Die Beschwerdeführerin stand seit dem 1. Juli 1988 als Erzieherin in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Ihre Dienststelle war das Landesjugendheim H. Nach der Aktenlage wurde vom Direktor des Landesjugendheimes H am 28. Februar 1991 erstmals schriftlich gemeldet, daß die Beschwerdeführerin wiederholt zum Dienst zu spät komme oder diesen z.B. am 13. Februar 1991 überhaupt nicht angetreten habe. Der Beschwerdeführerin seien schon mehrmals E... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3;LBG Stmk 1974 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3;LBG Stmk 1974 §2 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, das gesamte Verhalten des Beamten während der Dauer des provisorischen D... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10;GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3;LBG Stmk 1974 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/12/0226 1 Stammrechtssatz Die gesetzliche Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses hat den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für d... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die all... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4 impl;GÜG §5 Abs3 litd; BDG 1979 § 10 heute BDG 1979 § 10 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 BDG 1979 § 10 gültig von ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4 impl;GÜG §5 Abs3 litd; BDG 1979 § 10 heute BDG 1979 § 10 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 BDG 1979 § 10 gültig von ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4 impl;GÜG §5 Abs3 litd; BDG 1979 § 10 heute BDG 1979 § 10 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 BDG 1979 § 10 gültig von ... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die all... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 2 Stammrechtssatz Es ist die Zweckbestimmung des der Definitivstellung des öffentlichen Bediensteten vorgeschalteten provisorischen Dienstverhältnisses, den Beamtennachwuchs nochmals in der Weise sieben zu können, dass a... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1980/10, S 18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beam... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1980/10, S 18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 2 Stammrechtssatz Es ist die Zweckbestimmung des der Definitivstellung des öffentlichen Bediensteten vorgeschalteten provisorischen Dienstverhältnisses, den Bea... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die all... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 2 Stammrechtssatz Es ist die Zweckbestimmung des der Definitivstellung des öffentlichen Bediensteten vorgeschalteten provisorischen Dienstverhältnisses, den Beamtennachwuchs nochmals in der Weise sieben zu können, dass a... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die all... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: DP §1 Abs1;GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3 lita;
Rechtssatz:
Da die Definitivstellung gegenüber der Anstellung die weitergehende Maßnahme ist, stellt der Mangel eines gemäß § 1 Abs 1 DP zu den allgemeinen Anstellungserfordernissen zä... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete Tirol63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3;LBG Tir 1974 §2;
Rechtssatz:
Zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses reicht das Vorliegen eines im § 5 Abs 3 aufgezählten Kündigungsgründe aus. Der Kündigungsgrund des pflichtwidrigen dienstlichen Verhaltens im Sinne des § 5 Abs 3 lit d GÜG liegt ... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3 litb;GÜG §5 Abs3 litc;GÜG §5 Abs3 litd;
Rechtssatz:
Ausführungen zu den Kündigungsgründen gem § 5 Abs 3 lit b und d GÜG 1946. Ausführungen zu den Kündigungsgründen gem Paragraph 5, Absatz 3, Litera b und d GÜG 1946.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3 lita;
Rechtssatz:
Ausführungen über die Momente, die für die Ausübung des bei Vorliegen eines Kündigungstatbestandes eingeräumten Ermessens rechtserheblich sind.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1976:1976001070.X01 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3 lita;VwRallg impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0050/75 E 16. April 1975 VwSlg 8810 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz
Ist nach Ablauf der Vierjahresfrist des § 5 Abs 1 GÜG eine Prüfung, die Definitivstellungserfordernis ist, noch nicht positiv abgelegt, so wird e... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd;
Rechtssatz: Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderungen entsprechen, die an einen Beamten im allgemeinen wie in Anbetracht der... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd;
Rechtssatz: Es ist die Zweckbestimmung des der Definitivstellung des öffentlichen Bediensteten vorgeschalteten provisorischen Dienstverhältnisses, den Beamtennachwuchs nochmals in der Weise sieben zu können, dass alle sich nicht voll bewährenden Amtsträger noch vor Erlangen einer unkündbaren Stellung... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litb;
Rechtssatz:
Ein hoher Blutdruck ist nicht ein körperliches Mangel, der von vornherein die Eignung für den öffentlichen Dienst ausschließt.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1975:1975001399.X01 Im RIS seit 19.02.2003 mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd;
Rechtssatz:
Pflichtwidrigkeiten eines provisorischen Wachebeamten im außerdienstlichen Verhalten können weniger toleriert werden, als bei anderen in anderen Sparten des öffentlichen Dienstes beschäftigten Beamten (hier: Fälschliches Auftreten als Kriminalbeamter, widerrechtliches Tragen der Dienstw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3 lita;VwRallg impl;
Rechtssatz:
Ist nach Ablauf der Vierjahresfrist des § 5 Abs 1 GÜG eine Prüfung, die Definitivstellungserfordernis ist, noch nicht positiv abgelegt, so wird eine Ermessensübung in Richtung einer Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd;
Rechtssatz:
Ausführungen dahingehend, daß ein ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Dienst, verbunden mit der unrichtigen Angabe am Nachmittag desselben Tages wieder zum Dienst zu Erscheinen, verbunden mit einer Auslandsreise ohne Bekanntgabe des Aufenthaltes an die Dienstbehörde, einen Kündigungsgru... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3;
Rechtssatz:
Ausführungen zur Bedeutung des Wortes "Verschleiern" im Zusammenhang mit der nicht ordnungsgemäßen Erledigung eines Aktes durch eine prov. Kriminalbeamtin, deren Dienstverhältnis hierauf gekündigt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1965:196... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd;
Rechtssatz:
Die Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses wegen pflichtwidriger dienstlichen Verhalten kann wegen Gründen erfolgen, die schon eine längere Zeit zurückliegen, sowie solchen, derentwegen der Beamte disziplinär mit einer Ordnungsstrafe geahndet wurde.
... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §5 Abs3 litd;
Rechtssatz:
Ausführungen über ein die Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses rechtfertigendes pflichtwidriges dienstliches Verhalten, wobei die einzelnen dem Beamten zur Last gelegten Verstöße geringfügig, in ihrer Gesamtheit aber schwer zu beurteilen sind.
Euro... mehr lesen...