RS Vwgh 1998/1/29 96/15/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1998
beobachten
merken

Index

23/04 Exekutionsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §241 Abs1;
EO §1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0105 E 24. Juni 1999

Rechtssatz

Eine nicht im Exekutionsverfahren erwirkte Abgabe ist auch dann nicht "zwangsweise" im Sinn des § 241 Abs 1 BAO eingebracht, wenn der Abgabenschuldner - wie jeder Schuldner, gegen den ein vollstreckbarer Exekutionstitel vorliegt - im Fall der weiteren Säumnis Zwangsmaßnahmen befürchten muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150042.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten