RS Vwgh 1987/6/16 85/07/0311

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Index

23/04 Exekutionsordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

EO §1;
VVG §3 Abs2;
WRG 1959 §84;

Rechtssatz

Einer Wassergenossenschaft kommt hinsichtlich des von ihr nach § 84 WRG 1959 ausgestellten Rückstandsausweises als verfügende Stelle im Sinne des § 3 Abs 2 VVG die Berechtigung zu, die Vollstreckbarkeit dieses Rückstandsausweises zu bestätigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985070311.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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