0172 2004/17/0171 2004/17/0170
Rechtssatz: Die nach Bewilligung der Exekution durch das ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §229;EO §1 Z12;EO §35;EO §36 Abs1;EO §7 Abs4;LAO Slbg 1963 §153 Abs3;LAO Slbg 1963 §172 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/17/0169 2004/17/0172 2004/17/0171 2004/17/0170
Rechtssatz: Die nach Bewilligung der Exekution durch das ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die geschiedene Ehefrau des am 21. April 2003 verstorbenen Rechtsanwaltes Dr. X. Die Ehe war mit Beschluss des BG Y vom 28. Dezember 1995 gemäß § 55a EheG geschieden worden. Dem Scheidungsvergleich vom selben Tag ist zu entnehmen, dass der Ehe drei Kinder entstammen, nämlich die mj. P.R., geboren am 27. Dezember 1986, und zwei volljährige Kinder (geboren 1974 und 1976). Soweit erheblich, heißt es in diesem Vergleich unter Punkt 5., der Erstantragsteller... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die geschiedene Ehefrau des am 21. April 2003 verstorbenen Rechtsanwaltes Dr. X. Die Ehe war mit Beschluss des BG Y vom 28. Dezember 1995 gemäß § 55a EheG geschieden worden. Dem Scheidungsvergleich vom selben Tag ist zu entnehmen, dass der Ehe drei Kinder entstammen, nämlich die mj. P.R., geboren am 27. Dezember 1986, und zwei volljährige Kinder (geboren 1974 und 1976). Soweit erheblich, heißt es in diesem Vergleich unter Punkt 5., der Erstantragsteller... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung
Norm: ABGB §914;EO §1 Z5;EO §7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein gerichtlicher Vergleich ist einerseits ein prozessualer Akt in der Erscheinungsform eines Exekutionstitels (§ 1 Z. 5 EO). Als solcher ist seine Tragweite allein auf Grund seines Wortlautes (§ 7 Abs. 1 EO) auszulegen. Daneben ist er aber auch eine... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung
Norm: ABGB §914;EO §1 Z5;EO §7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein gerichtlicher Vergleich ist einerseits ein prozessualer Akt in der Erscheinungsform eines Exekutionstitels (§ 1 Z. 5 EO). Als solcher ist seine Tragweite allein auf Grund seines Wortlautes (§ 7 Abs. 1 EO) auszulegen. Daneben ist er aber auch eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juli 2001 wurde dem Beschwerdeführer unter Berufung auf "§ 11 Abs. 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 26 Abs. 3 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO)" der Ersatz von Kosten der Vollstreckung (Barauslagen) "diverser rechtskräftiger Verkehrsstrafen" vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat in einem gemäß ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §1;VVG §1;VVG §10 Abs1;VVG §10 Abs2;
Rechtssatz: Ein Vollstreckungsverfahren läuft so ab, dass auf Grund eines vollstreckbaren Bescheides (Vollstreckungstitels) die Vollstreckungsbehörde einen weiteren Bescheid zu erlassen hat, der festlegt, was in welcher Weise ("Vollstreckungsmittel") zu vollstrecken ist("Vollstreckungsverfügung"). Auf Bas... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 1. Februar 2001 bewilligte das Bezirksgericht Salzburg der Beschwerdeführerin auf Grund eines vollstreckbaren Versäumungsurteils vom 7. Dezember 2000 die Gehaltsexekution auf Pensionsbezüge, welche die verpflichtete Partei von der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt laufend erhält. Die Exekution wurde - so der Gerichtsbeschluss - durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des der verpflichteten Partei gegen die Pensionsversicherungsanstalt angeblich zusteh... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 1. Februar 2001 bewilligte das Bezirksgericht Salzburg der Beschwerdeführerin auf Grund eines vollstreckbaren Versäumungsurteils vom 7. Dezember 2000 die Gehaltsexekution auf Pensionsbezüge, welche die verpflichtete Partei von der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt laufend erhält. Die Exekution wurde - so der Gerichtsbeschluss - durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des der verpflichteten Partei gegen die Pensionsversicherungsanstalt angeblich zusteh... mehr lesen...
Mit dem an den Arbeitgeber des Beschwerdeführers (nachfolgend: Drittschuldner) gerichteten Bescheid des Finanzamtes vom 7. Juni 1999 wurde der Lohnanspruch des Beschwerdeführers gepfändet (Pfändungsbescheid). Mit Erledigung vom gleichen Tage wurde gegenüber dem Beschwerdeführer ein Verfügungsverbot über die gepfändeten Forderungen erlassen. Mit Schriftsatz vom 15. Juni 1999 erhob der Beschwerdeführer "gegen den Bescheid (Verfügungsverbot) vom 7. Juni 1999 das Rechtsmittel der Ber... mehr lesen...