RS Vwgh 1986/12/9 86/07/0202

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Veröffentlicht am 09.12.1986
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
23/04 Exekutionsordnung
80/06 Bodenreform

Norm

EO §1 Z12;
EO §35;
FlVfGG §34 Abs3 impl;
FlVfGG §34 Abs4 impl;
FlVfLG Tir 1978 §72 Abs4;
FlVfLG Tir 1978 §72 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 86/07/0040

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob in einem Verfahren gemäß § 35 EO hemmende Tatsachen gegen einen Exekutionstitel, welcher in einem Verfahren gemäß § 72 Tiroler FlVfLG erwirkt wurde, nach dem eine bestimmte Art der Mistablage zu unterlassen ist, vorliegen, wenn der Berechtigte zeitweilig ein Verhalten setzt, das den Abtransport des Mistes erschwert oder hindert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070202.X01

Im RIS seit

22.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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